Todesstrafe: Mit Diplomatie gegen den Strang
Nach der Verabschiedung des israelischen Todesstrafegesetzes hat das EDA den Botschafter einbestellt. Aber tut die Schweiz genug? Und was sagt Exbundesrätin Ruth Dreifuss, die seit Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe kämpft?
Israelische Jurist:innen, Menschenrechtler und Nobelpreisträgerinnen hatten ebenso protestiert wie ausländische Diplomat:innen. Am Ende war der Widerstand vergebens: Ende März beschloss das israelische Parlament die Ausweitung der – viele Jahrzehnte lang ausgesetzten – Todesstrafe. Das Gesetz, initiiert von der rechtsextremen Partei von Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir, ermöglicht die Hinrichtung palästinensischer «Terrorist:innen» im israelischen Kernland und in den von Israel besetzten Gebieten. Es sei «die offizielle Legitimierung einer Politik der Rache und rassistischer Gewalt», schreibt eine breite Koalition israelischer Menschenrechtsorganisationen in einem Statement.
International löste das Gesetzesvorhaben harsche Kritik aus. Schon vor der Verabschiedung hatten die Aussenminister:innen mehrerer europäischer Staaten an Israel appelliert, den Entwurf zurückzuziehen. Die EU kritisierte die Ausweitung der Todesstrafe als unmenschlich und als Verletzung des Rechts auf Leben. Exbundesrat Alain Berset, der gegenwärtig als Generalsekretär des Europarats amtet, sprach von einem «zivilisatorischen Rückschritt».
Ungewöhnlich deutlich hat auch die offizielle Schweiz reagiert. Sie habe ihre Bedenken gegenüber Israel «sowohl bilateral als auch öffentlich» vorgebracht, schreibt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Anfrage. So habe der Leiter der Abteilung für Frieden und Menschenrechte bereits beim israelischen Botschafter interveniert, wolle ihm die Haltung der Schweiz aber auch noch persönlich darlegen. Das Treffen fand am Dienstag statt.
Abkehr von den Menschenrechten
Der Entscheid im israelischen Parlament katapultiert ein Thema zurück in die Öffentlichkeit, das in jüngster Zeit nur wenig Konjunktur hatte: dass es auch heute noch Staaten gibt, die über Leben und Tod ihrer Bürger:innen verfügen.
Obwohl Ende 2024 insgesamt 145 Länder die Todesstrafe gesetzlich oder in der Praxis abgeschafft hatten, wird sie nach wie vor in diversen Regionen der Welt angewandt. Befürworter:innen argumentieren etwa mit der Gerechtigkeit, die durch die Hinrichtung für schlimmste Verbrechen hergestellt würde, aber auch mit der abschreckenden Wirkung der Strafe – eine Behauptung, für die es keine wissenschaftlichen Grundlagen gibt.
Auge um Auge, Blut für Blut: Dieser Vergeltungsgedanke wird von Gegner:innen der Todesstrafe spätestens seit der Aufklärung als grausam wahrgenommen, ihre Anwendung als unvereinbar mit zivilisatorischen Werten. Festgeschrieben wurde diese Vorstellung schliesslich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Das darin formulierte «Recht auf Leben» – diese Auffassung teilen heute zahlreiche Staaten – ist mit der Todesstrafe unvereinbar. Weitere juristische Instrumente setzen sich spezifisch mit dem Thema auseinander: Ein Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1983 verpflichtet jene neunzig Staaten, die es ratifiziert haben, zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe; auch zwei Zusatzprotokolle der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagen sie.
Die Schweiz hat die internationalen Abkommen ratifiziert. Aus dem hiesigen zivilen Strafrecht verschwand die Todesstrafe im Jahr 1942 – im Militärstrafgesetz war sie noch bis 1992 enthalten, konnte allerdings nur in Kriegszeiten angewandt werden, bei Delikten wie Meuterei, Plünderung oder «Landesverrat». Wegen Letzterem wurden während des Zweiten Weltkriegs siebzehn Personen militärgerichtlich erschossen.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) setzt sich seit mehr als fünfzig Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Mit Erfolg, wie Beat Gerber, Sprecher der Schweizer Sektion, sagt: Immer mehr Länder hätten sie zuletzt abgeschafft oder vollstreckten sie zumindest nicht mehr. Allerdings gebe es auch eine gegenläufige Entwicklung: «Jene Länder, die sie noch anwenden, tun dies immer häufiger», sagt Gerber. Tatsächlich wurden 2024 gemäss dem neusten AI-Bericht so viele Todesstrafen vollstreckt wie seit Jahren nicht mehr – die meisten davon in China. Aber auch in den USA wird wieder mehr hingerichtet.
