Frag die WOZ : Wem gehört der Mond?
«Wem gehört der Mond?»
U. B., auf Mastodon
Dies ist eine Frage, die nicht nur rechtlich, sondern auch politisch und ein Stück weit poetisch ist. Der Mond gehört zum Himmel. Er ist des Menschen Begleiter, der ihn beobachten kann, wie er zu- und abnimmt und hell am Himmel strahlt.
Völkerrechtlich ist die Besitzfrage eindeutig: Der Mond gehört niemandem. Diese Grundregel wurde im Weltraumvertrag von 1967 festgelegt, der zwei Jahre vor der ersten bemannten Mondlandung in Kraft trat. Der Vertrag verbietet Staaten ausdrücklich, Souveränitätsansprüche auf den Mond oder andere Himmelskörper zu erheben – unabhängig davon, ob sie dort landen, Flaggen hissen oder eine dauerhafte Präsenz zeigen. Der kooperative Charakter des Vertrags entstand aus den machtpolitischen Spannungen des Kalten Krieges; die Angst vor einer militärischen Eskalation im All führte dazu, den Weltraum bewusst als herrschaftsfreien Raum zu definieren.
Gleichzeitig erlaubt der Vertrag die Nutzung zu friedlichen Zwecken. Forschung und wissenschaftliche Zusammenarbeit sind zulässig, während militärische Stützpunkte sowie die Stationierung von Massenvernichtungswaffen verboten sind. 1979 wurde zudem das sogenannte Mondabkommen verabschiedet, das die Ressourcen des Mondes zum «gemeinsamen Erbe der Menschheit» erklärte. Da jedoch kaum Raumfahrtnationen diesem Abkommen beigetreten sind, besitzt es nur begrenzte praktische Relevanz.
Der relativ kurz gehaltene Weltraumvertrag lässt viele Fragen offen. Besonders deutlich wird dies angesichts neuer Akteure: Moderne Mondmissionen werden nicht mehr ausschliesslich von Staaten durchgeführt; private Unternehmen spielen eine wachsende Rolle. Zwar können Firmen selbst kein Eigentum am Mond erwerben, doch sie handeln im Auftrag und unter der Verantwortung von Staaten, was neue rechtliche Grauzonen schafft.
Im Januar 2024 kündigte die kommerzielle US-amerikanische «Peregrine Mission» an, menschliche Asche, DNA-Proben und ein Sportgetränk inklusive Markenlogo zum Mond transportieren zu wollen. Wegen eines Treibstofflecks erreichte sie ihr Ziel nicht, doch die Mission löste eine Debatte darüber aus, wie die Landung solcher Güter auf dem Mond mit dem Geist des Weltraumrechts vereinbar sei.
Das Interesse am Mond ist heute vor allem durch seine potenziellen Ressourcen getrieben. Neben Metallen wie Eisen und Titan findet sich dort das Isotop Helium-3, dem grosse Bedeutung für die Energiegewinnung zugeschrieben wird. Die Vereinigten Staaten gingen hier 2015 einen eigenen Weg: Sie erlaubten ihren Bürger:innen per Gesetz, im Weltraum gewonnene Ressourcen zu besitzen und zu verkaufen, ohne dabei Eigentum am Mond selbst zu beanspruchen. Ergänzt wird dieser Ansatz durch die Artemis Accords – politisch verbindliche Vereinbarungen, die neue Regeln für die Nutzung vorbereiten sollen und die auch die Schweiz 2024 unterzeichnete.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Während das Eigentum formal geregelt ist, bleibt die Frage der Nutzung zunehmend umstritten. Wer dauerhaft präsent ist und technische Fakten schafft, prägt die Regeln von morgen. So wird der Mond immer mehr zum Objekt, über das sehr irdische Interessen verhandelt werden – auch wenn er völkerrechtlich weiterhin niemandem gehört.
Immer montags beantworten wir in der Rubrik «Frag die WOZ» jeweils eine wirklich (un)wichtige Leser:innenfrage. Noch Fragen? fragdiewoz@woz.ch!