Windenergie: Don Quichotte am Brombeerkamm

Nr. 33 –

Am 31. August entscheidet das Bundesgericht über sieben Windturbinen im Kanton Neuenburg. Kommt es zum Rückschlag für die alternative Energie?

Don Quichotte setzte die Lanze gegen dreissig bis vierzig Windmühlen in der Mancha ein, im Glauben, es handle sich um gigantische Ritter. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hingegen bekämpft sieben Windräder - Höhe 60 Meter, Flügellänge 32 Meter - auf den Neuenburger Jurahöhen, weil sie die Landschaft vor den «gigantischen Monstern» retten will. Am 31. August fällt das Bundesgericht ein Urteil, das Auswirkungen auf die Entwicklung der Windenergie in der Schweiz haben könnte.

Wenn es nach den Plänen des Kantons Neuenburg und des Bundesamts für Energie geht, soll am Crêt-Meuron (Brombeerkamm), nahe dem beliebten Ausflugsziel Vue-des-Alpes, ein Windpark entstehen. Er würde 4000 bis 5000 Haushalte mit Strom versorgen und damit einen Beitrag zum «energieautarken» Kanton leisten, den der grüne Regierungsrat Fernand Cuche im Wahlkampf versprochen hatte. Dank Kehrichtverbrennungsanlagen und Biogas aus Kläranlagen hat der Kanton in den letzten Jahren die Ökostromproduktion bereits stark gesteigert. Dieses Potenzial ist jedoch fast vollständig ausgeschöpft; nun will Neuenburg andere Quellen wie Kleinwasserkraft, Solar- und Windenergie anzapfen.

Der Crêt-Meuron ist eines der 28 Gebiete, die vom Bundesamt für Energie (BFE) ausgewählt wurden. Bis ins Jahr 2010 möchte das BFE zwischen fünf und zehn neue Windparks in der Schweiz aufstellen und damit grünen Strom für 15000 bis 30000 Haushalte erzeugen. Die meisten Umweltorganisationen wie der WWF oder Pro Natura begrüssen das Projekt. Nicht so die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL). «Wehret den Anfängen», sagt Richard Patthey, der für die Romandie zuständige Sekretär der Stiftung. Er lässt keinen guten Faden an der Idee, in der Schweiz Windenergie zu erzeugen. Sie sei etwas für Länder mit ausgedehnten unbesiedelten Gebieten, durch die der Wind mit hoher Geschwindigkeit blasen könne. Die Schweiz sei aufgrund ihrer Topografie ungeeignet und ausserdem zu dicht besiedelt, als dass der «Gigantismus» der Turbinen nicht auf zunehmende Opposition der Bevölkerung stosse. Die Daten bereits bestehender Windanlagen in der Schweiz - zum Beispiel des Windkraftwerks Mont-Croisin im Berner Jura - bewiesen zudem, dass ihr Wirkungsgrad viel zu tief liege und die Verschandelung von Jurakämmen und Alpengipfeln nicht rechtfertigen könne: «Die Zahlen, mit denen die Verfechter der Windenergie operieren, sind unrealistische und euphorische Verallgemeinerungen.» In ein paar Jahren werde man der Stiftung gratulieren, dass sie die Landschaft vor solchen Monstern gerettet habe: «Das wird ein wichtiger Trumpf für den Tourismus sein.»

Grundsatzentscheid?

Die Stiftung Landschaftsschutz unterstützte einen AnwohnerInnenrekurs gegen den Neuenburger Windpark und erstritt mit ihrer Argumentation im Mai 2005 einen Sieg vor dem kantonalen Verwaltungsgericht. Tatsächlich kommt das Gericht zum Schluss, die Auswirkungen der sieben Windmühlen auf die Landschaft seien im Vergleich zum energetischen Ertrag zu gross. Das Neuenburger Bau- und Umweltdepartement, das Bundesamt für Energie und der Projektträger, die Firma Eole-Res mit Sitz im französischen Avignon, haben Rekurs gegen das Urteil eingereicht. Sie gehen davon aus, dass sich das Verwaltungsgericht mit seinem Negativurteil über den politischen Willen von Bund und Kanton hinwegsetzt. Nun liegt die Sache vor Bundesgericht.

