Repression: Das Gesetz ist hart, die «Krawallgruppe» ist härter

Nr. 2 –

Die Zürcher Staatsanwaltschaften haben eine sogenannte Krawallgruppe. Wofür diese Gruppe genau zuständig ist, scheint allerdings unklar. Das zeigt ein aktueller Gerichtsprozess, bei dem es um den Besuch in einem besetzten Haus geht.

Wo war Staatsanwalt Edwin Lüscher am Morgen des 7. Januar? In den Gerichtssaal 5, 10. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich, kam er jedenfalls nicht. Der Richter, der Gerichtsschreiber und die Auditorin sassen da. Der Angeklagte, Yannick Dietz*, dessen Fingerabdrücke auf der WC-Spülung in einem besetzten Haus gefunden worden waren, ebenfalls. Auch sein Anwalt war anwesend.

Aber Edwin Lüscher, der zuständige Staatsanwalt, fehlte. In Abwesenheit forderte Lüscher hundert Tage Gefängnis für den Beschuldigten. Bei einer Verurteilung erwartet den 26-Jährigen zudem eine Geldstrafe wegen Bewährungsbruch – die Staatsanwaltschaft hatte ihn schon einmal vor zwei Jahren wegen Hausfriedensbruch verurteilt.

Unter dem Bärenkopf

Sein Ruf eilt Staatsanwalt Edwin Lüscher voraus, das lässt auch seine Büroeinrichtung erahnen: Zwischen eisernen Panzermodellen und Soldatenhelmen prangt ein ausgestopfter Bärenkopf an der Wand, der eine Polizeimütze trägt und dem eine Polizeimarke zwischen den Zähnen steckt. Edwin Lüscher ist nicht irgendein Staatsanwalt. Im Mai 2015 hatte er für einen mutmasslichen Besetzer des Labitzke-Areals eine sechsmonatige Haftstrafe gefordert. Das Bezirksgericht hatte den Beschuldigten zwar freigesprochen, aber Lüscher legte Einsprache ein. Der Fall ist nun beim Obergericht hängig. 2011 ermittelte Lüscher gegen FCZ-Fans, die vier «Blick»-Journalisten tote Forellen in den Briefkasten gelegt hatten. Lüscher ist seit Jahren der zuständige Staatsanwalt bei Ausschreitungen nach Fussballspielen und an Demonstrationen. «Die Opernhauskrawalle in den achtziger Jahren habe ich noch als Auditor miterlebt», erzählt Lüscher. Er sitzt an seinem Schreibtisch – direkt unter dem Bärenkopf. Seit 1990 ist er Staatsanwalt. Heute ist Lüscher Leiter der Krawallgruppe der Zürcher Staatsanwaltschaften.

Schon in den achtziger Jahren soll es eine sogenannte «Krawallgruppe» gegeben haben. Die aktuelle existiert seit 2012, sonst ist nicht viel über sie bekannt. Es gibt keinen Onlineauftritt, man kann sie nicht offiziell kontaktieren – im Gegensatz zu den «besonderen Staatsanwaltschaften», die sich beispielsweise auf grosse Wirtschaftsverfahren oder Menschenhandel fokussieren und als spezialisierte Behörde deklariert sind.

Die Staatsanwälte der teilspezialisierten Krawallgruppe hingegen gehören eigentlich zu den «allgemeinen Staatsanwaltschaften»: An der Seite von Edwin Lüscher stehen Daniel Kloiber, auch er von der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl, sowie Alain Fischbacher und Markus Fasano von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat.

Einsatz bei «Spontan-Unruhen»

Zusammen mit der Stadtpolizei sollen die «Krawallstaatsanwälte» bei «Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen und bei grösseren Fällen der Störung von Ruhe und Ordnung» zum Einsatz kommen, auch «am 1. Mai oder bei Spontan-Unruhen», heisst es im Jahresbericht 2012 der Oberstaatsanwaltschaft. Laut der Lagebeurteilung des Nachrichtendiensts stagniert das linkspolitisch motivierte Gewaltpotenzial seit Jahren, nimmt tendenziell sogar eher ab. Zudem lässt sich kein Anstieg der typischen Krawalldelikte feststellen, zumindest nicht gemäss den Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS): Seit 2009 verzeichnet das BFS ähnlich viele Landfriedensbrüche, Gewalt und Drohungen gegen Beamte oder Hinderungen von Amtshandlungen. Warum wurde die Gruppe dennoch vor drei Jahren gegründet? «Wir brauchen ein einheitliches Vorgehen bei diesen Delikten», sagt Lüscher. Zuerst war nur er alleine zuständig, «die anderen drei haben sich dann freiwillig gemeldet».

