Politikfinanzierung: Mehr Licht, bitte!
Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Transparenz zeigt sich: Der Bedarf an Verbesserungen ist gross.

Seit 2022 sind im Bundeshaus vertretene Parteien gesetzlich verpflichtet, Einnahmen und Spenden offenzulegen, die bei über 15 000 Franken pro Person und Jahr liegen. Gemäss dem seither geltenden Gesetz müssen sie dabei auch die Namen der Spender:innen offenlegen. Dasselbe gilt für Budgets für nationale Wahl- und Abstimmungskampagnen ab 50 000 Franken.