AHV und Verrechnungssteuer: «Beide Vorlagen stehen auf der Bestellliste des Kapitals»
Teppichetagenfeminismus, Lobbybriefträger und ein echter Befreiungsschlag für die Altersvorsorge: SP-Wirtschaftspolitikerin Jacqueline Badran bringt die Abstimmungen vom 25. September zusammen.
Da ist sie also wieder, zurück aus der Auszeit, die sie sich aus gesundheitlichen Gründen genommen hatte. Zurück im nächsten Abstimmungskampf, diesmal gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen und die Vorlage zur Finanzierung der AHV: Jacqueline Badran ist mit zwei dicken Bundesordnern, zahlreichen Grafiken und einer Schachtel Muratti-Zigaretten in ihrer Stammbeiz, dem Restaurant Nordbrücke in Zürich Wipkingen, eingetroffen. Auf die Anfrage der WOZ für ein Interview, das die beiden Abstimmungsvorlagen zusammenbringe, meinte sie, man könne gerne vorbeikommen zum «Proseminar Badran». Die nächsten zwei Stunden werden streckenweise tatsächlich zum Unterricht: Wiederholt zückt Badran einen Stift, um ihre Überlegungen zu skizzieren. Auf jeden Fall entsteht dabei ein anderes Bild der beiden Vorlagen, als es sich in den meisten Medien findet.
WOZ: Jacqueline Badran, mit der aktuellen AHV-Reform soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre angehoben werden. Sie sind 1961 geboren. Wird die Vorlage angenommen, gehören Sie zum ersten Jahrgang, der vom höheren Rentenalter betroffen ist. Sie sind sehr gut ausgebildet, besitzen ein eigenes Informatikunternehmen. Auf Sie wartet ein goldener Lebensabschnitt. Wo liegt das Problem?
Jacqueline Badran: Unsinn. Ich werde mit meinem Ehemann mit monatlich 4200 Franken Rente auskommen müssen. Obwohl ich durchgehend gearbeitet und mir zwei Studien selbst finanziert habe. Aber wenn man so lange im Tieflohnbereich arbeitet wie ich, ein bisschen auf dem Bau, als Skilehrerin, als Kellnerin oder als Operatrice im Kino, dann kommt nichts in die Kasse der beruflichen Vorsorge, also in die zweite Säule. Als ich dann mit vierzig die Firma gegründet habe, konnte ich mir die ersten fünf Jahre auch nur das Existenzminimum als Lohn auszahlen. Bei meinem Mann, der zwanzig Jahre als Velokurier arbeitete, ist die Situation ähnlich. Klar, uns geht es immer noch besser als vielen anderen. Unsere Erfahrung zeigt aber die ganze Problematik der zweiten Säule.
Besonders benachteiligt in der zweiten Säule sind die Frauen: Laut einer Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen sind ihre Renten 37 Prozent tiefer als die der Männer. Wie kommt das?
Der Grund liegt nicht nur spezifisch im Geschlecht, sondern in der Position der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. In der beruflichen Vorsorge sind alle schlechtergestellt, die Teilzeit oder im Tieflohnbereich arbeiten. Ihre Einkommen sind in der zweiten Säule häufig nicht rentenbildend. Und weil eben viele Frauen im Tieflohnbereich oder Teilzeit arbeiten, weil sie auch noch mehrheitlich die unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeiten machen, sind sie auch die Hauptbetroffenen von tiefen Renten.
Bei der Abstimmung vom 25. September geht es nun aber nicht um die berufliche Vorsorge, das BVG, von dem Sie hier sprechen. Sondern um die AHV, bei der die Frauen bezüglich Rentenhöhe nur wenig benachteiligt sind.
Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist eine kostenseitige Massnahme, die just die Schwächsten zu tragen haben. Man kann aber die AHV und die berufliche Vorsorge thematisch nicht voneinander trennen. Für die Menschen ist einzig entscheidend, wie viel Rente sie insgesamt bekommen. Der alleinige Fokus auf die Erhöhung des Frauenrentenalters widerspiegelt also nicht den wahren Kampf, der in Bern im Parlament stattfindet.
