Neues DNA-Gesetz: Alle Bedenken abgeschmettert

Nr. 18 –

Überraschend war es nicht, konsternierend trotzdem: Mit 125 zu 54 Stimmen bei 12 Enthaltungen hat der Nationalrat, als erster Rat, am Dienstag das neue DNA-Gesetz deutlich angenommen. Demnach soll die sogenannte Phänotypisierung eingeführt werden: Aus DNA-Spuren an Tatorten sollen künftig die Augen-, Haar- und Hautfarbe, die «biogeografische Herkunft» und das Alter von möglichen Verdächtigen herausgelesen werden (siehe WOZ Nr. 17/2021 ).

Dabei ist die Technologie stark umstritten: Ihr tatsächlicher Nutzen ist zweifelhaft, ihr Erfolg bisher begrenzt. Die Risiken sind umso weitreichender: Die Ergebnisse können rassistische Hetze schüren und ganze Bevölkerungsgruppen systematisch unter Generalverdacht stellen. Aus ebendiesen Gründen hat sich Deutschland entschieden, auf die Auswertung der «biogeografischen Herkunft» zu verzichten.

Vor zwanzig Jahren war auch das Schweizer Parlament noch nicht ganz so auf «Law and Order»-Kurs: Damals hat es die Phänotypisierung aus Datenschutzbedenken klar abgelehnt. Bedenken, die heute von der Mehrheit vergessen scheinen und in der Debatte allesamt mit dem Vorwurf «Täterschutz!» abgekanzelt wurden. Sämtliche Anträge, die Grundrechtsfragen Rechnung tragen wollten, etwa ein Deliktkatalog, der die Technologie auf schwere Straftaten beschränkt, oder die gerichtliche Anordnung als Kontrollmechanismus: abgeschmettert.

Auch mit den Fakten nahm man es nicht allzu genau. So behauptete FDP-Nationalrätin Maja Riniker, es würden nur «absolut äusserliche» Merkmale ausgewertet, es gehe dabei nicht um «den innersten Kern der DNA mit den Gesundheitsdaten». Doch abgesehen davon, dass «biogeografische Herkunft» gar kein äusserliches Merkmal darstellt: Bei der Phänotypisierung muss eben genau auf den innersten Kern der DNA, auf die sogenannten codierten Stellen, jene mit Informationen zum Erbgut und sensiblen Gesundheitsdaten, zugegriffen werden, damit überhaupt die mögliche Augen-, Haut- oder Haarfarbe oder das ungefähre Alter einer Person ausgewertet werden kann. Nicht zuletzt das macht diese Technologie so gefährlich.