Es ist aber nicht nur unklar, warum gerade in diesem Bereich eine Professionalisierung stattfindet – es ist ebenso unklar, wo der Einsatz der Krawallgruppe anfängt und wo er aufhört. 2014 besuchten Mitglieder der Gruppe neun Spiele im Zürcher Letzigrundstadion, bei weiteren zwölf Spielen hatten sie Pikettdienst. Sie waren 2014 zudem am 1. Mai, bei der Räumung des besetzten Labitzke-Areals und während der Reclaim-the-Streets-Demonstration im Einsatz.

Kurz auf die Toilette

«Wir beschäftigen uns mit den grösseren Besetzungen», sagt Lüscher, «mit denjenigen, die politisch hohe Wellen schlagen.» Was ist mit dem Fall vom Donnerstag im Bezirksgericht? Das besagte Haus an der Wehntalerstrasse im Kreis 6 war knapp sechs Wochen besetzt gewesen, dann räumten die BesetzerInnen das Haus – ohne Krawall und Remmidemmi. Trotzdem interessiert sich Edwin Lüscher nun für die Fingerabdrücke von Yannick Dietz.

Er sei nach einem Badibesuch mit einem Freund an der Wehntalerstrasse vorbeigekommen, sagte der 26-Jährige vor Gericht aus. Man sei mit Leuten vor dem Haus ins Gespräch gekommen. Er sei im Gebäude kurz auf die Toilette, habe ein wenig mit den Anwesenden geplaudert und etwas getrunken. Dass es sich um ein besetztes Haus gehandelt habe, habe er damals nicht realisiert.

Der Fall ist ein Beispiel für die intensivere Zusammenarbeit zwischen der Krawallgruppe und der Polizei: Unter den Zuschauern des Prozesses am Donnerstag sass der Polizist Sascha Lingua. Er ist einer von fünfzehn MitarbeiterInnen der Abteilung «Gefahrenabwehr und Einsatz» (EA-LO-GE) der Stadtpolizei. Aber im Moment arbeitet Lingua nicht als Polizist, er macht ein Praktikum bei der Staatsanwaltschaft – in der Abteilung D, bei Edwin Lüscher.

Die EA-LO-GE ist das Polizeipendant zur Krawallgruppe. In ihr wurden der Sicherheitsdienst und die Fachgruppe Hooliganismus zusammengelegt. Dadurch, dass immer dieselben Staatsanwälte mit denselben PolizistInnen zu tun hätten, könnten sich beide Seiten besser austauschen, sagt Lüscher. «So wissen die Polizisten, welche Angaben die Staatsanwaltschaft für ein Strafverfahren braucht.» Die Polizei habe die Spurensicherung im Haus an der Wehntalerstrasse vorgenommen, die Staatsanwaltschaft habe deren Auswertung angeordnet, erklärt Lüscher.

Was versteht die Krawallgruppe eigentlich unter Krawall? Was steht in den Richtlinien für Einsatz und Organisation der Gruppe? Für die Weisungen an die «Krawallstaatsanwälte» ist die Oberstaatsanwaltschaft zuständig. Was deren Weisungen aber konkret besagen, will die Sprecherin Corinne Bouvard aus «ermittlungstaktischen Gründen» nicht sagen.

Dass die Oberstaatsanwaltschaft die Richtlinien der Zürcher Krawallgruppe geheim halte, sei problematisch, sagt Viktor Györffy, Anwalt und Präsident des Vereins Grundrechte Schweiz (grundrechte.ch). Er kann diese «Geheimniskrämerei» nicht nachvollziehen: «Das ist eine verstaubte Methode aus dem vergangenen Jahrhundert.» Eigentlich müsste dagegen prozessiert werden. «Es kann nicht sein, dass jemand im Einzelfall anders behandelt wird aufgrund einer Weisung, weil es die Oberstaatsanwaltschaft auf eine Gruppe besonders abgesehen hat.»

Was bedeutet das, wenn sich die allgemeinen Staatsanwaltschaften zunehmend spezialisieren? «Gegen eine Professionalisierung der Staatsanwaltschaften ist aus rechtsstaatlicher Sicht wohl nichts einzuwenden», sagt Dietz’ Anwalt Thomas Schaad. «Das ist im Sinn einer effektiven Verbrechensaufklärung und -verhinderung. Aber es gilt eben für den Staat, an den richtigen Stellen die richtige Menge an Ressourcen einzusetzen.» Bei komplexen Wirtschaftsfällen oder gravierenden Gewalt- und Sexualstraftaten sei es gerechtfertigt, grosse Ressourcen und SpezialistInnen einzusetzen. Bei der Krawallgruppe hingegen sei das anders: «Das sind keine besonders komplexen Fälle, es geht um Übertretungen und Vergehen eher im unteren Bereich, nicht um Verbrechen», sagt Schaad. «Dass also gerade hier, halb im Geheimen, eine weitere spezialisierte Staatsanwaltschaft geschaffen wird, ist fragwürdig.» Auch müsse eine spezialisierte Gruppe, die in einem relativ politischen Bereich agiere, darauf bedacht sein, nicht selbst eine politische Position zu vertreten.

