Fall Brian: Kommen die Behörden auf die Anklagebank?

Nr. 46 –

Brian Keller muss auf Antrag der Staatsanwaltschaft bis auf Weiteres im Gefängnis bleiben. Die grosse Frage ist: Folgt das Gericht weiterhin der restriktiven Zürcher Behörde?

Gerichtszeichnung von Brian Keller
Endlose Ungewissheit: Nach dem Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts ist völlig unklar, wie lange Brian Keller noch in Haft bleiben wird. Gerichtszeichnung: Linda Graedel, Keystone

«Brian kommt sofort frei», so titelten die Medien Anfang des Monats. Überraschung und Aufregung waren gross. Doch ein paar Tage später folgte die Wende: «Der bekannteste Häftling der Schweiz muss in U-Haft bleiben.» Was war geschehen?

Brian Keller, vormals bekannt als «Carlos», sitzt seit über fünf Jahren ununterbrochen in Haft. Er ist jedoch längst nicht mehr wegen einer in Freiheit begangenen Tat im Gefängnis, sondern wegen der Auseinandersetzungen mit seinen Wärter:innen, insbesondere während seiner Isolationshaft in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Über drei Jahre sass Keller, der in Freiheit genau zwei schwerere Straftaten beging, in Isolationshaft. Gerechtfertigt haben die Behörden ihr repressives Verhalten von Beginn weg mit seiner «Gefährlichkeit». Das Zürcher Obergericht verurteilte Keller im Juni 2021 wegen «Angriffen und Aggressionen» gegen Wärter:innen zu sechs Jahren und vier Monaten Haft.

«Für die Psyche überlebenswichtig»

Auf die Argumente von Kellers Verteidigung liess sich das Obergericht nicht ein. Doch werden diese von mehreren Gutachten und sogar von Nils Melzer, dem ehemaligen Uno-Sonderberichterstatter für Folter, gestützt. Keller wurde berühmt, nachdem er als Siebzehnjähriger in einem Dokfilm über den damaligen Zürcher Jugendanwalt Hansueli Gürber aufgetreten war. Obwohl der schwierige und straffällig gewordene Jugendliche damals dank enger Betreuung und Boxtraining auf einem guten Weg schien, startete der Boulevard eine «Kuscheljustiz»-Hetzkampagne. Die Behörden knickten ein und steckten Keller ins Gefängnis. Seine Verteidiger:innen sind sich einig: Keller wehre sich mit seinem Verhalten gegen die Behördenwillkür, die er seit seiner Jugend erlebe. Die Zustände während der jahrelangen Isolationshaft wertet Melzer als Folter. Ein psychiatrisches Gutachten zu Keller hält fest: Dagegen aufzubegehren, sei für die Psyche überlebenswichtig.

Nicht nur Melzer, auch die Uno-Sondergruppe für Menschen afrikanischer Abstammung hat bei der Schweiz interveniert. Sie wertet den Fall Brian als «krasses Beispiel für systemischen Rassismus» und legte im Oktober einen Bericht vor, der der Schweiz ein grundlegendes Problem mit strukturellem Rassismus attestiert und etwa Ombudsstellen und öffentlich zugängliche Bilder von Polizeieinsätzen fordert. Die Behörden haben die Kritik von sich gewiesen und auf die Interventionen mit Abwehr reagiert.

Doch das Bundesgericht fällte in jüngerer Vergangenheit zwei Urteile zugunsten von Keller. Im Dezember 2021 hob es die Verurteilung durch das Zürcher Obergericht auf: Dieses müsse seine Taten hinter Gittern neu beurteilen und dabei auch die Argumentation der Verteidigung in die Betrachtung einbeziehen. Anfang Januar ordnete es zudem Haftlockerungen an, worauf die Justizdirektion Keller in normale Untersuchungshaft ins Gefängnis Zürich verlegte. Dort verhält sich Brian bislang gemäss der Leitung tadellos.

Dass Brian Keller nun plötzlich hätte freikommen sollen, ist ein weiterer Erfolg seiner Anwälte: Das Obergericht folgte ihrem Antrag, ihn wegen «Überhaft» zu entlassen. Weil Keller seit über fünf Jahren in Haft sitzt, dürfte er seine höchste erwartbare Strafe schon zum jetzigen Zeitpunkt abgegessen haben. Das Gericht sah deshalb «keinen Grund mehr, Brian Keller einzusperren».

Denkt das Gericht um?

Doch die Staatsanwalt, die vor Gericht mehrfach Kellers Verwahrung gefordert hatte, hat ein weiteres Verfahren in petto. Sie will Anklage erheben wegen weiterer 33 Taten, die Keller ebenfalls fast ausschliesslich in Isolationshaft begangen haben soll. Sie wirft Keller in einem Fall versuchte schwere Körperverletzung vor sowie mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung und einfache Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, es brauche einen zweiten Prozess, weil sich zahlreiche Vorfälle in der Pöschwies erst nach Abschluss der ersten Untersuchung ereignet hätten. Seine Anwälte wiederum sprechen von einer «Salamitaktik», um Brian Keller so lange wie möglich festzuhalten.

Kurz nach dem Freilassungsentscheid hat die Staatsanwaltschaft im neuen Verfahren Untersuchungshaft wegen «Wiederholungsgefahr» beantragt. Das Zwangsmassnahmengericht ist dem Antrag letzte Woche gefolgt.

Damit ist vollkommen unklar, wie lange Brian Keller noch in Haft bleiben wird. Seine Anwälte ziehen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts zwar weiter, sehen aber wenig Chancen, dass die Untersuchungshaft von der nächsten Instanz aufgehoben werden könnte. Entscheidend werden also die nächsten Prozesse sein – und damit vor allem die Frage, ob bei den Gerichten ein Umdenken stattfindet. Folgen sie weiterhin der Staatsanwaltschaft und machen allein Keller für seine Taten verantwortlich, oder werden nun auch die Behörden auf die Anklagebank gesetzt?

Hängig sind vor Obergericht auch zwei Klagen, die Keller gegen ehemalige Aufseher in der Pöschwies eingereicht hat. Er wirft ihnen vor, körperliche Gewalt gegen ihn angewandt zu haben. Das Aargauer Obergericht wiederum hat kürzlich als erstes Gericht behördliche Gewalt gegen Keller bestätigt. Es verurteilte einen Wärter der Justizvollzugsanstalt Lenzburg, wo Keller 2017 einige Monate einsass, wegen Amtsmissbrauchs. Videoaufnahmen zeigen, wie ein Wärter dem Gefangenen bei einer Festnahme Schläge und Fusstritte verpasste.

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