Es war einer der Tiefpunkte dieser an Tiefpunkten reichen Session. Am Montag hat der Nationalrat mit 120 zu 75 Stimmen einer Motion von Ständerätin und neuerdings offenbar FDP-Asylexpertin Petra Gössi zugestimmt. Diese verlangt, dass abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea über einen Drittstaat in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden. Weil der Ständerat bereits im Frühjahr sein Okay gegeben hatte, muss der Bundesrat nun einen willigen Staat für ein entsprechendes Abkommen suchen. Im Gespräch bisher: das ostafrikanische Ruanda, seit Jahren Sehnsuchtsort bürgerlicher Ausschaffungsträume.
Vergeblich hatte Justizminister Beat Jans darauf verwiesen, dass Eritrea die zwangsweise Rückführung seiner Staatsbürger:innen ganz grundsätzlich und immer ablehnt – ganz egal, aus welchem Land. Vergeblich wies er auch auf die Mehrkosten hin, die entstehen würden, wenn die Schweiz die Eritreer:innen nach gescheiterter Rückführung aus dem Transitstaat wieder zurücknehmen müsse. Eine Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte-Partei will weder praktikable noch menschenrechtskonforme Lösungen. Aus den Augen, aus dem Sinn, so offenbar das schändlich simple Motto der Bürgerlichen.
Die unter der Bundeshauskuppel beschlossene Massnahme betrifft nur rund 300 Personen. Und so wie wohl erst mal kein Flugzeug aus Grossbritannien in Richtung Ruanda abheben wird, dürfte auch keine dieser Personen tatsächlich über einen Drittstaat nach Eritrea ausgeschafft werden können. Gravierend ist der nationalrätliche Entscheid dennoch – weil er einmal mehr faktenwidrig suggeriert, dass eine Ausschaffung nach Ruanda zumutbar sei. Und weil er (einmal mehr) maximale Unsicherheit für die Betroffenen bedeutet.
Würde das rechtsbürgerlich dominierte Parlament asylpolitische Herausforderungen tatsächlich angehen wollen, hätte es eine ebenso simple wie humane Lösung vorschlagen können: einen geregelten Aufenthaltsstatus für die rund 300 Eritreer:innen. So hat es bloss erneut bewiesen, dass der Entscheid nichts als Symbolpolitik auf dem Rücken vulnerabler Personen ist.