Bettelverbot: Eine Lektion in Menschenwürde

Nr. 3 –

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bloss eine Aufgabe, aber eine eminent wichtige: Er schützt die BürgerInnen vor staatlichen Übergriffen. Wie die Schweiz jetzt erfahren musste, schützt er auch Menschen, die von Staaten als minderwertig betrachtet werden, deren blosse Existenz schon einer Straftat nahekommt.

In einem Grundsatzurteil hat der EGMR einer 28-jährigen Romni aus Rumänien recht gegeben, die gegen eine Verurteilung durch die Genfer Justiz prozessierte. 2014 war ihr zur Last gelegt worden, die Hand für ein bisschen Kleingeld ausgestreckt zu haben. Weil sie die Busse nicht bezahlen konnte, sass sie fünf Tage im Gefängnis. Das Genfer Urteil, halten die RichterInnen einstimmig fest, verletzt Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Darin geregelt ist der Schutz des Privat- und Familienlebens: Die Frau hatte das Recht, auf ihre schwierige Situation aufmerksam zu machen und um Unterstützung zu bitten. Für die Niedertracht der Genfer Bestrafung und des dahinter liegenden Bettelverbots findet das Gericht deutliche Worte: «Eine äusserst schutzbedürftige Person wurde für ihre Handlungen in einer Situation bestraft, in der sie keine andere Wahl hatte, als zu betteln, um zu überleben.» Die Schweiz als Gegenpartei hatte vergeblich auf die Interessen von GeschäftsinhaberInnen, Tourismus und erregten PassantInnen verwiesen. Beschämende Argumente, denen der EGMR jede Legitimität abspricht.

Das Strassburger Urteil ist von grosser Tragweite. Fünfzehn Kantone in der Schweiz und zahlreiche Mitgliedsländer des Europarats kennen ein Bettelverbot. Nicht mehr haltbar sind vor allem «radikale Verbote» (EGMR) wie in der Schweiz. Dieses eindeutige Urteil sollte auch das Bundesgericht zum Nachdenken anregen, das die Verbote seit Jahren stützt: Menschenwürde ist ein rechtsgeschützter Begriff, der sich nicht beliebig relativieren lässt. Oft erteilt der EGMR diese Lektion autoritären Staaten wie der Türkei oder Russland. Jetzt lässt er sie der Schweiz zukommen. Und zwar in aller Deutlichkeit – weil dieses Land im Umgang mit Menschen, die jeden Tag ums Überleben kämpfen, kein Mass kennt.