Und worin besteht dieser wahre Kampf?
Er findet um die Finanzierung der beiden Säulen statt. Genauer um die Frage: Wohin fliessen die Lohnprozente? Derzeit fliessen 8,7 Prozent eines versicherten Lohnfrankens in die AHV und 14 Prozent ins BVG. Die grossen Versicherer wollen, dass weiterhin möglichst viele dieser Lohnprozente in die zweite Säule fliessen. Weil sie daran verdienen. Wir auf der Linken wollen, dass möglichst viele zur AHV gehen. Denn bei der AHV erhalten 92 Prozent der Bevölkerung mehr Rente, als sie selbst einbezahlt haben.
Die AHV bewirkt also eine Umverteilung von den sehr Reichen zur Allgemeinheit.
Sie hat einen gigantischen Umverteilungseffekt: Die Lohnprozente werden auf den gesamten Lohn erhoben, weltweit einzigartig. Auch Ehepartner, die nie einbezahlt haben, erhalten die AHV, und über Gutschriften wirkt seit der zehnten AHV-Revision sogar die Betreuungsarbeit rentenbildend. Deshalb hatten wir damals auch einer Frauenrentenaltererhöhung um zwei Jahre zugestimmt: weil sich die Situation für Frauen massgeblich verbessert hat, nicht wie heute. Die AHV ist also einschliessend, die berufliche Vorsorge hingegen ausschliessend: Hier spart jeder und jede individuell eine Rente an. Wer ein hohes Einkommen hat, erhält später auch eine deutlich höhere Rente. Und der Koordinationsabzug, der im BVG den versicherten Lohn festlegt, schmälert diesen bei Teilzeitarbeit und einem Tieflohn erheblich.
Können Sie das an einem Beispiel erklären?
Nehmen wir zwei Lehrer:innen, die sich die Erwerbsarbeit zur Hälfte aufteilen: Beide verdienen je 50 000 Franken. Nach dem Koordinationsabzug haben sie je einen versicherten Lohn von 25 000, also zusammen von 50 000. Würde nur jemand Vollzeit arbeiten, bekämen er oder sie einen Lohn von 100 000 Franken, der versicherte Lohn nach dem Koordinationsabzug wäre 75 000 Franken. Das zeigt, wie teilzeitfeindlich das BVG wirkt. Das System der beruflichen Vorsorge ist zudem hochgradig komplex und bringt einen immensen Verwaltungsaufwand mit sich.
Ausgerechnet der freie Markt führt zu mehr Bürokratie?
Erstens sind die Verwaltungskosten um ein Vielfaches höher als in der AHV. Und dann gibt es noch das Element der «Legal Quote», ein Tarnwort für einen gesetzlich garantierten Gewinnanspruch: Die Legal Quote garantiert den Privatversicherern, dass sie bis zu zehn Prozent des Bruttoertrags für sich beanspruchen dürfen. Wie irr ist das denn in einem angeblich freien Markt? Schauen Sie einmal die Ergebnisse von Privatversicherern wie AXA, Swisslife oder Zurich Financial an. Die rennen von Rekordgewinn zu Rekordgewinn. Das finanzieren wir alle mit unseren Lohnprozenten!
Trotzdem können Sie doch nicht so tun, als ob es bei der AHV keine Probleme gäbe: Die Finanzierungslücke bis 2032 beträgt gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen 18,5 Milliarden Franken.
Solche Prognosen haben sich rückblickend immer als extrem falsch erwiesen. Eine Zusammenstellung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds belegt das eindrücklich. (Zieht die Zahlen hervor.) 1995 etwa wurde für das Jahr 2020 ein Defizit von 8,4 Milliarden Franken budgetiert. Und was war das effektive Ergebnis? Ein Plus von 1,9 Milliarden. Die Realität ist, dass die AHV-Renten bei praktisch gleichbleibenden Lohnprozenten gestiegen sind und sich die Renten im BVG trotz zusätzlicher Lohnprozente im Sinkflug befinden. Die Sicherung der AHV ist weit mehr von der Entwicklung der Lohnsumme abhängig und nicht so sehr von der Demografie. Und diese Lohnsumme ist in den letzten zwanzig Jahren explodiert.
