Verbandsbeschwerde: Sorgfältig und erfolgreich
Von der Öffentlichkeit wenig beachtet, hat letzten Herbst die Töss, vertreten vom WWF, vor Bundesgericht recht erhalten: Man darf nicht so nah an ihr Ufer bauen, wie es in Kollbrunn ZH geplant war. Der Gestaltungsplan der Überbauung stammte von 1994 (!), doch das 2011 ergänzte Gewässerschutzgesetz verlangt, dass Flüsse mehr Platz bekommen. Das ist auch für den Hochwasserschutz wichtig. Neubauten dürfen erst bewilligt werden, wenn dieser sogenannte Gewässerraum festgelegt ist. Ein Präzedenzfall, weit über das Tösstal hinaus.