Renteninitiativen: Begehrlichkeiten und Ängste: Diese Vorlagen stehen noch an

Nr. 23 –

Das Frauenrentenalter ist erst der Anfang. In den nächsten Jahren könnten bis zu fünf Initiativen zur Altersvorsorge zur Abstimmung kommen. Die Übersicht.

So erbittert wie in den vergangenen fünf Jahren streiten sich Linke und Bürgerliche selten. In der historischen Perspektive ist das aber nicht neu. Die Auseinandersetzung um die Altersvorsorge begann bereits im späten 19. Jahrhundert mit der Frage der Altersarmut. Sie dauert in Wellen mehr oder weniger heftig bis heute an. Seit der Ablehnung der AHV-Reform 2020 im Jahr 2017 – sie sollte AHV und zweite Säule gemeinsam reformieren und hätte sogar die AHV-Renten leicht erhöht – hat sich dieser Fight enorm zugespitzt.

Die bürgerlichen Parteien reduzieren die langfristige Sicherung von AHV- und Pensionskassenrenten auf ein versicherungsmathematisches und demografisches Problem, simulieren so empirische Objektivität und folgern daraus die zwangsläufige Erhöhung des Rentenalters. Die Linke, allen voran die Gewerkschaften, wehrt sich gegen Rentenaltererhöhungen. Sie will im Gegenteil die AHV- und Pensionskassenrenten stabilisieren.

AHV 21

Die Abstimmung über die Reform «AHV 21» liefert einen ersten Stimmungstest, wohin die Reise geht. Die bürgerlichen Parteien haben sich im Parlament darauf geeinigt, das Rentenalter der Frauen jenem der Männer anzupassen, also von 64 auf 65 Jahre anzuheben. Vorgesehen sind Ausgleichszahlungen für die Frauen einer Übergangsgeneration. Dass sich die Sicherung der Renten nicht auf vermeintlich objektive Annahmen reduzieren lässt, spiegelt sich in den Argumenten der Gewerkschaften und der Frauenstreikbewegung, die 2019 mindestens eine halbe Million Menschen auf die Strasse brachte. Sie forderte Lohngleichheit und die Beseitigung der Benachteiligungen in den Sozialversicherungen.

Diese Forderungen sind bis heute nicht eingelöst und haben direkt zur Folge, dass die Frauen im Alter nach wie vor viel schlechter abgesichert sind als die Männer. So muss die Hälfte aller Frauen, die 2019 in Rente gingen, mit weniger als 1770 Franken AHV auskommen. Statt des Rentenalters müssten die Frauenrenten erhöht werden, fordern die Gewerkschaften. Aus diesen und anderen Gründen bekämpfen sie die Vorlage vehement. Wie unsicher übrigens Prognosen sind, zeigt aktuell der Zustand der AHV: Waren die Umlageergebnisse von 2017 bis 2019 negativ – die eingezahlten Beiträge waren tiefer als die ausbezahlten Renten –, fielen sie 2020 und 2021 wieder positiv aus. Auch der Ausgleichsfonds ist gut gefüllt.

Die BVG-Reform

Die staatlich und günstig verwaltete AHV ist transparent. Das gilt nicht durchweg für das privat verwaltete Pensionskassenkapital von inzwischen 1,2 Billionen Franken. Entgegen den alarmistischen Erzählungen von den ständig sinkenden Renditen haben die rund 1500 Pensionskassenverwalterinnen in den vergangenen zehn Jahren eine durchschnittliche Rendite von deutlich über fünf Prozent erzielt, sogar mehr als in den Jahren zuvor, wie eine aktuelle Studie des VPOD Zürich nachweist. 2021 erzielten die Pensionskassen eine durchschnittliche Rendite von acht Prozent, manche sogar von über zehn Prozent. Dennoch sind die Pensionskassenrenten in den vergangenen Jahren im Durchschnitt deutlich gesunken; die Umwandlungssätze wurden ständig nach unten korrigiert. Verantwortlich für das sinkende Rentenniveau insgesamt sind also die Pensionskassen.