Es wurden aber auch finanzielle Gegenmassnahmen für die AHV ergriffen, damit sich Prognosen wie diese eben nicht bewahrheiten. So wurde etwa der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erhöht.
Ich sage nicht, dass die AHV keine Zusatzfinanzierung benötigt. Aber die einzelnen Vorlagen lenken vom grossen Bild ab: Die Reformen, wie wir sie jetzt auch wieder diskutieren, zielen auf die Rentner:innen, auf demografische Faktoren und die Lebenserwartung. Es wird also individualisiert. Würde man das Big Picture anschauen, stünden die Finanzierung der Renten und höhere Renten im Fokus. Und damit das Kapital, dem wir über die Pensionskassen zudienen. Es geht schlicht um einen Verteilungskonflikt.
Sie tun so, als ob die bürgerlichen Parteien den Handlungsbedarf bei den Pensionskassen nicht erkannt hätten. Dabei verspricht FDP-Frauenpräsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher im Abstimmungskampf, dass man nach der AHV-Abstimmung die Probleme bei der beruflichen Vorsorge «beherzt» angehen werde.
Das ist doch Teppichetagenfeminismus! Nur weil man bei der beruflichen Vorsorge kosmetisch etwas korrigiert, ändert das nichts daran, dass sie ein ausgrenzendes Konzept bleibt. Zur Diskussion steht aktuell, dass man bei den Pensionskassen den Koordinationsabzug senkt. Konkret würde das bedeuten, dass die versicherte Lohnsumme leicht steigt – und damit auch die Rente. Aber hier reden wir von ein paar Hundert Franken mehr pro Jahr für Tieflöhner:innen! Das ist ein Witz. Eine Verkäuferin, die Teilzeit arbeitet, wird danach weiterhin nicht über eine ausreichende Rente verfügen und hat wegen der höheren Lohnabzüge während ihres Arbeitslebens weniger in der Tasche.
Wie sähe denn Ihre ideale Reform aus?
Der Grundsatz würde darin liegen, die Lohnprozente, die heute für die AHV und das BVG erhoben werden, als Gesamtes zu betrachten. Weil die Lohnprozente in der AHV auf den gesamten Lohn erhoben werden, bringen sie dort für den Grossteil der Bevölkerung weit mehr für die Renten. Wie gesagt, nur acht Prozent sind Nettozahlende! Es sollten also möglichst viele Lohnprozente vom BVG in die AHV verschoben werden. Schon mit einem Lohnprozent mehr könnte man eine 13. AHV-Rente finanzieren. Bis die AHV-Renten tatsächlich existenzsichernd sind, wie von der Verfassung verlangt. Das komplizierte System der beruflichen Vorsorge sollten wir zurückbauen. Für die Generationen, die in diesem System drin sind, müssten wir natürlich die Finanzierung sichern. Aber alle neu ins Arbeitsleben eintretenden Personen würden in der zweiten Säule zu einem tiefen obligatorischen Satz versichert. Ohne Koordinationsabzug, dafür mit einem Deckel für den versicherten Lohn. Fazit wäre: Wir zahlen weniger und bekommen mehr Rente. Es braucht diesen Befreiungsschlag. Dafür müssen wir uns wieder an die grossartige Leistung erinnern, die hinter der Altersvorsorge steht. Gerade die Jüngeren, die in den Medien ständig vor einer drohenden finanziellen Last durch die älteren Generationen gewarnt werden, müssen das wissen.
Worin liegt diese grossartige Leistung?
