Studie: Missbräuchliche Mieten

Nr. 9 –

78 Milliarden Franken. So viel sollen die Schweizer Mieter:innen seit 2006 zu viel für ihre Wohnungen bezahlt haben. Pro Monat gerechnet sind das pro Mieter:in 200 Franken zu viel. Ausgerechnet hat dies das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass). Die im Auftrag des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) getätigte Studie betont, dass die Entwicklung der Mieten missbräuchlich sei: Die Schweiz kennt per Gesetz keine Marktmiete. Ein Vermieter darf für eine Wohnung nicht so viel verlangen, wie der Markt hergibt, sondern nur so viel, wie erlaubt ist. In erster Linie wären die Vermieter verpflichtet, die Mieten an den Referenzzinssatz anzupassen. Dieser ist seit 2008 kontinuierlich gesunken, auf derzeit 1,25 Prozent. Gemäss Bundesgerichtsurteil dürfen Vermieter:innen als Maximalrendite höchstens zwei Prozentpunkte auf den Referenzzinssatz draufschlagen (auf Bauten, die nicht älter als dreissig Jahre sind). Theoretisch also ist alles geregelt.

Das Problem: Die Vermieter:innen halten sich nicht an die Vorgaben – und der Staat kontrolliert sie nicht. Die Mieten werden bei einem Mieter:innenwechsel oft trotz sinkender Kosten nach oben angepasst. Und gemäss MV wurden in den letzten Jahren die Senkungen des Referenzzinssatzes nur in einem von sechs Mietverhältnissen zumindest teilweise weitergegeben. Im Parlament sind zudem zahlreiche Vorstösse von rechts hängig, die das Mietrecht aushöhlen wollen: So soll Mieter:innen etwa die Anfechtung des Anfangsmietzinses erschwert werden. Insbesondere FDP-Vertreter:innen arbeiten zudem darauf hin, dass es für Vermieter leichter wird, Mieten mit dem Argument der Orts- und Quartierüblichkeit zu legitimieren.

Der MV hat den Gegenangriff lanciert: Er verlangt wirksame Mietpreiskontrollen. Im Parlament sind entsprechende Vorstösse hängig, eingereicht von den MV-Vertreter:innen Jacqueline Badran und Carlo Sommaruga. Konkret fordern sie eine «periodische» Revisionspflicht der Rendite auf Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien. Die Debatte um den Mieter:innenschutz spitzt sich also zu.