Drogenpolitik: Urteil forciert Legalisierungsdebatte
Das Bundesgericht hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt: Es hielt fest, dass Kleinstmengen an Drogen nicht konfisziert werden dürfen. Das Verdikt geht zurück auf einen Fall aus dem Jahr 2019: Das Grenzwachtkorps hatte am Bahnhof St. Margrethen SG bei einem Mann 2,7 Gramm Marihuana und 0,6 Gramm Haschisch gefunden und konfisziert. Nachdem die beiden Vorinstanzen dies gutgeheissen hatten, stellte sich das Bundesgericht nun dagegen.
Gemäss der Rechtsprechung lässt sich das Urteil auch auf «härtere» Drogen anwenden. Es bezieht sich nämlich auf Artikel 19b des Betäubungsmittelgesetzes, das seit der Revision im Jahr 2013 Folgendes festhält: Es sei nicht strafbar, geringfügige Mengen eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum «vorzubereiten» oder zur «Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren» unentgeltlich abzugeben.
Das Gesetz, das allerdings nur für Cannabis eine bestimmte Menge (zehn Gramm) festlegt, wurde bisher unterschiedlich ausgelegt. Während es in vielen Kantonen nur bei Cannabis angewendet wurde, legte etwa der Kanton St. Gallen auch straffreie Besitzmengen für Drogen wie Kokain oder Heroin fest. Das Einziehen von kleinen Mengen Suchtmittel hingegen blieb Praxis, selbst beim Cannabis.
Der neuste Entscheid des Bundesgerichts wirft eine alte Frage neu auf: Macht die Schweiz bei der Entkriminalisierung des Drogenkonsums endlich vorwärts? Die Mehrheit der Suchtexpert:innen fordert seit langem eine Abkehr von Prohibition und Repression. Doch wie Anbau, Handel und Vertrieb der heute illegalen Drogen in einem legalisierten Markt zu regulieren wären, dafür gibt es bislang keine Modelle. Bei der Legalisierung des Konsums hingegen haben Länder wie Portugal oder Tschechien die einst progressive Schweiz überholt.
Der Bundesgerichtsentscheid bedeutet immerhin: Die Kantone müssen beim Besitz von Kleinstmengen an Suchtmitteln ihre Rechtsprechung und Handhabe schärfen. Jeden weiteren Fortschritt muss die Politik auf den Weg bringen.