Dokumentation: Kosovo-Friedensplan

Inoffizielle Übersetzung

«Um bei einer Lösung der Kosovo-Krise voranzukommen, sollte ein Abkommen nach den folgenden Prinzipien erreicht werden:

1. Ein sofortiges und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung des Kosovos.

2. Ein überprüfbarer Rückzug der Militär-, Polizei- und paramilitärischen Kräfte aus dem Kosovo nach einem zügigen Zeitplan.

3. Die Stationierung einer wirksamen, internationalen zivilen Präsenz und einer Sicherheitspräsenz im Kosovo unter UN-Aufsicht, die so tätig werden, wie es gemäss Kapitel 7 der UN-Charta entschieden werden kann,und die in der Lage sind, die Erreichung gemeinsamer Ziele zu garantieren.

4. Eine internationale Sicherheitspräsenz mit wesentlicher Nato-Beteiligung muss unter einheitlicher Kontrolle und einheitlichem Kommando stationiert und ermächtigt werden, eine sichere Umgebung für alle Bewohner im Kosovo zu erreichen und die sichere Rückkehr der vertriebenen Personen und der Flüchtlinge in ihre Häuser zu ermöglichen.

5. Die Einrichtung einer Übergangsverwaltung für den Kosovo, die der UN-Sicherheitsrat beschliessen wird und unter der die Bevölkerung des Kosovo eine substantielle Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien geniessen wird. Die Übergangsverwaltung wird während der Zeit der demokratischen Übergangs- und Selbstverwaltungsinstitutionen eine befristete Autorität sicherstellen sowie die Bedingungen für ein friedliches und normales Leben aller Bürger im Kosovo schaffen.

6. Nach dem Rückzug wird einer vereinbarten Zahl von serbischen Offiziellen die Rückkehr erlaubt, um folgende Aufgaben zu erfüllen: die Verbindung zu der internationalen zivilen Mission und der internationalen Sicherheitspräsenz, die Markierung von Minenfeldern, die Aufrechterhaltung einer Präsenz an Orten des serbischen Kulturerbes, die Aufrechterhaltung einer Präsenz an wichtigen Grenzübergängen.
7. Sichere und ungehinderte Rückkehr aller Flüchtlinge und der Vertriebenen unter Aufsicht des UNHCR und ungestörter Zugang für humanitäre Organisationen in den Kosovo.

8. Ein politischer Prozess mit dem Ziel, ein politisches Übergangsabkommen zu erreichen, das eine wesentliche Autonomie für das Kosovo sicherstellt - in voller Berücksichtigung des Abkommens von Rambouillet, der Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten in der Region ebenso wie der Entmilitarisierung der Kosovo-Befreiungsarmee. Die Gespräche zwischen den Parteien darüber sollten die Einrichtung demokratischer Selbstverwaltungsinstitutionen nicht verzögern oder stören.

9. Ein allgemeiner Ansatz für die wirtschaftliche Entwicklung der Krisenregion. Dies würde die Ausführung eines Stabilitätspakts für Südosteuropa, breite internationale Beteiligung zur Förderung von Demokratie und wirtschaftlichem Wohlstand sowie Stabilität und regionale Zusammenarbeit einschliessen.

10. Das Ende militärischer Aktivitäten wird von der Annahme der aufgelisteten Prinzipien und von der gleichzeitigen Befolgung anderer zuvor ermittelter Elemente abhängen, die in der Fussnote unten aufgeführt sind. Dann wird ein militärisch-technisches Abkommen vereinbart, das unter anderem zusätzliche Modalitäten bestimmt, darunter die Rolle und Funktion jugoslawischer, das heisst serbischer, Offizieller im Kosovo.

11. Der Prozeß des Rückzugs schliesst einen in Abschnitte unterteilten, genauen Zeitplan und die Abgrenzung einer Pufferzone in Serbien ein, hinter die sich die Truppen zurückziehen.

12. Die zurückkehrenden Kräfte: Die Ausrüstung der zurückkehrenden Kräfte, die Reichweite ihrer funktionalen Verantwortlichkeiten, der Zeitplan für ihre Rückkehr, die Bestimmung der geographischen Gebiete für ihre Tätigkeiten, die Regeln für ihre Beziehungen zu der internationalen Sicherheitspräsenz und der internationalen zivilen Mission.

Andere erforderliche Elemente: ein schneller und genauer Zeitplan für den Rückzug, was zum Beispiel bedeutet: sieben Tagen bis zum Ende des Rückzugs; Abzug von Waffen der Luftverteidigung aus der Zone gegenseitiger Sicherheit von 25 Kilometern innerhalb von 48 Stunden; die Rückkehr von Offiziellen zur Erfüllung der vier Aufgaben wird unter Aufsicht der internationalen Sicherheitspräsenz ausgeführt und wird auf eine kleine vereinbarte Zahl begrenzt, hunderte, nicht tausende. Die Einstellung der Militäraktionen wird erfolgen, wenn der Beginn des Rückzugs verifiziert werden kann. Die Diskussion über das militärisch-technische Abkommen wird die vereinbarte Zeit für den Rückzug nicht verlängern.»