Visa für Geflüchtete: «Wir hatten nie eine Chance»

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Afghan:innen in der Schweiz versuchen verzweifelt, ihre Verwandten mit humanitären Visa hierherzubringen. Doch der Bund lehnt praktisch alle Gesuche ab. Beratungsstellen sprechen von Willkür und fehlender Rechtsstaatlichkeit.

Ihre Cousine in Herat ist gezwungen, sich vor den zu Taliban verstecken: Aresu Rabbani in einem Zürcher Restaurant.

Aresu Rabbani hat seit Wochen nichts mehr von ihrer Cousine Lina* gehört. «Wenn ich sie anrufe, antwortet sie meistens gar nicht, manchmal fragt sie per Telegram kurz, ob es wichtig sei. Sie ist damit beschäftigt zu überleben», ist Rabbani überzeugt. Die 26-Jährige lebt seit dreizehn Jahren in der Schweiz, ihre Cousine Lina in Herat, Afghanistan, wo auch Aresu Rabbani ihre ersten Lebensjahre mehrheitlich verbracht hat. Zusammen hatten sie letztes Jahr ein kleines Projekt aufgezogen: Sie wollten Safran, der in Afghanistan vor allem von Frauen geerntet und verarbeitet wird, in die Schweiz importieren und hier verkaufen, die Einnahmen sollten direkt den Frauen in Afghanistan zugutekommen.

Sollten. Seit der Machtübernahme der Taliban im vergangenen August ist es Frauen in Afghanistan verboten zu arbeiten. Rabbani bemüht sich nun darum, irgendwie wenigstens ein Kilo des Safrans, der in den Lagerhallen von Herat liegt, in die Schweiz zu bringen. Noch schwieriger dürfte es sein, das Geld den Frauen zukommen zu lassen. Lina hält sich weitgehend versteckt, seit die Taliban bei ihr zu Hause aufgekreuzt sind und nach ihr gesucht haben – als gebildete Frau, die sich für Kinder- und Frauenrechte engagierte.

Identischer Wortlaut

Bibisafran hat Aresu Rabbani ihr Projekt genannt. «Bibi bedeutet Grossmutter», so Rabbani, die in Zürich Biomedizin studierte und nun eine Ausbildung als Hebamme beginnt. Aresu Rabbanis Grossmutter lebt noch in Herat. Sie ist alleinstehend, ihr Mann und ihr Sohn – Aresu Rabbanis Grossvater und Onkel – sind bereits in den neunziger Jahren von den Taliban ermordet worden. Seit der Rückkehr der Taliban sei es fast unmöglich geworden, ihr Geld zu schicken, erzählt Rabbani. Die Grossmutter werde immer wieder mal ohnmächtig, weil sie nicht genügend Essen oder Trinkwasser habe. Laut den Vereinten Nationen haben in Afghanistan zwanzig Millionen Menschen nicht genug zu essen. Die Lebensmittelpreise sind seit dem Coup ins Unermessliche gestiegen. Zurzeit herrschen Minustemperaturen, Heizöl kann sich kaum mehr jemand leisten. Viele Familien haben seit der Machtübernahme der Taliban ihre Arbeit verloren. So auch Lina und ihr Ehemann, der Regierungsangestellter war.

Im August hat Aresu Rabbani einen Brief an Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) geschrieben, mit der Bitte, ihre Grossmutter in die Schweiz reisen zu lassen. In einem weiteren Schreiben bat sie das Staatssekretariat für Migration (SEM), Cousine Lina und ihrer Familie ein humanitäres Visum auszustellen. Beide Anliegen hatten keine Chance. Als Übersetzerin beim Verein Asylex, der unentgeltliche Rechtsberatung für Asylsuchende anbietet, unterstützte Rabbani rund zwanzig afghanische Familien mit ähnlichen Anfragen. Ebenfalls chancenlos. Die meisten Antworten des SEM waren im Wortlaut identisch, auf die jeweilige individuelle Situation wurde kaum einmal eingegangen.

