Care-Arbeit: Erst ein kleiner Anfang

Nr. 26 –

Laut einem Bundesgerichtsurteil besteht ein Anspruch auf Entlöhnung für die Grundpflege von Angehörigen. Die Kriterien sind aber streng, wie ein Pilotprojekt zeigt. Noch unbefriedigender ist die Situation in der privaten Betreuung.

Symbolbild: eine pflegebedürftige Person liegt auf einem Bett
Fehlendes Bewusstsein in der Politik: 620 000 Menschen fehlt es an Betreuung. Foto: Florian Bachmann

«Endlich!», mögen viele ausgerufen haben, als Mitte Mai auf SRF ein Bericht über ein Projekt von Caritas Schweiz im Kanton Luzern ausgestrahlt wurde, das einen Stundenlohn für Leute vorsieht, die ihre Angehörigen pflegen. Ein Anruf bei der Pflegefachfrau Veronika Lagger, die für die fachgerechte Umsetzung des Projekts zuständig ist, ergibt jedoch: Es wird noch dauern.

«Wir sind erst in der Pilotphase», sagt Lagger. Derzeit gehe es erst einmal darum, zehn Haushalte zu finden, die für den Projektstart frühstens im Spätherbst überhaupt infrage kommen. 35 Franken pro Stunde plus die Beiträge für die Altersvorsorge: Das ist der Lohn, den Caritas vorsieht.

Überhaupt möglich ist die Bezahlung in der Schweiz erst seit knapp drei Jahren. Die Grundlage dafür legte ein Bundesgerichtsurteil vom April 2019: Angehörige dürfen seither zulasten der Krankenkasse Pflegeleistungen erbringen, wenn sie bei einer Spitex angestellt sind. Eine spezifische Ausbildung brauche es dazu nicht. Einzige Bedingung: Die pflegenden Angehörigen müssen instruiert, begleitet und von einer Fachperson unterstützt werden.

Altersarmut als Lohn

Verglichen mit Ländern wie Österreich (wo es seit 2014 gar einen steuerfinanzierten Pflegeurlaub von bis zu drei Monaten gibt, inklusive einer Lohnfortzahlung in der Höhe des Arbeitslosengelds), steckt die Schweiz noch in den Anfängen. Mittlerweile bieten einige private Spitex-Unternehmen in mehreren Kantonen die Möglichkeit, Angehörige für die Grundpflege zu entlöhnen – wobei die Höhe des Stundenlohns je nach Firma variiert. Caritas ist allerdings die erste nicht gewinnorientierte Organisation aus dem sozialen Bereich, die die Pflege von Angehörigen mithilfe einer Spitex-Lizenz in einen grösseren gesellschaftlichen Zusammenhang stellt: Laut einer Statistik des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind landesweit über 600 000 Menschen mit der Pflege von Angehörigen beschäftigt. Die überwiegende Mehrheit davon sind Frauen. Viele haben ihre Pensen im bezahlten Erwerbsbereich über längere Zeit reduzieren müssen und leiden unter finanziellen Ausfällen – auch in der Altersvorsorge.

Das Projekt von Caritas, das später in Kooperationen mit Pro Senectute, dem Schweizerischen Roten Kreuz und den Kantonen auf das ganze Land ausgeweitet werden soll, ist so gesehen auch ein Mittel zur Armutsbekämpfung. Doch Veronika Lagger warnt vor zu grossen Hoffnungen: Gemäss dem Bundesgerichtsurteil handelt es sich einzig um Bereiche der Grundpflege, für die Angehörige entlöhnt werden können. Auch die entlöhnte Arbeit im Fall des Projekts in Luzern beschränkt sich damit auf die Hilfe beim Essen und Trinken, beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege und Hygiene sowie der Bewegung und der Lagerung von kranken Familienmitgliedern. Alles, was darüber hinausgeht – Wundpflege, Verbände anlegen, kompliziertere Behandlungen –, muss von professionellen Spitex-Angestellten ausgeführt werden. Selbst wenn es sich bei pflegenden Angehörigen um Personen handelt, die aus dem Pflegefach kommen, dürfen sie laut Gesetz nicht für Arbeit entlöhnt werden, die über die Grundpflege hinausgeht.