Bei der Reform des BVG geht es im Kern darum, den gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent zu senken – er bestimmt am Ende die Höhe der Rente. Der zuständige Bundesrat, Alain Berset, hatte es zudem dem Arbeitgeber- und dem Gewerbeverband sowie den Gewerkschaften überlassen, einen Kompromiss auszuarbeiten, wie diese Senkung kompensiert werden sollte. Der Arbeitgeberverband – der Gewerbeverband stieg aus den Verhandlungen aus – und die Gewerkschaften schlugen schliesslich vor, dass Rentner:innen einer Übergangsgeneration von fünfzehn Jahrgängen abgestuft lebenslang Zuschläge von 200, 150 und 100 Franken auf ihre Rente erhalten sollten. Im Parlament fand dieser Vorschlag bei den bürgerlichen Parteien keine Gnade. Zwar geht es beim anhaltenden und verwirrenden Reformgebastel immer noch um Rentenzuschläge. Davon profitieren würden aber nur wenige statt solidarisch alle Versicherten. Welcher Reformvorschlag am Ende an die Urne kommt, ist noch unklar. Jedenfalls fürchtet man auch auf bürgerlicher Seite den Absturz der Reform an der Urne. Besonders benachteiligt sind übrigens auch im BVG vor allem Frauen.

Ausbauinitiativen

Neben den Niedergangserzählungen gibt es auch Rentenoffensiven. Die Gewerkschaften wollen die AHV stärken. Sie fordern eine 13. AHV-Rente, die entsprechende Initiative ist zustande gekommen. Die Gewerkschaften nennen drei Hauptgründe für den Ausbau: Die Renten hinken den steigenden Lebenskosten hinterher, dazu zählen vor allem gestiegene Mieten und höhere Krankenkassenprämien; die aktuell steigende Inflation verschärft die Situation. Bereits 2017 musste die Hälfte der Rentner:innen mit weniger als knapp 3500 Franken im Monat auskommen. Ausserdem liesse sich die Rentenlücke bei den Frauen etwas verkleinern. Und schliesslich würde eine 13. AHV-Rente den Zerfall der Pensionskassenrenten ausgleichen.

Ausserdem hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine weitere Initiative lanciert. Sie nimmt die Schweizerische Nationalbank (SNB) in die Verantwortung: Deren Zinsgewinne würden bei einem Abstimmungserfolg in die AHV fliessen; zudem soll sie aus ihren Reserven – sie betragen mittlerweile über hundert Milliarden Franken – jährlich zwei Milliarden an das Vorsorgewerk abliefern. Die SNB hält übrigens Anlagen in Form von Aktien, Obligationen und Gold von rund einer Billion Franken. Eine ähnliche Initiative zugunsten der AHV plant auch der Bund der Steuerzahler, allerdings will diese bloss an die Zinsgewinne der SNB heran.

Die Rentenkürzer:innen

Doch der Druck auf die Renten bleibt unabhängig vom Ausgang der Reformen bestehen. Zustande gekommen ist eine Initiative der Jungfreisinnigen um FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt. Bei einem Urnenerfolg würde das Rentenalter in Zweimonatsschritten bis 2032 für alle auf 66 Jahre erhöht. Damit nicht genug: Ab 2033 würde das Rentenalter dann bis 2050 in Monatsschritten auf 67 Jahre angehoben.

Doch das ist noch nicht alles. In der Pipeline ist die sogenannte Generationeninitiative: Ein bürgerliches Komitee möchte die Pensionskassenrenten teilweise an die Entwicklung des Kapitalmarkts, an die Lebenserwartung und die Kaufkraft anpassen.

Zustande gekommen ist auch die Initiative des bürgerlichen Komitees «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge». Wie bei Silberschmidts Vorstoss geht es zunächst darum, das Rentenalter schrittweise auf 66 Jahre anzuheben und danach mit der Lebenserwartung zu verknüpfen.

Faktisch kommen diese Initiativen Rentenkürzungen gleich. Eines ist klar: Die für die Schweiz zentrale Frage der Altersvorsorge wird das Land noch auf Jahre hinaus auf Trab halten. Es sei denn, die Linke setzt sich mit ihren Forderungen für solidarisch und nachhaltig finanzierte Renten und mit ihrem Einsatz gegen drohende Altersarmut durch.