Stadtentwicklung: Stolpern auf dem Untergrund

Nr. 26 –

Weil er den Zürcher Stadtrat Filippo Leutenegger geschubst und Hausfriedensbruch begangen haben soll, drohen einem Mann acht Monate Gefängnis. Das Beweisvideo zeigt: Geschubst haben andere. Gebrochen wurde der Frieden von Abrisshäusern und Brachen.

Die Zeiten werden nicht weniger kompliziert. Die Menschen kommen und wollen Event, sie stolpern aus ihren Büros im Prime Tower auf die Strasse rüber ins Restaurant Rosso oder den Helsinkiklub, weil man dort noch ein bisschen Geschichte fühlen kann, gleichzeitig ist es nur eine Frage der Zeit, bis das ganze Areal beim Bahnhof Hardbrücke, das in Zürich West noch ein paar Kratzer im Lack hochhält, weiteren kleinen Prime Towers gewichen sein wird. Nebenan schiessen Hochhäuser aus dem Boden. Die Wohnungsmieten betragen zwischen 5000 und 8000 Franken, und die Leute, die wegen des «urbanen Flairs» hierhergezogen sind, klagen umgehend alles zusammen, was nachts noch lärmt und für dieses Flair verantwortlich war. Die Spannung entlädt sich in Demonstrationen, in denen Autonome die Europaallee zerlegen. Oder, wie kurz vor dem 1. Mai geschehen und in deutlich schwächerer Form, die Weststrasse.

Die Weststrasse! Auch so ein Ausdruck von Zürcher Katastrophenpolitik, in der die Rechten dafür sorgen, dass der Markt überhitzt – und die Linken mit ihrer Begrünungspolitik Öl ins Feuer giessen. Die Weststrasse, ein wunderbares Beispiel dafür, was passiert, wenn eine Strasse ohne flankierende Massnahmen vom Autoverkehr befreit wird: Die Bevölkerung wird im Eiltempo ausgewechselt.

Als die Weststrasse ein Auspuff war

Nervte ich mich, als ich hörte, dass ein Demonstrationszug in der Weststrasse Zoff veranstaltete? Nicht wirklich. Ich bin selbst inzwischen derart genervt ob all der neuen politisch-korrekten Bars und Cafés und Shops und Boutiquen, dass ich wegen ein paar eingeschlagener Scheiben nur noch mit den Schultern zucke. Und meinen Frühstückskaffee im «Hooters» trinke, das von der neuen Helvetiaplatz-Schickeria verachtet wird.

Als mein Kumpel Mario vor fünfzehn Jahren an der Weststrasse wohnte, in einem Haus, in dem die Lastwagen durchs Wohnzimmer donnerten und das damalige Wirtepaar der legendären Kontiki-Bar, das dort wohnte, morgens um vier die Ramones hochleben liess, stolperten die Kids aus der Nachbarwohnung nachts raus auf die Strasse, sprühten betrunken ein Graffito ans eigene Haus, und keinen hat es interessiert, denn die Arbeiter schliefen längst, für die Polizei gab es hier nichts zu kontrollieren, und die Nachtvögel versackten in den seltsamen Bars an dieser Strasse, die damals befahren war wie die A1 zur Stosszeit. Marios Vierzimmerwohnung kostete 800 Franken. Dann hat die Stadtpolitik den Verkehr verbannt, ohne dies an den sozialen Wohnungsbau zu koppeln, und die Mieten explodierten. Geblieben ist eine romantische Verklärung der Vergangenheit, als die Weststrasse ein Auspuff war – gekommen sind Wohnungen, die für Normalverdienende nicht mehr bezahlbar sind. Wenn die rot-grüne Stadtregierung ernst macht mit einer ähnlich gelagerten Verkehrsberuhigung der Langstrasse, werde ich dagegen ankämpfen. Lärm und Schmutz scheinen der letzte Hebel zu sein gegen den Ausverkauf der Stadt. Für das urbane Flair, das jetzt für Attraktivität sorgt und bald zusammengeklagt wird, sorgen schon mal all die Szeneclubs. Auf der Langstrasse gibt es jetzt mobile Toiletten, damit all die Pop-up-Menschen einen Ort zum Pissen haben.

Geschubst hat ein anderer

In diesem seltsamen und angespannten Klima haben HausbesetzerInnen in den letzten Jahren Orte erobert, temporär, um darauf aufmerksam zu machen, dass wir bald alle aus der Stadt rausfliegen werden. Wir, das meint die NormalverdienerInnen. Eine These, die im Übrigen auch der Stadtforscher und Polizeivorsteher Richard Wolff vor einem Jahr an einem Podium vertreten hat.

Derselbe Wolff war vergangenen Sommer in den Ferien, als rund hundert junge Frauen und Männer die Brache des sogenannten Binz-Areals besetzten. Diese Besetzung ist der zentrale Punkt der Anklageschrift, mit der Staatsanwalt Edwin Lüscher einen Hausbesetzer acht Monate ins Gefängnis stecken will. Einerseits, weil durch die Besetzung der Hausfrieden einer Brache gebrochen wurde, andererseits, weil am zweiten Tag der dreitägigen Besetzung Wolffs Stellvertreter Filippo Leutenegger das Areal betrat, um mit den BesetzerInnen das Gespräch zu suchen.