In der Befreiung von Existenzängsten! Das ist die gesellschaftliche, wirtschaftliche und von mir aus auch tiefenpsychologische Leistung hinter der Altersvorsorge und den übrigen Sozialversicherungen. Zum ersten Mal, seit Menschen auf diesem Planeten herumhüpfen, müssen sie nicht mehr um ihre Existenz fürchten. Im Alter, bei einem Unfall oder auch bei Invalidität müssen sie nicht am Hungertuch nagen und sind nicht von ihren netten Verwandten abhängig. Das nützt allen, nicht nur den Betroffenen. Die Einführung der AHV ist das historisch grösste Verdienst meiner Partei, aber sie wurde nicht als Kuschelversicherung für die Sozialdemokratie erschaffen. Sie ist volkswirtschaftlich wichtig, weil sie die Kaufkraft für alle schuf und erhält, die ausserhalb des Erwerbslebens stehen. Es ist das grösste Entlastungsprojekt für die Jungen. Darum ist es auch systemwidrig, wenn wie bei der jetzigen Abstimmungsvorlage zusätzliche Mehrwertsteuerprozente für die AHV verwendet werden. Das schmälert die Kaufkraft, gerade auch in diesen Zeiten der Inflation. Und deshalb muss man auch vehement gegen diese Vorlage sein: falsche Finanzierung.
Am 25. September können die Stimmberechtigten nicht nur über die Altersvorsorge entscheiden, sondern auch über die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen. Bevor wir ins Detail gehen: Worin sehen Sie den Zusammenhang zwischen den beiden Vorlagen?
Sie stehen beide auf der Bestellliste des Kapitals: Es liegt in dessen Interesse, dass in der Altersvorsorge möglichst viel Geld von den Leuten zu den Pensionskassen und weiter zu deren Eigentümern – vorwiegend institutionelle Anleger wie Blackrock, JP Morgan, Paribas oder Citycorp – fliesst. Diese sind umgekehrt darauf aus, möglichst wenig zu versteuern und damit mit der Allgemeinheit teilen zu müssen. Womit wir auch schon bei der Abschaffung der Verrechnungssteuer sind.
Wie ordnen Sie diese in die Schweizer Steuerpolitik ein?
(Blättert länger in ihren Unterlagen.) Hier haben wir sie! Die Historie der Verrechnungssteuer, zusammengestellt von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sorry, aber mir kommen jedes Mal fast die Tränen, wenn ich die anschaue. Am 1. Januar 1944 wurde die Verrechnungssteuer eingeführt, als sogenannte Sicherungssteuer für Kapitalerträge: Wenn man die Vermögen und Zinsen in der Steuererklärung deklariert, erhält man die Verrechnungssteuer vollständig zurück. «Verrechnungssteuerfrei sind Spar- und Bankguthabenzinsen bis 15.– Fr.» Sparzinsen bis fünfzehn Franken! Wirklich rührend angesichts der Beträge, um die es heute geht. Bemerkenswert an der Chronologie ist, dass es bis ins Jahr 2000 nur ganz wenige Gesetzesreformen gibt. Aber dann schiessen sie durch die Decke, auch bei den anderen Steuerarten auf Kapital: Siebzehn Reformen – alles Steuersenkungen – gibt es allein bei der Verrechnungssteuer! Das hat schon zu massiven Steuerausfällen in der allgemeinen Staatskasse geführt. Parallel dazu haben wir die Mehrwertsteuer für AHV, IV und den öffentlichen Verkehr erhöht. Wir haben also Kapital entlastet und Arbeit und Konsum belastet.
Warum diese hohe Kadenz der Steuervorlagen?
Zum einen hat sie historische Gründe: Der grosse Deal der Nachkriegszeit zwischen Arbeit und Kapital, der zu einem Riesenboom und dem Aufstieg einer kaufkräftigen Mittelschicht führte, löste sich nach dem Ende des Ostblocks auf. Das Kapital witterte seine Chance. Das spiegelt sich in der Liberalisierung des Kapitalverkehrs, in Privatisierungsvorhaben und eben auch in der Steuerpolitik. Zum anderen haben die vielen Gesetzesänderungen damit zu tun, dass die bürgerliche Mehrheit im Parlament mit einer Salamitaktik begonnen hat: ein erstes Scheibchen, ein nächstes, sodass kaum mehr jemand den Zusammenhang versteht und das Referendum ergreift.
Trotzdem haben Sie mit der SP wie schon bei der Abschaffung der Stempelsteuer das Referendum lanciert.
