Minderjährige Geflüchtete: Keine Gleichbehandlung

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Die Forderung ist eigentlich simpel: In Unterkünften für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA; franz. Mineurs non accompagnés, MNA) sollen dieselben Betreuungsstandards gelten wie in anderen Jugendheimen. Das entsprechende Postulat von SP, Grünen und AL wurde vergangenen Montag im Zürcher Kantonsrat behandelt.

Anlass dafür waren Medienberichte, wonach im kantonalen MNA-Zentrum Lilienberg drastische Missstände herrschen. 90 geflüchtete Jugendliche sind dort untergebracht. Manche müssen sich zu zweit ein zehn Quadratmeter grosses Zimmer teilen. Auf einem der Stockwerke teilen sich 34 Personen drei Duschen. Und das verantwortliche Personal ist den Berichten zufolge hoffnungslos überfordert: Bisweilen sei eine Betreuungsperson für bis zu 10 Jugendliche gleichzeitig verantwortlich.

Im Kanton Zürich schreibt die Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV) Mindeststandards für das Betreuungsangebot in Heimen vor. Sie werden im Lilienberg klar unterschritten. Doch weder die KJV noch die ihr zugrunde liegende Pflegekinderverordnung auf Bundesebene gelten für Asylunterkünfte. Den Kantonen steht es offen, jugendliche Geflüchtete viel weniger eng zu begleiten – obwohl viele aufgrund ihrer Fluchterfahrung auf besonders intensive Betreuung angewiesen wären.

Die Ratslinke forderte, dass der Kanton neue Mindeststandards für UMA-Unterkünfte definiert, die jenen der KJV entsprächen: dass also geflüchtete Jugendliche in erster Linie als Jugendliche behandelt werden sollten. Der Vorschlag wurde abgeschmettert. Die bürgerliche Mehrheit stimmte geschlossen dagegen – von SVP bis GLP. Unter anderem begründete sie ihre Ablehnung mit einer Betriebsprüfung des Lilienbergs, die Sicherheitsdirektor Mario Fehr veranlasst hat. Das strukturelle Problem bleibt unangetastet.