«So weit kam es indessen nicht», heisst es in der Anklageschrift, «da Mitglieder der Arealbesetzer den Geschädigten beschimpften und ihn eindringlich aufforderten, das Gelände umgehend zu verlassen. Der Beschuldigte schupfte den Geschädigten beidhändig am Oberkörper, wodurch dieser aus dem Gleichgewicht geriet und beinahe hinfiel …»

Nun, in der Tat, ein Mann schupfte Leutenegger und brüllte ihn an, sich zu verpissen, und dieses Schupfen erfüllt, das bestätigt jeder Strafverteidiger, den Straftatbestand von Gewalt und Drohung gegen Beamte.

Das Problem aber ist, dass der, der auf dem Beweisvideo aggressiv schubst, gar nicht der Angeklagte ist. Dieser steht zwar unmittelbar daneben, und er berührt mit seinem Arm Leutenegger auch leicht, worauf dieser sich umdreht und dann stolpert. Aber er stolpert nicht wegen dieser leichten Berührung, das zeigt das Video, sondern weil er von einer dritten Person auf unebenem Gelände erneut gestossen wird.

Beton, Staub, Löcher

Darf man einen Menschen anfassen? Ihn drängen, einen Ort zu verlassen? Das Gericht wird diese Fragen natürlich verneinen. Aber der unebene Boden, auf dem Leutenegger stolperte, erzählt eine Geschichte: Das einst besetzte Areal war zwei Jahre zuvor geräumt und die Gebäude waren abgerissen worden, weil dort dringend Wohnungen und so weiter gebaut werden sollten. Zwei Jahre später war und ist die Binz immer noch eine Brache, ein grosser, leerer Betonplatz voller Staub und Löcher. Diesen Ort betraten die rund hundert Menschen im Juli 2015, um dort ein Wochenende lang eine Party zu feiern. Dem Aufruf folgten weit über tausend junge Menschen aus der ganzen Stadt, die Söhne und Töchter von Menschen, die diese Stadt am Laufen halten. Es vergnügten sich Journalistinnen und Mitarbeiter des Bezirksgerichts, Anwältinnen, Studentinnen und Lastwagenfahrer, Nationalrätinnen, Unternehmer und Pflegefachfrauen. Es war eine grosse Party auf einem Gelände, das sinnbildlich für das steht, was in dieser Stadt schiefläuft. Umzäunte Brachen, Immobilienspekulation der SBB, endlos Land für ein neues Justiz- und Polizeigebäude, Menschen, die die Stadt verlassen müssen, weil sie sich diese nicht mehr leisten können.

Und darum geht es in dieser Anklageschrift demnach vor allem: Es geht um einen jungen Mann, der zusammen mit anderen vorwiegend jungen Frauen und Männern drei Orte in dieser Stadt besetzte: im Juli 2015 die Brache in der Binz, im August soll er sich an einer Party auf dem «Areal einer Abbruchliegenschaft» aufgehalten haben. So wie Hunderte andere auch, die dem Party-SMS-Aufruf gefolgt waren. Gestört wurde an jenem Abend nur der Frieden von Staub und Asbest, die alte Turnhalle im Besitz der Stiftung Zürcher Kunsthaus wurde eine Woche später abgerissen. Im dritten Punkt wirft die Anklage dem jungen Mann vor, an der Besetzung der leer stehenden Niederdorfkneipe Kontiki beteiligt gewesen zu sein und somit in Kauf genommen zu haben, dass die Eingangstür beschädigt wurde. Die BesetzerInnen wollten im «Kontiki» auf die Verdrängungsproblematik hinweisen.

Dass ausgerechnet die Kontiki & Züri Bar AG als eine der drei Geschädigten genannt wird, ist ärgerlich: Das «Kontiki» war in den Achtzigern ein zentraler Ort der Bewegung. Vielleicht müsste man die millionenschwere Yello-Stimme Dieter Meier anrufen, der ganze Tage im «Kontiki» verbracht hatte, und ihn fragen, ob er diesen läppischen Betrag nicht einfach tilgen kann.

Denn auch wenn man den BesetzerInnen gravierende Kommunikationsmängel gegenüber dem Besitzer vorwerfen kann: Ist es möglich, dass ausgerechnet das «Kontiki», eine Kneipe, die für die Zürcher Bewegung wichtig war und in der sich in den letzten Jahren Punks, linke Skinheads und FCZ-Ultras ins Koma gesoffen haben, für eine Anklage herhalten muss, in der es letztlich um die Frage geht, ob in dieser Stadt künftig das «Kontiki»-Stammpublikum noch einen Platz haben wird?

Keine besondere Milde

Hat eine Abbruchliegenschaft dasselbe Recht auf Hausfrieden wie ein Gebäude, in dem Menschen wohnen? Soll man deswegen einen jungen Mann ins Gefängnis stecken? Diese Frage wird das Gericht verhandeln müssen (der Termin steht noch nicht fest). Staatsanwalt Edwin Lüscher sagt gegenüber der WOZ, er sei sich bewusst, «dass mein Antrag nicht durch besondere Milde auffällt, weil es bei der Strafzumessung natürlich durchaus eine Rolle spielen kann, ob man ein bewohntes Haus besetzt oder eine Brache». Gleichzeitig habe der Beschuldigte durch die Häufung der Taten bewiesen, dass er nicht gewillt sei, sich rechtskonform zu verhalten. Er könne sich durchaus vorstellen, dass das Gericht seine Anklage zerpflücke, sagt Lüscher. Aber warum dann überhaupt dieser auffallend hohe Antrag? «Weil ich sichergehen will, dass der Angeklagte vor Gericht erscheint und sich rechtfertigt», sagt der Staatsanwalt. Das wiederum wäre angesichts der immer ungemütlicheren Wohnsituation in dieser Stadt durchaus begrüssenswert.