Generationenverträge: Die Familie – das andere Geschäft

Mein Sohn ist im Vorschulalter in einem afrikanischen Land aufgewachsen. Wenn er besonders sauer auf mich war und fand, ich hätte ihn schlecht behandelt, drohte er: «Wenn du alt bist, werde ich nicht für dich fischen und Süsskartoffeln pflanzen.» Der kleine Junge hatte eine Vorstellung, dass zwischen uns – auch zwischen ihm und seinem Vater – ein Wirtschafts- und Fürsorglichkeitsvertrag besteht: Ich behandle ihn gut und fair, solange er auf meine Fürsorge angewiesen ist, und er sorgt anständig für mich, wenn ich es nicht mehr selber kann. Gary S. Becker, einer der renommiertesten – um nicht zu sagen berüchtigtsten – neoliberalen US-Ökonomen denkt in ähnlich einfachen Kategorien. Allerdings formuliert er seine ökonomischen Ansichten als Erwachsener in den USA und nicht aus der Perspektive eines Kindes in einer noch wenig urbanisierten afrikanischen Gesellschaft mit einer vorwiegend in Clansystemen organisierten kleinbäuerlichen Bevölkerung. Becker schreibt: «Diese Systeme (Umlageverfahren, M. M.) beruhen auf der ‘Philosophie’, dass sich die Gesellschaft als Ganzes wie eine erweiterte Familie benehmen kann, in welcher Eltern, Kinder und Grosseltern aus gegenseitigen Transfers Nutzen ziehen. Im Rahmen der eigentlichen Familie gibt es jedoch eine echte Solidarität, an welcher die verschiedenen Generationen in Bezug auf Fleiss und Produktivität in überblickbarem Ausmass teilhaben … Es ist eine Illusion, diese familiären Bindungen auf das Umlageverfahren übertragen zu wollen.» (NZZ 24./25. 12. 94). Becker zieht in seinen Ausführungen nicht nur das anscheinend überblickbarere Kapitaldeckungsverfahren als Vorsorgesystem vor. Er äussert zudem die Ansicht, dass Frauen nicht mehr gewillt seien, viele Kinder zu haben, weil sie nicht mehr von der Altersvorsorge durch ihre eigenen Kinder abhängig sind.

Kindheit privat, das Alter dem Staat

Die Sehnsüchte nach solidarischen und verantwortungsbewussten Verhältnissen im Privaten und die Abscheu für das Fürsorgeprinzip auf gesellschaftlicher Ebene scheinen bei neoliberalen Wirtschaftsredaktionen immens zu sein. Die Gesetzesvorlage zur Mutterschaftsversicherung beispielsweise lehnte die Redaktion der NZZ mit dem Spruch «Geburtenprämie statt Eigenverantwortung» ab. Aus feministischer Sicht ist dem entgegenzuhalten: Erstens hat in jeder Gesellschaft, unabhängig davon, ob eineR für ein Kind sorgt oder nicht, die eigene Altersvorsorge immer etwas mit Leistungen nachkommender Generationen zu tun. Diese nachkommenden Generationen gibt es zweitens nur, wenn sie geboren, aufgezogen und ausgebildet werden. Für einen überproportionalen Teil dieser Leistungen sind, drittens, Frauen zuständig.

Verschiedene ökonomische und kulturelle Mechanismen sorgen schlecht und recht dafür, dass die nachkommenden Generationen den Job, für RentnerInnen zu sorgen, übernehmen. Immer mehr Bedeutung erlangen die Pensionskassen, die nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisiert sind. Dieses funktioniert – auch wenn scheinbar individuell abgerechnet wird – nur, wenn die nachkommende Generation für einen hohen Wert der Pensionskassen-Aktien schuftet (oder sich dafür auf die Strasse stellen lässt). Daneben gibt es das Umlageverfahren der AHV, deren Rentenauszahlungen die nachkommenden Generationen mit Lohnprozenten finanzieren. Und nach wie vor spielen die ebenfalls gesetzlich abgesicherten Familienbande eine wichtige Rolle. Darin sind Töchter, Schwiegertöchter und auch Rentnerinnen einerseits im Vergleich zu Männern zu sehr viel mehr Gratisarbeit für RentnerInnen moralisch oder durch öffentliche Regelungen verpflichtet. Andererseits werden Söhne und Töchter gleichermassen für die staatliche finanzielle Unterstützung von RentnerInnen zur Kasse gebeten, falls deren Renteneinkommen nicht zur Deckung ihres Lebensunterhaltes ausreicht. Alle drei Altersvorsorge-Varianten wirken sich für Frauen anders aus als für Männer und bringen auch unterschiedliche Generationen- und Geschlechterkonflikte mit sich.

