Finanzplatz: Sie werden nicht ruhen

Nr. 44 –

Die Steuerabkommen, vorher der UBS-Transparenzbericht und der «Too big to fail»-Bericht: Was ist daraus zum künftigen Finanzplatz Schweiz zu erfahren?

Manchmal flackert abends der UBS-Werbespot über den Bildschirm. Es ist der erste seit Ausbruch der Finanzmarktkrise. Er zeigt eine Eiskunstläuferin, einen Skirennfahrer, einen Filmregisseur. Le Corbusier musste wegen Nazisympathien aus dem Spot entfernt werden. Die Aufnahmen stammen aus verschiedenen Jahrzehnten, sie scheinen nicht zusammenzugehören. Die Aussage bleibt gespensterhaft, vermutlich geht es um Erfolg. Am Schluss folgt ein Slogan, der wie eine Drohung wirkt: «Wir werden nicht ruhen.»

Letzten Monat folgten drei Ereignisse aufeinander: Am 4. Oktober lieferte eine Expertenkommission Lösungsvorschläge zur «Too big to fail»-Problematik. Am 14. Oktober präsentierte die UBS einen sogenannten Transparenzbericht. Am Montag und Mittwoch vergangener Woche unterzeichnete die Schweiz mit Britannien und Deutschland je eine Erklärung, wonach man Steuerverhandlungen aufnehmen will. Die drei Ereignisse lassen wie Zerrbilder den künftigen Schweizer Finanzplatz aufscheinen.

Die Amnestie

«Eine überraschende Wendung», sagt Andreas Missbach von der entwicklungspolitischen Organisation Erklärung von Bern zu den angekündigten Steuergesprächen. «Doch vieles bleibt Verhandlungssache.» Bisher hatte die EU stets den automatischen Informationsaustausch gefordert, der den Zugriff auf die Daten von SteuerhinterzieherInnen ermöglichen würde. Nun scheinen zwei ihrer grössten Staaten, beide neu mit konservativen Regierungen, auf eine Abgeltungssteuer eingeschwenkt zu sein. Hätte ein deutscher Bürger künftig ein Konto in der Schweiz, so würden die Banken eine Steuer für Deutschland erheben. Der Kundenname würde weiter anonym bleiben.

Die Wende erzählt wohl weniger vom diplomatischen Geschick der Schweiz als von der Entwicklung der Banken- zu einer Schuldenkrise. Britannien wie Deutschland sind dringend auf Mehreinnahmen angewiesen. Einen weiteren Grund für das Interesse an der Abgeltungssteuer sieht Missbach darin, dass es beim automatischen Informationsaustausch nur um Zinsen auf Vermögen geht. Die Abgeltungssteuer hingegen wird, zumindest in Deutschland, auf alle Arten von Kapitalerträgen erhoben.

Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble erklärte letzten Freitag in der NZZ denn auch, dass die Abgeltungssteuer «beispielsweise auch Dividenden und Veräusserungsgewinne» erfasse. Er betonte ausserdem, eine Zusammenarbeit anzustreben, die in ihrer Wirkung dem automatischen Informationsaustausch gleichkomme: «Der Steuersatz muss hoch genug sein, damit das Gerechtigkeitsempfinden nicht verletzt wird.»

Dies soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei der Abgeltungssteuer um eine «Steueramnestie» handelt, wie Missbach sagt: Auf die Vermögen, die in den letzten zehn Jahren in die Schweiz transferiert wurden, müsste die Abgeltungssteuer zwar rückwirkend bezahlt werden. Dazu kommt allenfalls eine Strafsteuer. Doch die hinterzogene Einkommenssteuer bei der Entstehung dieser Vermögen im Herkunftsland bleibt weiterhin unerfasst.

Würden dem Schweizer Finanzplatz mit einer Abgeltungssteuer finanzielle Einbussen drohen? «Ich nehme nicht an, dass es zu einem grossen Geldabfluss kommen würde», sagt Missbach. «Ein sicherer Hafen wie die Schweiz mit eigener Währung ist zurzeit begehrt.» Schluss mit dem Schwarzgeld will die Schweiz nur gegenüber den mächtigen Nachbarstaaten machen: Anstelle einer einheitlichen Regelung werden in Steuerfragen nur bilaterale Verträge abgeschlossen. Den Entwicklungsländern wird noch nicht einmal Amtshilfe gewährt.