«Die Gefahr ist sicherlich da»

Györffy hat noch eine andere Befürchtung: Wenn derselbe Staatsanwalt immer dieselben Verfahren leite, dann könne das zu einer «kalten, harten und zynischen Professionalisierung führen». «Sind Sie kalt und zynisch professionell, Herr Lüscher?» – «Ich hoffe nicht», sagt der Krawallgruppenleiter. «Aber diese Gefahr ist sicherlich da. Der Richter hat gewiss weniger einen Tunnelblick als ich.» Der Staatsanwalt zieht eine positive Bilanz seiner bald vierjährigen Gruppe. Seine Aufgabe sei nun einmal, diese Seite des Gesetzes zu vertreten. «Dura lex, sed lex.» Das Gesetz sei hart, aber es sei immerhin das Gesetz.

Und wo war er am Morgen des 7. Januar, wenn nicht am Prozess? Er habe «wiitergschaffet», sagt Lüscher. Laut Strafrecht muss ein Staatsanwalt erst dann persönlich vor Gericht eine Anklage vertreten, wenn er ein Jahr oder mehr Freiheitsentzug fordert.

Yannick Dietz muss nicht ins Gefängnis. Aber der Richter hat ihn des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt – schon der einmalige Toilettenbesuch in einer besetzten Liegenschaft gelte als Hausfriedensbruch. Dietz und sein Anwalt haben Berufung gegen das Urteil angemeldet.

* Name von der Redaktion geändert.

Gebrochener Hausfrieden

Der Fall von Yannick Dietz* gilt als Präzedenzfall in Zürich. Laut Anwalt Thomas Schaad sogar als ein doppelter: Noch nie sei ein Hausbesetzer oder eine Hausbesetzerin nur aufgrund forensischer Spuren im Gebäude wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Neu sei zudem, dass sich gemäss dem Gerichtsentscheid sogar BesucherInnen einer Besetzung des Hausfriedensbruchs schuldig machen würden.

Die Liegenschaft war etwa vom 8. Juli bis zum 18. August 2014 besetzt. Die Stadtpolizei hatte den BesetzerInnen eine Frist zum Verlassen des Gebäudes gesetzt, woraufhin diese auszogen. Als die Polizei die Spuren sicherte, stand das Haus bereits wieder leer.

Nachtrag vom 16. Juni 2016 : Und wie schuldig wäre Richard Wolff?

Einmal zu viel die WC-Spüle gedrückt, und zwei Jahre später deswegen vor Gericht: Am vergangenen Freitag machte das Zürcher Obergericht Yannick Diez * den Prozess, weil er sich im Sommer 2014 «in einer von unbekannten Personen besetzten Liegenschaft aufgehalten» haben soll. Nach einem Badibesuch habe er vor dem Haus Leute angetroffen, etwas getrunken und kurz die Toilette benutzt, sagte der 27-Jährige vor Gericht aus.

Die Stadtpolizei hatte damals den BesetzerInnen schliesslich einen Termin zum Verlassen des Gebäudes gesetzt, woraufhin diese fristgerecht auszogen. Zurück blieben die Fingerabdrücke von Diez. Warum die Polizei im bereits wieder leer stehenden Haus forensische Spuren sicherte – obwohl sie die BesetzerInnen gut einen Monat im Gebäude geduldet hatte –, bleibt unklar.

Der zuständige Staatsanwalt Edwin Lüscher gilt als Hardliner, wenn es um HausbesetzerInnen geht. Er forderte wegen der Fingerabdrücke hundert Tage Gefängnis für Yannick Diez. Der Bezirksrichter war diesem Vorschlag im Januar 2016 zwar nicht gefolgt, verurteilte Diez aber zu einer bedingten Geldstrafe – schliesslich sei dieser bereits wegen einer Hausbesetzung auf Bewährung.

Yannick Diez zog das Urteil weiter. Sein Fall gilt als mehrfacher Präzedenzfall: Noch nie war jemand lediglich aufgrund forensischer Spuren in einem besetzten Gebäude wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Neu ist zudem, dass dies gemäss dem Gerichtsentscheid sogar für BesucherInnen einer Besetzung gelten soll.

«Wenn allein schon der Besuch in einem besetzten Haus strafbar ist», erklärte Diez’ Anwalt in seinem Plädoyer, «dann müsste auch die Strafbarkeit von Polizeivorsteher Richard Wolff geprüft werden.» Schliesslich haben bereits verschiedene Medien über Wolffs privaten Besuch im besetzten Koch-Areal berichtet.

Aber an SVP-Richter Beat Stiefel prallte das Plädoyer ab. Diez habe Hausfriedensbruch begangen, das Urteil vom Bezirksgericht werde übernommen. In der Welt der Oberrichter besitzt man eigene Häuser und besucht keine besetzten.

Merièm Strupler

* Name geändert.