Unerfüllbare Anforderungen

Als die Schweiz 2012 das Botschaftsasyl aus dem Asylgesetz kippte, wurde an seiner Stelle das humanitäre Visum eingeführt. Ein Gesuch für ein humanitäres Visum muss persönlich auf einer Schweizer Vertretung im Ausland gestellt werden. Bei einem positiven Bescheid kann die Person in die Schweiz einreisen und hier ein Asylgesuch stellen. Die Schweiz betreibt jedoch in einigen Ländern keine Vertretung, etwa in Syrien, im Irak oder auch in Afghanistan. So müssen Afghan:innen in ein Nachbarland (Pakistan, den Iran oder Usbekistan) reisen, um dort auf der Botschaft ein Visum zu beantragen. Diese Reise ist äusserst gefährlich und beschwerlich, die Taliban haben überall Checkpoints errichtet, im Winter sind die Berge zugeschneit. Es gibt aber die Möglichkeit, beim SEM sogenannte Vorabklärungen einzuholen. Dieses gibt dann eine unverbindliche Einschätzung ab, ob ein Gesuch um ein humanitäres Visum überhaupt Erfolgsaussichten hat oder nicht.

Über 10 000 solcher Anfragen zu Afghanistan sind seit dem 15. August beim SEM eingegangen. Die Behörde erklärt, keine Statistik über die ergangenen negativen und positiven Vorabklärungen zu führen. Im vergangenen Oktober berichteten jedoch diverse Medien, dass von damals 7800 Anfragen zu Afghanistan lediglich drei positiv beantwortet worden seien. Es dürften seither nicht viel mehr geworden sein. Das SEM selbst schreibt: «Die Anfragen enthielten in der Regel keine ausreichenden Informationen über eine mögliche ernsthafte, unmittelbare und konkrete Gefahr für die betreffenden Personen, die zu einem positiven Vorbescheid des SEM hinsichtlich der Erteilung eines humanitären Visums hätten führen können.»

Die Bilanz verschiedener Anlaufstellen, die Afghan:innen in der Schweiz bei diesen Abklärungen unterstützen, fällt ernüchternd aus. Die Kritik an der Praxis des SEM ist vernichtend. Von fehlendem politischem Willen ist die Rede, von Missachtung der Menschen- und Frauenrechte, von Ungleichbehandlung und fehlender Rechtsstaatlichkeit. Unter den Afghan:innen in der Schweiz herrscht Hoffnungslosigkeit, bei den Anlaufstellen Frustration und Empörung.

Vor gut einem Monat hat der Beratungsdienst Humanitäre Visa des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) nach sieben Jahren seinen Dienst eingestellt – obwohl dieser seit der Krise in Afghanistan mit Anfragen überhäuft worden war. In einer Mitteilung zeichnet das SRK eindrücklich nach, wie die Anforderungen an Risikoprofil und Gefährdung in den letzten Jahren konstant gestiegen sind – und immer weniger positive Antworten auf Voranfragen kamen. Es reicht zum Beispiel nicht aus, zu einer gefährdeten Gruppe wie etwa einer ethnischen Minderheit zu gehören – und auch nicht, eine Frau zu sein. Es müssen Beweise für eine individuelle und konkrete Gefährdung vorgelegt werden. Auch die Ansprüche an diese Beweise sind gestiegen und gemäss den Berater:innen kaum erfüllbar. Neu müssen die Gesuchstellenden zudem einen Bezug zur Schweiz nachweisen. Doch auch das ist kein Garant, als visumswürdig angesehen zu werden.

Alle paar Tage ein neues Versteck

Diese Erfahrung machte etwa Sayed Hussaini. Der 24-Jährige ist vor bald acht Jahren als unbegleiteter Minderjähriger in die Schweiz geflüchtet. Er hat mithilfe der Luzerner Beratungsstelle Hello Welcome und des SRK ein Vorabklärungsgesuch für seinen Bruder Ashraf* eingereicht. Ashraf hat in Afghanistan für den Geheimdienst gearbeitet. Er habe Terroristen aufgespürt und verhaftet. Genau diese Terroristen seien nun freigelassen worden und suchten Rache, erzählt Sayed Hussaini. «Er erhält immer wieder Morddrohungen von den Taliban. Er muss sich verstecken und wechselt alle paar Tage seinen Aufenthaltsort. Er ist depressiv geworden», so Hussaini weiter. «Er kann nicht auf die Strasse gehen, hat keinen Job und kein Geld mehr.» Auch Ashrafs Frau und der zweijährige Sohn schwebten in Gefahr. Die gesamte Familie Hussaini habe ihr Einkommen verloren, Sayed Hussaini, der selbst von rund 400 Franken Sozialhilfe pro Monat lebt, versucht jeden Monat, etwas Geld nach Afghanistan zu schicken. Eine andere Einnahmequelle hat seine Familie zurzeit nicht.