Längerfristige Wirtschaftsverträge

Bezüglich Generationenkonflikt ist grundsätzlich festzuhalten, dass es nie eine nachkommende Generation gibt, welche nicht im Kinder- und Jugendalter etliche private und öffentliche Kosten verursacht hat. Diese Ausgaben dürften gegenwärtig immer noch wesentlich höher liegen als die öffentlichen und privaten Kosten der Versorgung von RentnerInnen. Viele RentnerInnen tragen oft noch jahrzehntelang in Form von unbezahlter Arbeit für andere zum gesellschaftlichen Wohlstand bei. Wer über den Generationenkonflikt lamentiert, ohne Kinder aufgezogen zu haben, vergisst gerne, dass er oder sie von Geburt an in ein Tauschverhältnis eingebunden gewesen ist und andere für sie oder ihn gearbeitet haben. Berechnet frau dies ein, dann sieht es mit dem Generationenkonflikt («Junge Männer zahlen für alte Frauen») sehr anders aus, als dies heute in der Öffentlichkeit thematisiert wird.

Becker hat in einer Hinsicht Recht, wenn er die aktuelle Altersvorsorge problematisiert. Es geht aber nicht, wie Becker meint, darum, dass gesellschaftliche Regelungen immer unüberblickbar sind und solidarische Verhältnisse nicht familienübergreifend organisiert werden könnten. Die aktuellen Regelungen in der Schweiz sind verwirrend, weil sie inkonsistent sind. Der Aufwand für das Aufziehen von Kindern ist hierzulande noch hauptsächlich im Familienrahmen organisiert und betrifft vor allem Frauen; der Aufwand für die Altersvorsorge hingegen ist sehr viel stärker im nationalen Kollektiv geregelt. Es sind zwei Generationen-Tauschverhältnisse, welche sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Damit wird ein Generationenkonflikt geschaffen, der so keiner sein müsste.

Konservative und Liberale wollen nun die Altersvorsorge wieder stärker in den Verantwortungsbereich der Familie verlegen. Feministinnen und Linke wollen eher das Kinderaufziehen zur öffentlichen Angelegenheit machen – mindestens zum Teil –, indem ein substanzielles Kindergeld bezahlt und entsprechende öffentliche Einrichtungen geschaffen werden. Es hätte entgegen anders lautender Propaganda für RentnerInnen bei der letzten Abstimmung gute Gründe gegeben, aus Eigeninteresse für die Mutterschaftsversicherung zu stimmen: Zum einen, weil Kinder ja die nachkommende Generation bilden, und zum andern, weil die Finanzierung der AHV und der Pensionskassen besser gesichert ist, je mehr Frauen, auch solche mit Kindern, erwerbsarbeiten und verdienen. Übrigens täuscht sich Becker, wenn er meint, Frauen hätten keine Kinder, wenn sie nicht von deren Altersvorsorge abhängig sind. Ländervergleiche zeigen: Je vorteilhafter die Vereinbarkeit von Beruf, Berufskarriere und Kind für Frauen gesellschaftlich organisiert ist, desto mehr Frauen haben Kinder.

Wenn RentnerInnen allerdings für ihre Versorgung vor allem auf die Gratisarbeit weiblicher Verwandter setzen, dann haben sie an der Zementierung der Hausfrauenrolle, und damit der Ernährerrolle der Männer, ein grosses Interesse. Eine – ökonomisch gesehen – ambivalente Situation vor allem für die Frauen, welche ihre Ehemänner überleben und nicht mehr auf die Hilfe des Ehepartners zählen können, wenn sie krank oder altersschwach werden! Meine Mutter beispielsweise hat meinen Vater, als er schwächer wurde, fast bis zu seinem Tod gepflegt und versorgt. Als nun meine Mutter ihrerseits Pflege und Unterstützung brauchte, wurde von Seiten der Spitex ihres Dorfes meiner Schwester und mir klipp und klar mitgeteilt, man erwarte auch eine Mithilfe der Familienangehörigen – und zwar täglich. Die Phase, in der alte Menschen pflegebedürftig werden und/ oder in grossem Ausmass Haushaltshilfe brauchen, ist, wie Zeitaufwandstatistiken und andere Untersuchungen zeigen, relativ kurz, aber sehr arbeitsintensiv. Soll diese Arbeit privat und unbezahlt geleistet werden, dann setzt das eine Arbeitsflexibilität voraus, welche berufstätige Frauen nicht haben. Männer tun solche Arbeit nur in Ausnahmefällen. Unbezahlte Pflegeleistungen werden heute zu siebzig Prozenten von Frauen erbracht.

