Julian Assange: «Ein gezielter Angriff auf den Journalismus»

Nr. 39 –

In London nähert sich der Prozess gegen Julian Assange, dem die Auslieferung in die USA droht, seinem Ende. Neben der teils skandalösen Prozessführung fiel vor allem eines auf: Die US-Anklage beruht gemäss Zeugenaussagen auf unwahren Behauptungen.

«Das Schutzkonzept von Wiki­leaks war weit besser als jenes der US-Regierung»: Protest vor dem Gericht in London, das über Assanges Auslieferung entscheidet. Foto: Matt Dunham, Keystone

Jeden Morgen steht Deepa Govindarajan Driver wochentags vor dem Old Bailey, dem Zentralen Strafgerichtshof in der Londoner City, und stürzt sich ins Gerangel vor dem Gebäude. Die angesehene britische Wissenschaftlerin und Gewerkschafterin ist – im Auftrag der Haldane Society of Socialist Lawyers – eine von gerade einmal zwei offiziellen rechtmässigen BeobachterInnen am Prozess gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange. Die USA fordern die Auslieferung des 49-jährigen Australiers. Sie haben ihn wegen Verschwörung beim Hacken von Computern angeklagt und werfen ihm vor, durch die Publikation von US-Botschaftsdepeschen gegen das US-amerikanische Spionageabwehrgesetz von 1917 (Espionage Act) verstossen zu haben. Assange drohen bis zu 175 Jahre Haft.

«Von einer wirklichen Prozessbeobachtung kann nicht die Rede sein», sagt Govindarajan Driver im Gespräch mit der WOZ, das sie explizit als Privatperson führt. Sie müsse den Prozess von einem Raum oberhalb des eigentlichen Gerichtssaals aus observieren. «Dort ist es wirklich kalt, vielleicht siebzehn Grad. Ich ziehe immer eine dicke Jacke an, zuweilen sogar Handschuhe. Wir verfolgen das Geschehen auf einem Bildschirm, der am anderen Ende des Raumes steht, die Tonqualität ist teils wirklich mies.»

«So schockiert war ich noch nie»

Deepa Govindarajan Driver hält unmissverständlich fest, dass dies kein normaler Prozess sei: «NGOs wie Amnesty International und auch Medienschaffende werden vom Gericht systematisch an der Beobachtung gehindert. Die massiv eingeschränkte Prozessbeobachtung widerspricht dem im britischen Gesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip der Open Justice, die Transparenz und Öffentlichkeit während des Verfahrens garantiert.» Govindarajan Driver sieht die Prozessbeobachtung als demokratische Pflicht an: «Bei diesem Prozess geht es um weit mehr als um Julian Assange und Wikileaks. Es geht um das Recht der Öffentlichkeit, die Kriegsverbrechen zu kennen, die unsere Regierungen in unserem Namen begehen.»

Auch Christian Mihr hat den Prozess gegen Julian Assange in den vergangenen Wochen teils live von der BeobachterInnentribüne aus verfolgt. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Deutschland bestätigt die Eindrücke von Deepa Govindarajan Driver: «So schockiert war ich bei einer Prozessbeobachtung noch nie», sagt Mihr. Allein wie Assange im Gerichtssaal vorgeführt werde, sei empörend: «Er sitzt in einem Glaskasten im hinteren Teil des Gerichtssaals, wie ein hochgefährlicher Schwerverbrecher. Ohne Chance, seine Anwälte richtig konsultieren zu können.» Überhaupt sei der Austausch mit seinem Anwaltsteam stark eingeschränkt. Im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh sitzt er in Isolationshaft und hat täglich lediglich Anrecht auf ein zehnminütiges Telefonat. «Es werden hier fundamentale Rechtsstaatsprinzipien verletzt. So, wie dieser Prozess geführt wird, geht es darum, Assange psychisch fertigzumachen.»

Wikileaks als Wegbereiter

Während viele JournalistInnen und insbesondere etablierte Medienhäuser mittlerweile ein schwieriges Verhältnis zu Julian Assange und Wikileaks haben, stellt sich Christian Mihr – und mit ihm Reporter ohne Grenzen – bedingungslos hinter ihn. «Assange als journalistischer Verleger und Wikileaks haben Grossartiges für den Journalismus geleistet. Einerseits haben sie Kriegsverbrechen öffentlich gemacht, die ganz bewusst unter Verschluss gehalten wurden. Und andererseits haben sie die Tür für einen Journalismus aufgestossen, der heute prägend ist: grosse Datenmengen in internationalen Kooperationen zu publizieren und die dafür nötige Kommunikation so gut wie möglich zu sichern.» Es ist für Mihr unverständlich, wie man sich als Medienschaffende nicht für Assange einsetzen könne. «Es geht hier um einen Präzedenzfall. Und es handelt sich um einen gezielten Angriff auf den Journalismus, der Staatsgeheimnisse offenlegt und Kriegsverbrechen aufdeckt.»