Sayed Hussaini legte dem Gesuch Kopien von Ashrafs Geheimdienstausweis, der Waffentragebewilligung sowie Screenshots der Drohnachrichten auf Whatsapp bei. Das SEM antwortete lapidar, es sei nicht bewiesen, dass diese Nachrichten von den Taliban stammten. Auch sei nicht nachvollziehbar, wieso Ashraf das Land nicht längst verlassen habe. Als «angeblicher ehemaliger Geheimdienstagent» müsste er doch «alles daran setzen, sich möglichst schnell irgendwie in Sicherheit zu bringen».

Sayed Hussaini schüttelt noch heute ungläubig den Kopf: «Mein Bruder war am Flughafen in Kabul, hat es aber nicht auf einen Flug geschafft. Er hat eine Frau und ein kleines Kind. Die Taliban suchen nach ihm und haben überall Checkpoints errichtet. Wie soll er da so einfach das Land verlassen?» Laut Human Rights Watch haben die Taliban allein in vier Provinzen mehr als hundert ehemalige Polizei- und Geheimdienstbeamte hingerichtet oder gewaltsam verschwinden lassen. Im Frühling, wenn der Schnee geschmolzen sei, wolle Ashraf dennoch versuchen, mit Frau und Kind über die Berge in ein Nachbarland zu fliehen. Sayed hat die Hoffnung jedoch längst aufgegeben, seinen Bruder in die Schweiz holen zu können. Für ihn ist klar: «Die Schweizer Behörden wollen einfach nicht, dass mein Bruder in die Schweiz kommt. Sie wollen niemandem helfen. Wir hatten nie eine Chance.»

2021 hat das SRK 4831 Anfragen erhalten und 3860 Personen informiert und beraten. «Der Aufwand ist riesig, und in den von uns unterstützten Fällen wurden kaum humanitäre Visa erteilt», sagt Carolin Krauss vom Fachbereich Migration des SRK. «Wir reichten äusserst detaillierte Voranfragen zu knapp hundert Personen ein. Davon konnten schlussendlich sechs Personen in die Schweiz einreisen.» Aus diesen Gründen hat sich das SRK entschlossen, den Beratungsdienst einzustellen, «um den Betroffenen nicht falsche Hoffnungen zu machen und gleichzeitig die Ressourcen im Bereich Familiennachzug einsetzen zu können», wie im erwähnten Schreiben festgehalten wird. Für Aresu Rabbani, Sayed Hussaini und viele andere Afghan:innen in der Schweiz ist der Familiennachzug keine Option, da die Voraussetzungen hier noch enger gefasst sind als beim humanitären Visum. Familiennachzug kann nur beantragen, wer finanziell auf eigenen Beinen steht, nachgeholt werden kann nur die Kernfamilie.

Harsche Kritik am SEM

Während das SRK trotz aller Kritik gewohnt diplomatisch bleibt und sich auf politischer Ebene weiterhin für das humanitäre Visum einsetzen möchte, spricht Lea Hungerbühler, Rechtsanwältin und Vorstandspräsidentin von Asylex, Klartext: «Wir haben Dutzende Voranfragen für humanitäre Visa ans SEM geschickt, keine einzige wurde positiv beantwortet. Es scheint die Strategie der zuständigen Bundesrätin zu sein, dass keine humanitären Visa mehr ausgestellt werden.» Dieses Instrument sei völlig blockiert und sei kein valabler Ersatz für das Botschaftsasyl. «Im Gegenteil: Es ist unrechtsstaatlich und extrem politisch motiviert, wem die Schweiz ein humanitäres Visum gibt und wem nicht. Es gibt kein klares, einheitliches Verfahren, von jeder Botschaft werden andere Papiere verlangt. Das ist aus grundrechtlicher Perspektive schlicht nicht haltbar.»

Nur wenige Tage nach der Machtübernahme der Taliban hatte Justizministerin Keller-Sutter verkündet, dass die Schweiz keine Kontingentsflüchtlinge aus Afghanistan aufnehme, man könne nicht «einfach willkürlich 10 000 Menschen aufnehmen und evakuieren», zudem sei unklar, ob überhaupt «Bedarf bestehe». Auch von einer Vereinfachung der Familienzusammenführung wollte sie nichts wissen. Und noch im Dezember sollte sie im Parlament behaupten, dass das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR kein Resettlement aus den Nachbarländern Afghanistans betreibe – was schlicht falsch ist.

