Verbandsbeschwerde: Sorgfältig und erfolgreich
Von der Öffentlichkeit wenig beachtet, hat letzten Herbst die Töss, vertreten vom WWF, vor Bundesgericht recht erhalten: Man darf nicht so nah an ihr Ufer bauen, wie es in Kollbrunn ZH geplant war. Der Gestaltungsplan der Überbauung stammte von 1994 (!), doch das 2011 ergänzte Gewässerschutzgesetz verlangt, dass Flüsse mehr Platz bekommen. Das ist auch für den Hochwasserschutz wichtig. Neubauten dürfen erst bewilligt werden, wenn dieser sogenannte Gewässerraum festgelegt ist. Ein Präzedenzfall, weit über das Tösstal hinaus.
Diese Woche hat die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), die Anwältin der Berge und Täler, ihre neusten Zahlen veröffentlicht. Auch sie zeigen, welch wichtiges Instrument das Verbandsbeschwerderecht für den Umweltschutz ist: Drei ihrer Beschwerden kamen letztes Jahr zum Abschluss, alle erfolgreich. Die SL konnte etwa luxuriöse Neubauten auf dem Urner Maiensäss Mittelarni und eine Rodung für einen Parkplatz im Val Müstair verhindern.
Gut sieht die Bilanz auch bei den Einsprachen der SL aus: Fünf wurden gutgeheissen, drei wurden hinfällig, weil gar nicht gebaut wird, in drei weiteren Fällen wurde das Bauprojekt so verbessert, dass die Organisation die Einsprache zurückzog. Nur zwei Einsprachen wurden abgewiesen. Total: eine Erfolgsquote von über achtzig Prozent. So geht das seit Jahren – bei allen Umweltverbänden ist die Quote permanent hoch. Das zeigt, wie sorgfältig sie die Verbandsbeschwerde einsetzen. Was auch in ihrem eigenen Interesse ist: Wenn sie unterliegen, müssen sie die Verfahrenskosten bezahlen. Man muss immer wieder daran erinnern: Jedes Mal, wenn eine Verbandsbeschwerde erfolgreich ist, war das Bauprojekt nicht legal.