Den Hintergrund der Vorlage konnten wir in diesem Fall sogar nachvollziehen: Viele Konzerne haben ihre Finanzierungsgesellschaften ins Ausland ausgelagert, insbesondere nach Luxemburg. Denn dort müssen die institutionellen Anleger, die ihnen Fremdkapital zur Verfügung stellen, keine Verrechnungssteuer zahlen. Die Konzerne möchten nun ihre Finanzierungsgesellschaften wieder in die Schweiz holen. Für einen Ersatz der Verrechnungssteuer gab es durchaus praktikable Vorschläge, damit die Vermögenserträge weiterhin deklariert werden: eine Meldepflicht, was dem automatischen Informationsaustausch im Inland entspricht. Doch am Ende wurde die Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen im Parlament ersatzlos gestrichen. Damit drohen Steuereinbussen von bis zu 800 Millionen Franken jährlich, wobei rund 500 Millionen ins Ausland, sprich ans anonyme, globale Kapital fliessen. Deshalb haben wir das Referendum ergriffen. Es ist doch nicht unsere Aufgabe, 200 Konzerne und deren globale Anleger zu schöppeln.
Finanzminister Ueli Maurer sieht das anders: Die Vorlage würde längerfristig den Fremdkapitalmarkt in der Schweiz stärken und Tausende Arbeitsplätze schaffen.
Stärkung des Fremdkapitalmarkts, so ein abstrakter Unsinn! Die Steuerpolitik ist auch deshalb schwierig zu verstehen, weil dauernd mit solchen Worthülsen operiert wird. Schon bei der Abschaffung der Stempelsteuer auf Obligationen 2012 hat man damit argumentiert, es stärke den Fremdkapitalmarkt. Das hat sie nachweislich aber nicht. Was mich nudelfertig macht: dass nie überprüft wird, ob Reformen etwas bringen. So können die Bürgerlichen dauernd etwas behaupten, und wir müssen ihnen das Gegenteil beweisen. Letztlich wird so alles auf eine religiöse Ebene gehoben. Religiös im Sinn von: Ich glaube an Gott, und darum gibt es Gott. Ich glaube, Economiesuisse hat recht, und darum müssen wir die Verrechnungssteuer abschaffen.
Sie haben vorher von der Bestellliste des Kapitals gesprochen. Wer sind bei solchen parlamentarischen Vorlagen eigentlich die Briefträger?
Bei der Verrechnungssteuer ist das meiste vermutlich eine Bestellung von Ruedi Noser von der FDP und seinen Vorgängern. Noser sitzt seit Jahr und Tag im Verwaltungsrat der Credit Suisse Asset Management AG. Eine wichtige Rolle spielte in diesem Fall auch Thomas Matter von der SVP. Der hat getobt, als der automatische Informationsaustausch im Inland zur Diskussion stand, weil er doch extra seine Bankgeheimnisinitiative zurückgezogen hatte, die einen solchen verhindern sollte. Ganz zum Schluss trat dann mutmasslich wieder unser Verwaltungsrat von der Credit Suisse Asset Management AG in Erscheinung: Erst in der Kommission wurde quasi in letzter Minute ins Gesetz gepostet, dass die Verrechnungssteuer auf Obligationen nicht nur für juristische, sondern auch für natürliche Personen abgeschafft werden soll.
Und was bedeutet das?
Das ist nichts anderes als eine direkte Einladung zur Steuerkriminalität für alle: vom Kleinsparer, der ein paar Tausend Franken in einem Obligationenfonds hat, bis hin zum Milliardär, der im grossen Stil Obligationen hält. Wenn sie künftig steuerlich ihre Vermögen und Vermögenserträge aus Obligationen nicht mehr deklarieren, können sie nicht mehr erwischt werden. Die Steuerehrlichen sind dann die Dummen. Wegen der neuen Steuervermeidungsmöglichkeit würde deutlich mehr Geld in die Fonds fliessen. Und wer ist der grösste Verwalter von solchen Fonds in der Schweiz? Natürlich die Credit Suisse Asset Management AG …
Ein skandalöses Beispiel für den Lobbyismus in der Schweiz. Aber im Parlament werden solche Vorgänge nicht nur toleriert, sondern befördert. Und den Medien sind sie kaum eine Schlagzeile wert. Warum ist das so?
