Cum-Ex-Prozess: Das Ende einer Peinlichkeit

Nr. 50 –

Der mit Spannung erwartete Cum-Ex-Prozess am Zürcher Obergericht endete am Mittwoch letzter Woche mit einem Knall. Das Gericht brach die Verhandlung ab, da beim fallführenden Staatsanwalt der «Anschein der Befangenheit» entstanden sei. Damit fiel die gesamte Anklage in sich zusammen. Vor Gericht standen zwei frühere Mitarbeiter der Basler Privatbank J. Safra Sarasin sowie ein Rechtsanwalt aus Deutschland, der von den Bankern Dokumente erhalten hatte. In Deutschland gelten sie als Whistleblower, die die Behörden auf die Spur krimineller Geschäfte gebracht haben, mit denen zahlreichen Staaten gesamthaft über 150 Milliarden Euro Steuergelder gestohlen wurden.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft warf den drei Angeklagten Verstösse gegen das Bankgeheimnis und Wirtschaftsspionage vor. Eine Anzeige gegen die Bank hatte sie unter den Tisch fallen lassen. Nicht die einzige Auffälligkeit dieser Ermittlungen. Die WOZ (siehe WOZ Nr. 48/2021 ) hat das problematische Treiben der Staatsanwaltschaft detailliert nachgezeichnet.

Das Obergericht rügte alle Instanzen streng, die sich bislang mit dem Vorwurf der Befangenheit auseinandergesetzt, ihn aber nie geklärt hatten. Das Bezirksgericht hatte als Vorinstanz argumentiert, die Frage könne «mangels Relevanz für das vorliegende Verfahren offengelassen werden». Ein peinlicher Trugschluss.

Wie es nun weitergeht, soll in den kommenden Tagen geklärt werden. Das Obergericht erwägt eine Rückweisung ans Bezirksgericht. Möglich wäre auch ein Urteil anhand der gültigen Beweismittel. Die Verteidiger verlangen allerdings eine Einstellung des Verfahrens, damit die Opfer der Ermittlungen nicht ein zweites Mal bestraft würden.