Rüstungsexporte: Keine Ausnahmen für kriegführende Länder

Nr. 36 –

Rasch merkte auch der Bundesrat selbst, dass er zu weit gegangen war. 2018 hatte er auf Druck der Rüstungslobby entschieden, Exporte von Kriegsmaterial in Länder mit internen Konflikten wieder zu erlauben. Nur wenige Monate später entschied er, auf die Änderung zu verzichten. Zu spät.

Die Korrekturinitiative steckte da bereits in den Startlöchern – und sie fordert mehr: erstens, dass auch der Export in Länder, die systematisch und schwerwiegend Menschenrechte verletzen, ausnahmslos untersagt wird. Seit 2014 gilt eine Ausnahmeregelung, die den Verkauf in solche Länder erlaubt, sofern bloss «ein geringes Risiko besteht», dass das Material für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Und zweitens, dass Exportbestimmungen künftig nicht mehr auf Verordnungsebene geregelt werden, was dem Parlament und vor allem auch der Stimmbevölkerung mehr Mitsprache ermöglichen würde. Schon 2018 hatte der Nationalrat eine entsprechende Motion angenommen. Sie scheiterte im Ständerat.

Inzwischen hat dieser seine Meinung geändert. Im vergangenen Juni hat die kleine Kammer einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt, der die beiden zentralen Forderungen der Initiative erfüllen würde.

Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Die vorberatende Sicherheitspolitische Kommission fordert allerdings eine Abschwächung: die Einführung einer neuerlichen Ausnahmeklausel für die Exportregelungen, wobei sich diese Ausnahmen aber auf «demokratische Länder» zu beschränken hätten, «die über ein Exportkontrollregime verfügen, das mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist». Für SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf eine unklare Formulierung. Und sie kritisiert: «Damit würden auch Kriegsmaterialexporte in die Türkei und die Ukraine möglich sein.»

Trotzdem: Die Chance, dass der Entwurf des Ständerats ohne Ausnahmeklausel angenommen wird, ist intakt. Womit der Zustand von vor 2014 weitgehend wiederhergestellt würde. Mit dem wichtigen Unterschied, dass der Bundesrat ihn nicht mehr so leicht ändern könnte.