Die Entlastung

Keine neuen Fakten – so lauteten unisono die Reaktionen auf den «Transparenzbericht» der UBS, in dem die Grossbank ihren Beinahebankrott in der Finanzkrise und die kriminellen Geschäfte mit der Steuerhinterziehung in den USA aufarbeitete. Doch nur schon der beschönigende Titel zeigt: Erhellend ist durchaus, wie der Bericht zustande gekommen und aufgebaut ist und welche Begriffe darin verwendet werden.

Der «Transparenzbericht» ist die Folge von Empfehlung 19 der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK). Im Frühling wurde, anstatt eine Parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen, dem Bundesrat und der UBS der Auftrag für eine weitere Untersuchung erteilt. Die GPK mass «einer völlig unabhängigen Aufarbeitung hohe Priorität» bei, etwa durch ein «neutrales Expertengremium». Was schon damals zu befürchten stand, hat sich nun bewahrheitet: Für ein Rechtsgutachten wurde der ehemalige Verwaltungsratspräsident der Swiss Re beigezogen, einen Aufsatz konnte zudem Wirtschaftshistoriker Tobias Straumann verfassen. Zur Hauptsache aber untersucht die UBS ihren Fall selbst. Empfehlung 19, die abschliessende aus dem GPK-Bericht, ist politisch nicht erfüllt.

Der «Transparenzbericht» stellt alle bisherigen Untersuchungen zusammen – wobei von den wichtigsten nur Zusammenfassungen öffentlich sind: so etwa von den Analysen der Finma und der UBS über die Subprime-Verluste. Die umfassendste zur Steuerhinterziehung der US-Anwaltskanzlei Wachtell ist nur den Aufsichtsbehörden bekannt. Von der UBS und ihrer Aufsicht, von Politik und Justiz wurde insgesamt keine Untersuchung durchgeführt, sondern eine Entlastung produziert. Leitmotiv war dabei, dass die Bankspitze von allem nichts gewusst hat. Der «Transparenzbericht» bildet den Schlusspunkt – eine politökonomische Aufarbeitung mit allen Konsequenzen wurde erfolgreich verhindert.

So bleibt alles eine Frage des Risikos (auf den 70 Seiten fällt das Wort 175-mal) beziehungsweise der Kontrolle (110-mal). Bestätigt wird dies noch durch den knappen Aufsatz von Straumann, der ein allgemeines Auf und Ab von Wirtschaftskrisen skizziert, statt dass er nach der spezifischen historischen Situation fragt. In der neuen UBS – und auf Marketing für diese läuft der «Transparenzbericht» hinaus – wird denn auch die Risikokontrolle grossgeschrieben. Die neuen Unternehmenswerte heissen «Wahrheit», «Klarheit», «Leistung», die nächsten Wachstumsmärkte liegen im asiatischen Raum und für die Vermögensverwaltung speziell im Nahen Osten, in Lateinamerika und in Zentral- und Osteuropa.

Im Stakkato

Der «Too big to fail»-Bericht wurde in der WOZ bereits ausführlich besprochen (siehe WOZ Nr. 40/10). Kritisiert wurde, dass die Ausarbeitung von Notfallplänen für einen Konkurs den Grossbanken selbst überlassen und darüber hinaus tiefgreifende Systemreformen nicht einmal in Betracht gezogen werden. Dem ist nach den letzten Tagen bloss noch anzufügen: Endlich ist Hans-Rudolf Merz weg.

Seine Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf liegt eher auf der Linie der Nationalbank und möchte bei den strengeren Eigenmittelvorschriften      vorwärtsmachen. Am Bankiertag Mitte September kündigte sie an, diese 2011 ins Parlament zu bringen und Anfang 2012 in Kraft zu setzen: «Das ist politisches Stakkato. Schneller kann man, ohne die Seriosität zu ritzen und ohne auf Notrecht zurückzugreifen, gar nicht handeln.»

Es sind nur aneinandergereihte Zerrbilder: Der neue Finanzplatz könnte etwas weisser werden, aber stärker auf den Profit mit Schwellen- und Entwicklungsländern drängen. Er bleibt überdimensioniert und eng mit der Politik verzahnt. Im Beharren auf der eigenen Wahrheit und Leistung gibt er sich noch unerbittlicher. Sie werden nicht ruhen.