Verkehrspolitik: Sicherheit von Fall zu Fall

Nr. 37 –

Sicherheit ist bekanntlich ein Kernthema der SVP. So auch von Oskar Freysinger, dem Walliser Staats- und Nationalrat: Nach dem Genfer «Fall Adeline» liess er den Strafvollzug in seinem Kanton durchleuchten. Vor seiner Zeit in der Kantonsregierung forderte er auch schon mal die «gezielte Überwachung von Moscheen».

Nur wenn es um Verkehr geht, ist der SVP die Sicherheit plötzlich egal. Mit einer Motion will Freysinger weniger strenge Regeln für NeulenkerInnen einführen. Unterschrieben haben die üblichen SVP-Motorfans von Ulrich Giezendanner bis Roland Borer.

Heute gilt: NeulenkerInnen, denen in der dreijährigen Probezeit der Fahrausweis schon einmal entzogen wurde, verlieren ihn bei einer zweiten Widerhandlung ganz. Sie müssen ein Jahr warten und zu einem verkehrspsychologischen Gutachten antreten, bevor sie vielleicht wieder fahren dürfen. Freysinger möchte diese Praxis nun auf «schwere oder mittelschwere» Widerhandlungen beschränken.

Wer nach dem ersten Ausweisentzug immer noch zu schnell oder angetrunken Auto fährt, zeigt, dass er es nicht genau nimmt mit den Verkehrsregeln. Und noch nicht begriffen hat, dass das Auto eine tödliche Waffe sein kann. Gut möglich, dass die geplante Neuregelung zu mehr Strassentoten führt. Ihre Zahl nimmt seit Jahren ab – vor 25 Jahren wurden rund 1000, 2014 noch 243 Menschen auf den Strassen getötet. Doch damit sterben immer noch sechsmal mehr Menschen im Verkehr als wegen Tötungsdelikten. 243 Strassentote, das sind 243 Menschen, die durch brachiale Gewalt zu Tode kamen. Aber anders als aus Tötungsdelikten kann die SVP aus ihnen kein Kapital schlagen. Bedenklich, dass der Bundesrat, wie er letzte Woche bekannt gab, die Motion befürwortet.