Wenn die höchste juristische Instanz die Argumentation des Neuenburger Verwaltungsgerichts aufnehme, könne das Urteil als Grundsatzentscheid gegen die Windenergie interpretiert werden, freut sich Patthey. Marianne Zünd, Mediensprecherin des Bundesamts für Energie, relativiert: «Es wird ein Urteil für oder gegen ein konkretes Projekt sein, nicht für oder gegen die Windenergie.» Das BFE habe zusammen mit allen interessierten Kreisen ein Windenergiekonzept ausgearbeitet und eine Güterabwägung in Bezug auf den Landschaftsschutz vorgenommen. Die Stiftung Landschaftsschutz sei anfangs dabei gewesen, trage das Konzept jetzt aber nicht mehr mit. Zünd ist überzeugt, dass Wind- als Nischenenergie Zukunft habe: «Wir wollen einen möglichst breiten Mix aus erneuerbaren einheimischen Energien.» Bei modernen Anlagen sei der Wirkungsgrad nicht so schlecht, wie manche behaupteten. Was besonders für die Windenergie spreche, seien «die geringen Erstellungskosten, ein unproblematischer Rückbau, keine Umweltbelastung durch Kohlendioxide und minimale Eingriffe in die Landschaft, wenn die Turbinen am richtigen Ort stehen».

Suisse Eole, die Vereinigung zur Förderung der Windenergie, teilt diese Ansicht. Ihr Sprecher Bernhard Gutknecht weist darauf hin, dass die Technologie der Windenergie ausgereifter sei als die anderer Alternativenergien. Bis ins Jahr 2050 könnte Windenergie sechs bis sieben Prozent der Stromproduktion ausmachen. Und vor allem: «Wir produzieren zu achtzehn bis zwanzig Rappen pro Kilowattstunde, damit sind wir bei einem marktnahen Preis und etwa auf der Höhe des Strompreises, der aus einem neuen Atomkraftwerk.» Aus diesen Gründen kommt Gutknecht zum Schluss: «Wer keine neuen Atomkraftwerke will, muss für Windenergie sein.»

Die Interessen

Der grün-grüne Krieg um die Windkraft wird nicht nur am Crêt-Meuron geführt. Er beschäftigt auch die eidgenössischen Räte. Vor einem knappen Jahr, am 21. September, fällte der Nationalrat einen für die Entwicklung von Alternativenergien wegweisenden Entscheid: Die Netzbetreiber werden verpflichtet, die Elektrizität, die aus Neuanlagen durch die Nutzung von Alternativenergien gewonnen wird, zu einem kostendeckenden Preis abzunehmen. Diese «kostendeckende Einspeisevergütung» hat zum Ziel, den Nachteil von Alternativenergieanlagen wettzumachen, deren Strom nicht so günstig ist wie der marktübliche Mischpreis. Nun liegt die Sache bei der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek). Sie will am 16. August ihre Beratungen weiterführen und könnte den Beschluss des Nationalrats infrage stellen. Die Stiftung Landschaftsschutz wirbt dafür, dass ein Kriterium «Standorteignung» in das Gesetz aufgenommen wird. Damit könne man Alternativenergien wie Erdwärme, Biomasse und dergleichen fördern und gleichzeitig die Windenergie ausschliessen: «Ein Kriterium ‹Standorteignung› schliesst die ganze Schweiz aus, weil die Schweiz kein Windland ist!», sagt Patthey.

Die Lobbyarbeit der Stiftung hat bereits vor drei Jahren von einem Komitee Unterstützung erhalten, das ein «Manifest für die Erhaltung der Schweizer Landschaft gegen ihre Industrialisierung durch die Errichtung von Windturbinen» verfasst hat. Bürgerliche PolitikerInnen, besonders aus der freisinnigen Partei, sind im Komitee prominent vertreten. An seiner Spitze steht etwa die freisinnige St. Galler Ständerätin Erika Forster. Sie ist gleichzeitig Stiftungsratspräsidentin der Stiftung Landschaftsschutz. Ihr Mann Ueli Forster ist Vorstandsmitglied des Dachverbandes der Schweizer Unternehmen Economiesuisse und war bis vor kurzem dort Präsident. Natürlich ist der Verband für den Markt und gegen Lenkungsabgaben, darum auch gegen eine kostendeckende Vergütung von Ökostrom, die den Grossverteilern nicht in den Kram passt. «Frau Forster ist ausschliesslich als Privatperson in diesem Komitee tätig», grenzt Patthey seine Stiftung vom bürgerlichen Komitee ab.

Dass Economiesuisse gegen die kostendeckende Vergütung weibelt, während die Stiftung Landschaftsschutz für den Ausschluss der Windenergie von dieser Fördermassnahme auftritt, ist immerhin bemerkenswert. Suisse Eole stellt in ihrem Bulletin die Frage: «Lässt sich da die Stiftung nicht in ein politisches Manöver verwickeln, das mit nachhaltiger Entwicklung nicht viel zu tun hat?»