Ich würde von einem doppelten Versagen sprechen: von einem Politikversagen, das von einem Medienversagen begleitet wird. Die Welt ist mit der Globalisierung und der Digitalisierung komplexer geworden und für eine einzelne Politikerin immer schwieriger zu durchdringen: Letztlich hat mich die nächtelange Beschäftigung mit Steuervorlagen und komplexen Finanzierungsinstrumenten mit in die Auszeit getrieben. Gleichzeitig schaffen es die Medien immer weniger, solche Komplexitäten zu vermitteln, was an der schwindenden Bedeutung des Faktors Relevanz zugunsten der Aufmerksamkeit liegt: Ein Artikel zur Verrechnungssteuer bringt nicht viele Klicks. Auch bei den Medien wird vieles immer mehr zur Glaubenssache. Die Chefredaktion des «Tages-Anzeigers» glaubt, dass eine Rentenreform jetzt einmal nötig wäre. Und weil sie das glaubt, ist die Reform auch schon automatisch gut.
Umso erstaunlicher angesichts des verbreiteten Alarmismus in den Medien zu den AHV-Finanzen sind die ersten Umfragen: 65 Prozent der Frauen wollen gegen die Rentenaltererhöhung stimmen. Hat Sie das überrascht?
Nein, der Frauenstreik 2019 hat mir die Augen geöffnet. In der Bundeshausbubble hört man oft Bemerkungen wie: Ihr Frauen habt doch schon viel erreicht in Sachen Gleichstellung, was wollt ihr denn noch? Die Jungen haben gar keine Probleme mehr damit. Irgendwann begann ich, schon fast selbst daran zu glauben. Als ich dann am Frauenstreiktag nach draussen auf den Bundesplatz ging, erwartete ich lauter Frauen, die schon 1991 dabei waren, einfach dreissig Jahre älter. So wie ich. Aber dann waren so unglaublich viele Junge da, mit neuen Themen und anderen Slogans. Ich weinte, weil ich derart berührt war. Da wurde mir schlagartig klar: Die Gleichstellung ist längst nicht erreicht. Und es wird sehr schwierig werden, das Frauenrentenalter zu erhöhen.
Wenn die Abstimmung trotzdem durchkommt – droht als Nächstes das Rentenalter 67 für alle?
Das Rentenalter 67 liegt in Bern auf dem Tisch. Wenn diese Vorlage jetzt durchkommt, geht es in diese Richtung. Wenn wir bei den beiden Vorlagen insbesondere die SVP-Basis überzeugen wollen, müssen wir vor allem von der Finanzierung sprechen: Wer gewinnt? Wer verliert? Es ist völlig offenkundig, wenn man sich nur einmal richtig mit der Sache beschäftigt.
Darum geht es
Am 25. September kommt die «AHV 21» zur Abstimmung. Mit der Reform würde das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht. Bis 2032 sollen so auf Kosten der Frauen 9 Milliarden Franken gespart werden. Die Ausgleichsmassnahmen für die Frauen betragen lediglich 2,8 Milliarden Franken, also knapp ein Drittel. Die Kompensation ist damit deutlich tiefer als bei früheren Vorschlägen zur Erhöhung des Frauenrentenalters wie der AHV 2020. Zur Finanzierung der AHV soll ausserdem die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent erhöht werden, was besonders die tiefen Einkommen trifft.
Mit der Abschaffung der rückforderbaren Verrechnungssteuer von 35 Prozent auf inländische Obligationen kommt nach der Stempelsteuer die nächste Steuersenkung aus dem Finanzdepartement von Ueli Maurer an die Urne: Kritiker:innen befürchten Steuerausfälle von bis zu 800 Millionen Franken jährlich. Gemäss Bundesrat würden die Einnahmen mittelfristig steigen.