Um für eine Teilnahme beim Caritas-Projekt überhaupt infrage zu kommen, sind zudem einige Bedingungen zu erfüllen. Hat jemand Interesse angemeldet, kommt es zunächst zu einer Erstabklärung. Dabei, so Lagger, würden physische und psychische Voraussetzungen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit überprüft. Auch gelte es, gesetzliche Bedingungen zu beachten: So muss auch die Pflege von Angehörigen dokumentiert und erfasst werden. Wie viele Stunden pro Woche aufgeschrieben werden dürfen, wird mit dem Hausarzt oder der Hausärztin vereinbart, abgerechnet wird hauptsächlich über die Krankenkassen. Nach diesen Abklärungen werden in den Kantonen Luzern und Zug Haushalte ausgewählt, mit denen das Projekt unter regelmässiger Begleitung einer Pflegefachperson gestartet werden soll. «Pflegende Angehörige bilden eine sehr heterogene Gruppe», betont Lagger. «In manchen Fällen geht es um wenige Stunden Grundpflege pro Woche, in anderen um mehrere pro Tag.»

Verhältnisse wie im 19. Jahrhundert

Auch künftig nicht bezahlt werden die vielen betreuerischen Aufgaben, die Angehörige für (nicht nur pflegebedürftige) Familienmitglieder leisten. Ob es nun um Trostspenden, Zuhören oder – wie etwa im Fall von Alzheimererkrankungen – das Erledigen von administrativen Aufgaben geht: Während sich in der Pflege von Angehörigen endlich, wenn auch langsam, etwas tut, herrschen in der Betreuung noch immer Verhältnisse wie zu Jeremias Gotthelfs Zeiten. Als ob all die betreuerischen Zuwendungen bei kranken Angehörigen einfach so schnell in der Mittagspause erledigt werden könnten.

Die jüngsten Fortschritte sind minim: Seit Anfang 2021 ist das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in Kraft. Angestellte haben seither unter anderem Anspruch auf drei bezahlte Urlaubstage pro Krankheits- oder Unfallereignis mit einem Maximum von zehn Urlaubstagen im Kalenderjahr. Neu bezieht sich das nicht nur auf die Betreuung von Kindern, sondern auch auf die von Lebenspartner:innen, Geschwistern und Eltern. Seit Juli 2021 haben Eltern zudem Anspruch auf einen maximal vierzehnwöchigen Betreuungsurlaub für gesundheitlich beeinträchtigte Kinder mit einer Rahmenfrist von maximal achtzehn Monaten. Das alles aber ist ein unvollständiger und hoch bürokratischer Flickenteppich.

Bräuchte es nicht auch für die Betreuung ganzheitlichere Lösungen? Etwa wenn Angehörige sich um ihre betagten Eltern kümmern? Die Berner SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen sagt dazu: «Gute Betreuung unterstützt das körperliche und das psychosoziale Wohlbefinden der betagten Person. Gerade im Hinblick auf die verbreiteten psychischen und sozialen Probleme älterer Menschen könnte eine verbesserte Betreuung, die für alle erschwinglich ist, präventiv wirken und die Kosten der Langzeitpflege reduzieren.» Dafür allerdings brauche es neben dem Problembewusstsein eine Gesamtstrategie, die auch das Finanzierungsproblem angehe.

Vorstösse in Bundesbern

Die Situation ist dramatisch: Laut einer aktuellen Studie der Paul-Schiller-Stiftung fehlt es 620 000 Menschen an Betreuung und gibt es in der Schweiz einen Bedarf an zwanzig Millionen Betreuungsstunden. In Bundesbern jedoch scheint das Bewusstsein dafür erst allmählich zu wachsen. Von einer mehrheitsfähigen Gesamtstrategie ist man noch weit entfernt. Fortschrittlicheren Kräften, denen eine gute und zahlbare Betreuung am Herzen liegt, bleibt somit bis auf Weiteres nur die Möglichkeit, an einzelnen Stellen zu schrauben.

So erarbeitet zum Beispiel die Bundesverwaltung derzeit als Antwort auf eine Motion gesetzliche Grundlagen zum betreuten Wohnen, die voraussichtlich noch dieses Jahr in die Vernehmlassung kommen. Ziel dabei ist es, finanzielle Grundlagen dafür zu schaffen, dass betreuungsbedürftige Menschen auch zu Hause von Angehörigen betreut werden können, statt in einem Heim leben zu müssen. Das aber ist nur ein Teilaspekt in der komplexen Betreuungsproblematik. «Ebenso nötig», sagt Flavia Wasserfallen, «wären zum Beispiel eine Neuausrichtung der Hilflosenentschädigung, eine bundesweite Anstossfinanzierung oder die bundesweite Einführung von Betreuungsgutscheinen.» Auf jeden Fall brauche es «ein staatliches Engagement, damit sich auch ältere Menschen mit bescheidenen Einkommen eine gute Betreuung leisten können».