So skandalös die Prozessführung ist, so deutlich hat der Prozess offengelegt, dass das zentrale Narrativ der US-Anklage nicht haltbar ist: der Vorwurf, Assange habe 2010 und 2011 durch unredigierte Veröffentlichungen von Dokumenten Menschen gefährdet oder gar Tötungsdelikte begünstigt. Während die Anklage bisher keinen einzigen stichhaltigen Beweis für diese These vorgebracht hat, zeichneten mehrere vorgeladene Zeugen sogar ein gegenteiliges Bild.

Einer davon ist Christian Grothoff, Informatikprofessor an der Berner Fachhochschule, der schwerpunktmässig zu IT-Sicherheit forscht. Er trat diesen Dienstag per Videoschaltung als Zeuge vor Gericht auf; die Verteidigung hat ihn gebeten, die damalige IT-Sicherheitsarchitektur von Wikileaks als unabhängiger Experte zu analysieren und zu klären, ob tatsächlich fahrlässig Dokumente publiziert wurden. Grothoffs Befund ist eindeutig: «Das Schutzkonzept von Wikileaks war gut. Es war weit besser als jenes der US-Regierung, die die teils als klassifizierten Dokumente ohne Passwortschutz für eine Vielzahl von Leuten zugänglich und kopierbar ablegte.»

Assanges ständige Ermahnungen

Grothoffs Untersuchung, die sich auf öffentlich verfügbare Quellen stützte, ergab zudem, dass Wikileaks keineswegs die Hauptschuld daran trage, dass im Spätsommer 2011 als geheim klassifizierte US-Botschaftsdepeschen ungeschwärzt an die Öffentlichkeit gelangten. «Der primäre Fehler liegt bei zwei Journalisten des britischen ‹Guardian›, die in einem Buch über Assange und Wikileaks ein Passwort publizierten, das den Zugriff auf diese Dokumente ermöglichte.» Erst nachdem klar war, dass die Dokumente nicht mehr geschützt werden konnten, habe Wikileaks diese auch selbst publiziert. Ein Schritt, den Christian Grothoff rückblickend für schadensbegrenzend hielt: «Durch die Wikileaks-Publikation war es möglich, die über andere Server und Plattformen veröffentlichten Dokumente zu verifizieren und Fälschungen zu erkennen.»

Mit John Goetz zerpflückte ein weiterer Zeuge das Framing der US-Anklage. Der deutsch-amerikanische Journalist, heute beim NDR tätig, arbeitete 2010 als «Spiegel»-Journalist eng mit Julian Assange, Wikileaks und den anderen daran beteiligten JournalistInnen («Guardian» und «New York Times») am «Afghan War Diary». Goetz hat mit der WOZ über den Prozess gesprochen, möchte aber ausschliesslich über seine offiziellen Zeugenaussagen zitiert werden. Diese haben es in sich: Vor Gericht bestätigte Goetz, dass Assange grosse Anstrengungen unternommen hatte, um Dokumente zu redigieren, Namen unkenntlich zu machen und Menschen dadurch zu schützen. Vielmehr sei er über die ständigen Ermahnungen von Assange, die Sicherheit ernst zu nehmen und Dinge zu verschlüsseln, irritiert gewesen. Ausserdem sagte Goetz vor Gericht aus, dass im Vorfeld der Veröffentlichungen des «Afghan War Diary» die «New York Times» das Weisse Haus in den Redaktionsprozess involviert hatte. Wikileaks erklärte sich schliesslich sogar einverstanden, 15 000 Dokumente zurückzuhalten und nicht zu veröffentlichen.

Der Prozess wird vermutlich nächste Woche enden, die Entscheidung des Gerichts wird wohl aber erst im November verkündet. «Hoffentlich steigen nun endlich der öffentliche Druck und das mediale Interesse», sagt Deepa Govindarajan Driver. «Sonst befürchte ich einen schlimmen Ausgang. Für Assange und für den gesamten Journalismus.»