Cum-Ex-Prozess in Zürich: Aufklärung unerwünscht

Nr. 48 –

Banken, Fonds und Kanzleien haben Staatskassen im grossen Stil geplündert – mittendrin die Schweiz. Über die unrühmliche Rolle von Justiz und Behörden im Jahrhundertraub.

Schweizer Geldhäuser wie die Bank Sarasin sind einmal mehr in skandalöse Geschäfte verstrickt – und wieder werden ihre Praktiken gedeckt und Whistleblower verfolgt. Foto: Stephan Torre, Keystone

Auf seiner Website informiert das Zürcher Obergericht über anstehende Fälle. Kleine Vorschauen sollen die Orientierung erleichtern – aber manchmal führen sie direkt in die Irre. Am 8. Dezember beginnt am Obergericht ein Berufungsprozess wegen «wirtschaftlichen Nachrichtendiensts etc.». Glaubt man der Vorschau, sollen zwei Bankangestellte gegen Geld Unterlagen an «den Anwalt eines Multimilliardärs» weitergegeben haben, um diesen in einem Rechtsstreit gegen die Bank zu unterstützen. Der Anwalt selber soll sich zudem Kundenlisten aushändigen haben lassen, um neue Klient:innen anzuwerben.

Kein Wort darüber, dass die Angeklagten in erster Instanz weitgehend freigesprochen wurden. Kein Wort, dass es in diesem Prozess um den sogenannten Cum-Ex-Skandal (vgl. «Cum-Ex-Geschäfte» im Anschluss an diesen Text) geht und die ehemalige Arbeitgeberin der beiden Banker, die Basler Privatbank J. Safra Sarasin, darin tief verstrickt war. Kein Wort, dass alle drei Angeklagten wesentlich zur Aufdeckung von kriminellen Geschäften auf Kosten der Steuerzahler:innen beigetragen haben. Erst nach einer Intervention der Verteidiger korrigiert das Gericht die Vorschau.

Die Rolle der Bank Sarasin

Es ist vielleicht nur eine Kleinigkeit, aber sie passt ins Bild, das die Schweizer Behörden bei der Aufklärung eines der grössten globalen Steuerbetrugsfälle abgeben. Dessen Ausmasse sind kaum zu begreifen: Rund 150 Milliarden Euro sollen Banken, Beraterinnen, Anwälte und deren Kund:innen in den letzten zwanzig Jahren aus staatlichen Kassen geplündert haben. Nicht wenige Stränge führen in die Schweiz. Das belegen Medienberichte und Akten, die der WOZ vorliegen.

Der Hauptstrang, um den es auch am Zürcher Obergericht geht, beginnt am 20. März 2013. Da reicht der Stuttgarter Rechtsanwalt Eckart Seith bei der Zürcher Staatsanwaltschaft III Strafanzeige wegen Betrugs gegen Verantwortliche der Bank Sarasin ein. Zeitgleich informiert er deutsche Behörden und löst damit eine riesige Ermittlungswelle aus. Seith vertritt den deutschen Milliardär Erwin Müller, reich geworden mit einer Drogeriekette und arbeitnehmerfeindlichen Methoden. Müller hatte fünfzig Millionen Euro verloren, die er in einen Cum-Ex-Fonds der Sarasin investiert hatte; mit der Bank stritt er sich deshalb über eine Rückzahlung. Seiths Kontakte bei der Sarasin beschafften ihm Dokumente, die die illegalen Machenschaften präzise dokumentieren.