Alle anderen Länder, die die Todesstrafe häufig anwenden, liegen im Nahen Osten: der Iran, Saudi-Arabien, der Irak und der Jemen. Trotz länderspezifischer Gründe dafür lasse sich eine übergeordnete Tendenz erkennen, sagt Gerber. «Nach dem Ende des Arabischen Frühlings und schweren Kriegen und Konflikten zeigte sich in der ganzen Region eine Abkehr von den Menschenrechten und eine Verstärkung autoritärer Muster.» In Ländern wie dem Iran, wo Menschen für ihren Protest gegen das Regime hingerichtet werden, sei die Todesstrafe auch ein politisches Mittel der Unterdrückung. Auch das neue israelische Gesetz ordnet der Menschenrechtler diesen Entwicklungen zu: Das Land habe sich lange gerühmt, die letzte liberale Demokratie im Nahen Osten zu sein. «Mit dem neuen Gesetz wird dieses Versprechen ad absurdum geführt.» Das Todesstrafegesetz, wie es von der Knesset verabschiedet wurde, sei «eines der extremsten der Welt».
«Sehr besorgt»
Ruth Dreifuss zeigt sich am Telefon «sehr besorgt» über den Entscheid: «Das ist ein weiterer, sehr schwerwiegender Schritt in einer langjährigen Politik, die die Palästinenser:innen systematisch diskriminiert.» Die frühere SP-Bundesrätin ist Vizepräsidentin der prominent besetzten Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe (ICDP). «Ich kenne kaum ein anderes Gesetz, das die Täter:innen grundsätzlich in einer gesellschaftlichen Gruppe verortet und die Opfer in einer anderen», sagt die Genferin.
Im internationalen Kampf gegen die Todesstrafe sei das israelische Gesetz «ein sehr schlechtes Signal». Das Schweizer Engagement in der Sache wertet Dreifuss indes positiv: «In diesem Bereich gehört unser Land zu den aktiven.» Schweizer Botschafter:innen würden sich in Ländern mit der Todesstrafe für deren Abschaffung einsetzen, und die Kommission, der die ehemalige Bundesrätin angehört, unterstütze der Bund finanziell. Und er setze sich sowohl im Uno-Menschenrechtsrat wie auch in der Uno-Generalversammlung regelmässig für ein weltweites Moratorium aller Hinrichtungen ein – das Thema bleibt also auch dank dieses Engagements auf der Agenda.
Die Abschaffung der Todesstrafe ist selbsterklärtes Ziel und Schwerpunkt der Schweizer Aussenpolitik: Gemäss dem aktuellen Aktionsplan des EDA wolle man dabei «eine führende Rolle» einnehmen – durch diplomatische Arbeit, also Interventionen bei «besorgniserregenden Entwicklungen» wie jetzt beim israelischen Botschafter, aber auch in der internationalen Zusammenarbeit.
Fabian Molina, der für die SP in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats sitzt, zeigt sich mit dem Engagement der Schweiz nicht ganz so zufrieden wie Dreifuss: «Was man bisher getan hat, ist einfach das Pflichtprogramm.» Man könnte auch auf höherer Stufe intervenieren, Bundespräsident Guy Parmelin könnte etwa seinen israelischen Amtskollegen anrufen. Sollten diplomatische Bemühungen fruchtlos bleiben, könnte die Schweiz aber auch Massnahmen in anderen Bereichen in Erwägung ziehen, etwa bei der politischen oder wirtschaftlichen Zusammenarbeit, findet Molina, der zum Thema auch eine Interpellation eingereicht hat.
Europarat als Hebel
Einen weiteren Hebel sehen beide, Ruth Dreifuss wie Fabian Molina, im Europarat. Israel ist dort zwar nicht Mitglied, hat bei dessen parlamentarischer Versammlung aber einen Beobachterstatus inne; die Abschaffung der Todesstrafe ist eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Landes. «Es wäre gut, wenn die Schweizer Delegation sich dort dafür einsetzt, dass klar wird: Das israelische Gesetz ist mit dem Status des Beobachters nicht kompatibel», so die ehemalige Bundesrätin. Und Molina, selbst Mitglied der Parlamentarischen Versammlung beim Europarat, sagt, die Schweiz könne sich dafür einsetzen, dass Israel seinen Status verliere, solange das Gesetz gelte.
Amnesty hat diese Woche eine Petition lanciert, die vom Bundesrat den «vehementen Einsatz» für die Abschaffung des Gesetzes fordert. In Israel selbst setzen die Gegner:innen der Todesstrafe indes auf das Verfassungsgericht: Direkt nach der Abstimmung in der Knesset reichte die Vereinigung für Bürgerrechte Acri, eine der wichtigsten Menschenrechtsorganisationen des Landes, dort Klage gegen das Gesetz ein.