Suizid im Gefängnis: Beim Sterben zugeschaut

Nr. 34 –

Nichts ist ungewöhnlich daran, dass Inhaftierte in Schweizer Gefängnissen sterben. Die Todesrate unter Gefangenen ist 14-mal höher als in der übrigen Bevölkerung, die Suizidrate 26-mal höher. Ungewöhnlich ist, dass dafür jemand geradestehen muss.

In Basel stehen nach dem Suizid der 28-jährigen Tamilin K. drei Aufseher und eine Aufseherin des Gefängnisses Waaghof vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung vor. Das Urteil ergeht am Freitag, aber egal, wie es ausfällt, lässt sich nach dem Prozessauftakt sagen: Die Schuld der AufseherInnen wiegt schwer. Und sie gründet in einer Denkhaltung, die dem Menschen jede Würde abspricht.

Was am 12. August 2018 im Waaghof geschah, ist gut dokumentiert. Zentrales Beweismittel sind Videoaufzeichnungen aus der Zelle. Die Bilder zeigen, wie sich K. mithilfe ihrer Jacke am Fensterknauf aufhängt. Wie die AufseherInnen sie fünf Minuten später losschneiden. Wie sie die bewusstlose K. zwei Minuten lang in unnatürlicher Pose, Brustkorb und Kopf gegen die Wand gedrückt, belassen – sodass sie nicht ausatmen konnte, wie das forensische Gutachten feststellte. Wie sie ihr die Hose ausziehen und sie bäuchlings nackt auf dem Zellenboden liegen lassen. Und zehn Minuten lang einfach zuschauen. Erst dann beginnt einer der Aufseher mit der Herzmassage, fordert ein anderer die Sanität an. Für K. kommt die Hilfe zu spät: Sie stirbt im Spital an ihren Hirnverletzungen.

«Ich habe gedacht, sie simuliert, sie macht Theater», rechtfertigte sich die angeklagte Aufseherin vor Gericht. «Wir hatten alle die Einschätzung, sie spielt das nur vor», bestätigte der angeklagte Aufseher mit Kaderfunktion. K. befand sich in Ausschaffungshaft. Sie war erst einen Tag im Waaghof inhaftiert.

Es ist ein fatales, ein abscheuliches Misstrauen, das hier zum Ausdruck kommt, das aber über den Waaghof hinausreicht. Das Schweizer Asylsystem basiert darauf und oft genug auch der behördliche und politische Umgang mit MigrantInnen: Nichts wird ernst genommen – nicht einmal das Sterben eines Menschen.