Die hochbrisante Anzeige landet auf dem Tisch von Peter Giger. Der Staatsanwalt ist ein treuer Verteidiger des Finanzplatzes. Er klagte schon den Whistleblower Rudolf Elmer an, der Kund:innendaten von Julius Bär an Wikileaks weitergegeben hatte. Ein Verfahren gegen die Sarasin-Banker eröffnet Giger nicht. Stattdessen tut er etwas Ungewöhnliches: Er schubladisiert die Anzeige und schickt der Bank eine Kopie davon. Das Obergericht wird das später als mögliche Amtsgeheimnisverletzung taxieren und eine Strafuntersuchung gegen Giger gutheissen. Diese wird nach langwierigen Ermittlungen schliesslich eingestellt; auf eine Beschwerde gegen diesen Entscheid tritt das Gericht nicht ein: Die Vorwürfe seien bereits verjährt.

Das Wirken der Zürcher Ermittlungsbehörde ist in fast allen Facetten problematisch: Im Oktober 2014 schickt die Kölner Staatsanwaltschaft Rechtshilfeersuchen an vierzehn Staaten. Alle ziehen mit, durchsuchen Räumlichkeiten, beschaffen Informationen, befragen Beschuldigte – nur die Schweiz nicht. Zuvor noch versuchte die Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker an einer Sitzung in Zürich, die Schweizer:innen zum Mitziehen zu überreden. Doch Giger blockiert das Rechtshilfegesuch, so lange er kann. Er verweigert die Aktenherausgabe auch gegen internen Widerstand. Die Bank Sarasin kann so in Ruhe analysieren, wie die europäischen Ermittlungsbehörden vorgehen, und sich auf einen Zugriff vorbereiten.

Untätig bleibt Giger indes nicht. Als die Bank Sarasin Anzeige gegen eigene Angestellte erstattet, setzt er den ganzen Strafverfolgungsapparat in Bewegung. Es folgen Hausdurchsuchungen und Festnahmen. Zwei Banker bleiben monatelang in Untersuchungshaft. Belastende Aussagen entlockt Giger einem Banker, als dieser wegen einer Schmerzbehandlung unter dem Einfluss von Opiaten steht. Giger weitet die Vorwürfe aus und lässt sich dafür grünes Licht vom Justizdepartement, damals unter Führung der SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga, geben. Die «Republik» hat diese Vorgänge gemeinsam mit der deutschen Rechercheplattform «Correctiv» publik gemacht.

Als die Anwälte der Angeklagten schliesslich gut dokumentiert verlangen, Giger müsse wegen Befangenheit in den Ausstand treten, zieht ihn die Staatsanwaltschaft plötzlich vom Fall ab. Der Trick dabei: Wäre dem Ausstandsbegehren stattgegeben worden, hätte der ganze Fall neu aufgerollt werden müssen. So verschwindet Peter Giger in der zweiten Reihe, und ein neuer Staatsanwalt kann das Verfahren vor Gericht bringen.

«Ein sehr frostiger Prozess»

Ende März 2019, Bezirksgericht Zürich. Im Publikum sitzt Fabio De Masi, damals Bundestagsabgeordneter von Die Linke. Neben ihm wohnen weitere deutsche Politiker der Verhandlung bei, selbst die deutsche Botschaft schickt einen Beobachter. «Wir hatten mit grosser Sorge zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz ausgerechnet die Whistleblower verfolgt», sagt De Masi rückblickend, deshalb habe man dem Gericht signalisieren wollen, dass nicht unbeobachtet bleibe, was in Zürich passiere. In Erinnerung geblieben ist ihm: «Ein sehr frostiger Prozess, ein Staatsanwalt, dem manchmal die Glühbirnen durchbrannten, und ein gesichtswahrendes Urteil.»

Alle drei Beschuldigten werden weitgehend freigesprochen. Schuldsprüche gibt es wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses oder der Anstiftung dazu. Ob das Urteil Bestand haben wird, ist fraglich, denn mittlerweile gibt es höchstrichterliche Urteile aus Deutschland, die die Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften bestätigen. Die auch von Schweizer Medien oft kolportierte «Gesetzeslücke», die findige Banker:innen ausgenutzt hätten, gab es nie.