Im Oktober 2021 war es dann aber möglich, dass laut SEM «aufgrund der akuten Bedrohungslage für afghanische Radsportlerinnen» 38 Velofahrer:innen ein Laissez-passer ausgestellt wurde. 24 von ihnen waren Frauen. «Das zeigt, was möglich ist, wenn der politische Wille da ist», sagt Hungerbühler. Tatsächlich spielte der Waadtländer FDP-Staatsrat Philippe Leuba eine zentrale Rolle, da er sich zusammen mit dem Radsportweltverband für die Radfahrerinnen einsetzte. Laut einem Bericht der «Rundschau» hat sich mittlerweile herausgestellt, dass bei der Aktion einiges schiefgelaufen ist und der Präsident des afghanischen Radverbands vor allem darum bemüht war, seine eigenen Leute aus dem Land zu bringen – die zum Teil nicht einmal Velo fahren können.

Auch für Renate Metzger-Breitenfellner, Mitbegründerin von Hello Welcome, die neben vielen anderen auch Sayed Hussaini bei seiner Anfrage unterstützt hat, misst das SEM nicht mit gleichen Ellen. Natürlich sei es gut, dass die Velofahrerinnen in die Schweiz hätten kommen dürfen. «Aber alle anderen Frauen, deren Situation wir eingehend geschildert haben, darunter auch Journalistinnen oder Menschenrechtsaktivistinnen, erhielten die Antwort, sie seien nicht persönlich bedroht, weil es unter dem Talibanregime allen Frauen so gehe», so Metzger-Breitenfellner. «Sexualisierte Gewalt, Perspektivlosigkeit, an das Haus gefesselt zu sein, da heisst es dann, das sei eine allgemeine Gefahr. Das ist einfach nur zynisch.» Insbesondere für Frauen ist es schwierig, einem Risikoprofil wie dem vom SEM definierten zu entsprechen. So lässt sich etwa erfahrene sexualisierte Gewalt so gut wie nie beweisen.

Mit dieser Kritik konfrontiert, betont das SEM, sich der Problematik der frauenspezifischen Fluchtgründe sehr wohl bewusst zu sein. Die konkreten Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache. Im Jahr 2021 erteilte das SEM gemäss provisorischen Zahlen gerade einmal 37 humanitäre Visa an afghanische Staatsbürger:innen, 18 davon an Frauen.

* Name geändert.

Nachtrag vom 3. Februar 2022: Ein Nachruf

Am 25. Januar starb Noor Jahan Heidari alleine in ihrem Zimmer in Herat, Afghanistan, mit über achtzig Jahren. Zur Beerdigung waren nur Männer zugelassen, unter den Taliban sind Frauen fast gänzlich vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Selbst auf der Todesanzeige stand nicht der Name der Verstorbenen, sondern dass die «Mutter von Habibollah Heidari» gestorben sei. Dabei hatte Heidari ihren Sohn um fast drei Jahrzehnte überlebt, seit er in den neunziger Jahren von den Taliban umgebracht worden war. Sie hinterlässt eine Tochter und acht Enkel:innen in der Schweiz.

«Ich erinnere mich noch an den Duft des Brots, das meine Grossmutter im holzbefeuerten Tannur-Ofen für uns gebacken hat», erzählt Enkelin Aresu Rabbani, die vor dreizehn Jahren als Kind mit ihrer Familie in die Schweiz geflüchtet ist und ihre «Bibi» seither nicht mehr gesehen hat. «Man konnte es von weit her riechen.» Bis zuletzt hatte sich Rabbani bemüht, ihre Grossmutter in die Schweiz zu holen. Kurz nach der Machtübernahme der Taliban verfasste sie ein erstes Schreiben an Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Sie erhielt eine vorgefertigte abschlägige Antwort. Vor wenigen Wochen stellte sie ein erneutes Gesuch für ein humanitäres Visum an das Staatssekretariat für Migration (SEM) – obwohl sie von ihrer Übersetzungstätigkeit bei der Rechtsberatungsstelle Asylex wusste, dass ihr Anliegen so gut wie aussichtslos war: Seit der Rückkehr der Taliban sind beim SEM über 10 000 Voranfragen von Schweizer Afghan:innen eingegangen, die ihre Verwandten zu sich holen wollen. In der gleichen Zeit erteilte das SEM gerade einmal 37 humanitäre Visa an afghanische Staatsbürger:innen. Eine Antwort auf Rabbanis jüngstes Gesuch ist bis heute nicht eingetroffen.

Dank des Engagements von Aresu Rabbanis Mutter gab es diese Woche in Herat noch eine zweite Abdankungsfeier im Haus von Verwandten – diesmal für die Frauen.

Noëmi Landolt