Die Generationenfrage wirft aus ökonomischer Sicht die Frage auf, in welcher Weise Verträge zwischen Generationen einerseits in der Geldrechnung und andererseits in Familiensystemen vorkommen. Während ich in der Geldrechnung die Vergangenheit und die Zukunft durch Kapitalisierungsberechnungen zu berücksichtigen versuche, kann ich nur in der Gegenwart leben und arbeiten. Ich bin jetzt abhängig von der Unterstützung anderer oder jetzt zuständig für die Hilfeleistungen an andere. Wenn ich in die Pensionskasse einbezahle, dann kaufe ich mir ein Recht auf zukünftige ökonomische Leistungen, welche andere in Zukunft erbringen. Ich tätige dafür in der Gegenwart via Pensionskassen an der Börse Investitionen, auf deren heutige Erträge heutige PensionärInnen Rechte geltend machen können. Im Grunde genommen handelt es sich auch hier um ein Umlageverfahren, das aber nicht über den Staat, sondern über Aktien- und Immobilienmärkte geregelt ist. Die Argumente Beckers gegen das Umlageverfahren und für das Kapitaldeckungsverfahren sind daher falsch. Es handelt sich bei beiden Verfahren um gesellschaftliche Regelungen, die weit über die internen Tauschsysteme einer Familie hinausreichen. Becker geht implizit von der primitiven Vorstellung aus, das gleiche Geld, das die Leute in die Pensionskasse einbezahlen, arbeite für sie bis zu ihrer Pension.

Ein Meisterwerk des Kapitalismus

Die unterschiedlichen Altersvorsorge-Systeme entscheiden zwar – und das ist nicht unwichtig – über den Verteilungsschlüssel unter der jeweiligen Generation von RentnerInnen. Die heutigen Pensionskassenregelungen sind im Vergleich zum heutigen AHV-Umlageverfahren verteilungspolitisch gesehen unsozialer und unter heutigen Arbeitsmarkt- und Familienbedingungen frauenfeindlich. Aber wie viel ich tatsächlich als RentnerIn bekommen werde, ist nicht festschreibbar. Es sind immer gegenwärtig lebende Menschen, gegenwärtige gesellschafts- und wirtschaftspolitische Entscheide, welche dafür ausschlaggebend sind, einen wie grossen Anteil gegenwärtige RentnerInnen am Wohlfahrtskuchen haben. Und das wird immer wieder ausgehandelt oder eben über den Markt entschieden respektive gemauschelt. Deshalb ist auch die kulturelle, politische und ökonomische Sicherung guter Beziehungen zwischen Generationen auf die Dauer unerlässlich. Wer Generationenkonflikte sät, wird niedrige Renten ernten.

Die Analyse der oben genannten Zusammenhänge ist ein wesentlicher Bestandteil der feministischen Kapitalismuskritik. Die bekannte italienische Intellektuelle und Politikerin Rossana Rossanda schreibt dazu: «Es stimmt nicht, dass die Familie die Keimzelle der Gesellschaft ist; die Familie ist das Andere der Gesellschaft und wird als solches erbittert verteidigt. Das Meisterwerk des Kapitalismus sollte in der maximalen Ausnutzung dieses Anderen als Sphäre für die Reproduktion der Arbeitskraft und der Reservearmee unterbezahlter Arbeitskräfte – Frauen und Kinder – bestehen. Erst der Sozialstaat nimmt diesen unsichtbar gelieferten Wert wahr, ohne ihn indessen herauszustreichen, und ersetzt ihn zum Teil.»

Die ökonomischen Vorteile der Männer sowohl im Öffentlichen als auch im Privaten, selbst als armselig bezahlte Lohnabhängige, sind sowohl ökonomisch als auch emotional mit den Profitinteressen der Kapitalisten verkoppelt. Darin besteht seit Jahrhunderten der hervorragende Kitt des Kapitalismus. Leider hat sich diese Einsicht in der öffentlichen Debatte über die Mutterschaftsversicherung kaum niedergeschlagen. Die aktuellen Veränderungen der Geschlechterverhältnisse und der Umbau der Generationenverträge und damit der Sozialversicherungen liefern emotional höchst aufgeladenen Stoff für politische Demagogie. Wer das nicht begriffen hat, kann die klassen- und generationenübergreifenden Erfolge der SVP nicht begreifen. Das sei hier im Nachfeld der Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung und im Vorfeld der Nationalratswahlen noch speziell angemerkt. 1984 und 1987 stimmten verhältnismässig mehr DeutschschweizerInnen den Vorlagen zur Mutterschaftsversicherungen zu als Romandes. Dieses Jahr war es gerade – und mit einer sehr grossen Differenz – umgekehrt. Weshalb? Und weshalb hat insbesondere die Linke in der deutschen Schweiz – anders als ihre GenossInnen in der Romandie – der Mutterschaftsversicherung 1999 prozentual nicht stärker zugestimmt als 1987?