Auch die Schweiz, glaubt Finanzpolitiker Fabio De Masi, hat sich bewegt. Einer der mutmasslichen Drahtzieher des Milliardenbetrugs, der deutsche Steueranwalt und Sarasin-Geschäftspartner Hanno Berger, sitzt zurzeit in Graubünden in Auslieferungshaft. Am 20. August hat das Bundesamt für Justiz seine Auslieferung an Deutschland tatsächlich verfügt, doch Berger erhob dagegen Beschwerde, die vor dem Bundesstrafgericht hängig ist. Dem Steueranwalt wird in Deutschland vorgeworfen, zusammen mit weiteren Angeklagten ungerechtfertigte Steuerrückerstattungen in der Höhe von gesamthaft über 391 Millionen Euro erwirkt zu haben.

«Das Bewusstsein wächst, dass es sich um organisierte Kriminalität handelt», sagt De Masi. Er verlangt Haftstrafen gegen Beteiligte, «denn diesen Leuten tun Geldstrafen nicht weh». Doch anders als in Deutschland, wo Hunderte Staatsanwält:innen bundesweit Täter:innen identifizieren und verfolgen und die Gerichte eindeutige Urteile sprechen, findet in der Schweiz kaum Aufklärung statt.

Bollwerk und Dunkelkammer

Grundsätzlich gibt es in der Schweiz zwei Akteure, die im sogenannten Dividenden-Stripping-Komplex – so der Überbegriff für Geschäfte wie Cum-Ex – eine wesentliche Rolle spielen: die Steuerbehörden und die Finanzinstitute. Man könnte auch sagen: das Bollwerk und die Dunkelkammer.

Im März 2019, ein halbes Jahr nachdem Cum-Ex-Recherchen erstmals europaweit für Entsetzen gesorgt hatten, warf SP-Nationalrätin Jacqueline Badran im Bundeshaus die Frage auf, inwieweit die Schweiz von Cum-Ex-Geschäften betroffen sei. Die Stellungnahme des Bundesrats inszenierte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) als erfolgreiches Abwehrorgan gegen solche Geschäfte: Bereits 1990 habe «die Schweizerische Bankiervereinigung ein bis heute gültiges Zirkularschreiben herausgegeben», das «Schweizer Banken Gestaltungen in der Form von Cum-Ex-Geschäften verunmöglicht», steht dort. Und als die Steuerbehörde Mitte der nuller Jahre wegen hoher Rückerstattungsforderungen von Verrechnungssteuern alarmiert gewesen sei und diese teilweise zurückbehalten habe, habe die ESTV im Frühjahr 2008 ein Kreisschreiben aufgesetzt und so das Cum-Ex-Geschäft auch für ausländische Finanzinstitute geschlossen.

Ein Bollwerk, das die hiesigen Steuerzahler:innen schützt, so lautet das offizielle Narrativ. «Meiner Einschätzung nach hat die ESTV dafür gesorgt, dass Cum-Ex-Geschäfte in der Schweiz nicht mehr möglich sind», sagt auch der renommierte Wirtschaftsrechtler Alex Geissbühler. Überprüfen lässt sich das freilich nicht. Es besteht schlicht «keine ausreichende Datengrundlage» dafür, wie die ESTV festhält. Ganz wasserdicht scheint das System jedenfalls nicht immer gewesen zu sein: So musste etwa die Zürcher Kantonalbank 2017 einräumen, in den Jahren 2004 bis 2006 Cum-Ex-Deals abgewickelt und sich diesbezüglich mit der nationalen Steuerbehörde über Rückzahlungen (in unbekannter Höhe) geeinigt zu haben. Mehr ist nicht zu erfahren: «Steuergeheimnis», richtet die ESTV aus.

Weit relevanter als die Innenperspektive bleibt im internationalen Kontext die Frage, welche Rolle der Schweizer Finanzplatz innerhalb des Cum-Ex-Skandals spielt. Das wollte die WOZ von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) wissen. Diese antwortete, das sei «in erster Linie Thematik der Steuerbehörden». Es könne allerdings zu einem Thema werden, wenn sich Schweizer Banken im Ausland Rechts- und Reputationsrisiken aussetzten. «Das kam im Kontext von Cum-Ex schon vor, und wir standen mit Schweizer Banken in dieser Frage in Kontakt, nahmen Abklärungen vor und sprachen 2015 auch eine Rüge aus», schreibt die Finma. Mehr gibt sie nicht preis: «Amtsgeheimnis».

Immer noch weitverbreitete Praxis

Gemäss Medienberichten waren neben der Basler Privatbank J. Safra Sarasin vor allem die Grossbanken UBS und Credit Suisse an Cum-Ex-Deals beteiligt. Die WOZ schickte beiden einen umfangreichen Fragebogen, doch weder die UBS noch die CS wollten Stellung beziehen. Die mögliche Verantwortung von Schweizer Finanzinstituten und Anleger:innen im globalen Cum-Ex-Skandal bleibt völlig unklar. Karriereschädigend sind entsprechende Verstrickungen jedenfalls nicht. So soll Thomas A. Müller neuer Präsident der Raiffeisen, der drittgrössten Schweizer Bankengruppe, werden. Müller sass von 2010 bis 2016 als Finanzchef in der Geschäftsleitung der Sarasin. Er war also just zu jener Zeit für Steuerfragen und das Risikomanagement der Basler Privatbank verantwortlich, als diese nachweislich im illegalen Cum-Ex-Geschäft tätig war.

Gegen Müllers Berufung, berichtet die «SonntagsZeitung», gibt es heftigen internen Widerstand. Er hat, so könnte man es auch sehen, das Pech, dass der Steuerraub bei der Sarasin aufflog. Viele andere beteiligte Banker:innen und deren Arbeitgeber bleiben unter dem Radar. Heute ist klar, dass Dividenden-Stripping in der Finanzindustrie weitverbreitet war und noch ist. Banken polieren ihre Bilanzen damit auf, Fondsmanager und Steuerexpert:innen sichern sich riesige Renditen und Provisionen – alles auf Kosten der Steuerzahler:innen. Eine Umfrage der deutschen Aufsichtsbehörde Bafin ergab, dass 85 Banken Cum-Ex-ähnliche Geschäfte betrieben haben, von denen die wenigsten juristisch aufgeklärt sind. In der Schweiz wird diese Dimension des Betrugs von den Behörden ignoriert. Die Devise ist die altbekannte: Solange der Finanzplatz andere Staaten schädigt, ist alles in bester Ordnung.

Cum-Ex-Geschäfte

Steuern zurückfordern, die man gar nie bezahlt hat, das ist die Kurzformel von Cum-Ex-Geschäften. Konkret geht es darum, knapp vor dem Stichtag Aktien mit Dividendenanspruch (Cum) zu kaufen, um sie kurz danach ohne Dividendenanspruch (Ex) wieder zu veräussern. Diese Transaktionen lassen sich so strukturieren, dass mehr als eine Partei Anspruch auf eine Rückerstattung der Kapitalertragssteuer (in der Schweiz: Verrechnungssteuer) geltend machen kann, obwohl diese nur einmal an den Fiskus abgeführt worden ist. Die Folge: Der Staat zahlt eine nur einmal gezahlte Steuer mehrmals zurück. Die Rechercheplattform «Correctiv» geht von einem weltweiten Schaden von 150 Milliarden Euro aus.

Den umfassendsten Einblick in die Thematik bietet das Buch «Die Cum-Ex-Files» von Oliver Schröm. Der deutsche Investigativjournalist trug mit seinen Recherchen massgeblich zur öffentlichen Aufklärung des Steuerraubs bei – und stand deshalb wegen Wirtschaftsspionage eine Zeit lang im Fokus der Zürcher Staatsanwaltschaft (siehe WOZ Nr. 51/2018 ).