Wahlen 2011: Projekt Machtübernahme

Nr. 34 –

Die SVP strebt die Mehrheit im Land an – mit verfassungswidrigen Weisungen an ihre ParlamentarierInnen, einer Millionenstiftung im Rücken und einer Initiative zur Volkswahl des Bundesrates, bei der das Kleingedruckte die wahren Absichten enthüllt.


Noch nie konnte eine Partei in der Schweiz ihre Ziele mit einer solch geballten Finanzmacht im Rücken vorantreiben: Gemäss dem Datendienst Teledata machte die SVP-nahe «Stiftung für bürgerliche Politik» einen Umsatz von 200 bis 300 Millionen Franken, wie die Sonntagspresse berichtete. Demokratische Transparenz: Fehlanzeige.

Mit derartigen Werbemitteln lässt sich ein System verändern: indem die SVP gegen den «Richterstaat» poltert und damit die Gewaltenteilung infrage stellt; oder indem sie Initiativen lanciert wie jene zur Volkswahl des Bundesrats. Das Kleingedruckte im Initiativtext entlarvt die wahren Absichten der Systemveränderer. Demnach wären BundesratsanwärterInnen, die rund dreissig Prozent Wähleranteil erzielen, im ersten Durchgang gewählt. Das entspricht in etwa dem Wähleranteil der SVP. Die anderen Parteien hätten im ersten Wahlgang das Nachsehen und wären im zweiten je nach Konstellation auf die Unterstützung der SVP angewiesen.

Keine ParteisoldatInnen

Die Partei spielt ihr autoritäres Powerplay auch auf Parlamentsebene, Christoph Blocher hat die Schmach seiner Abwahl aus dem Bundesrat auch nach vier Jahren nicht verwunden. Er sei darüber verbittert, sagte er kürzlich der NZZ. Von seinem Ziel, die Mehrheit im Land zu gewinnen, weicht er deswegen nicht ab. Im Gegenteil. Er und seine Truppe trimmen die Partei knallhart auf Linie. Wer nicht spurt, dem droht der Rauswurf, und sei es eine Kantonalpartei.

Nachdem die Bundesversammlung 2007 Blocher abgewählt und stattdessen die damalige Bündner SVP-Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf ins Amt gehievt hatte, traf die Parteispitze Vorkehrungen: 2008 sollten sich die BundesparlamentarierInnen der SVP per Unterschrift auf einen Oppositionskurs verpflichten. Es misslang gründlich. Und wäre eine verfassungswidrige Disziplinierung gewesen.

Denn die vom Volk abgesegnete Bundesverfassung verbietet Instruktionen an Parlamentsmitglieder. Im Artikel 161 Absatz 1 heisst es: «Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.» Die SVP ergänzte allerdings ihre Parteistatuten, damit künftig nur noch der Fraktion genehme SVP-ParlamentarierInnen in den Bundesrat gewählt werden. Nimmt ein der Partei nicht genehmer Kandidat die Wahl an, hat das «automatisch» den Parteiausschluss zur Folge. Und in ihrem Fraktionsreglement bedroht sie jedes Mitglied, das den Interessen der SVP Schweiz oder der Fraktion «in grober Weise» zuwiderhandelt, mit dem Ausschluss.

Die Weisungen verletzen die Bundesverfassung «in flagranter Weise», sagen der ehemalige Bundesratssprecher Oswald Sigg und Bundeshausjournalist Viktor Parma, deren Buch «Die käufliche Schweiz. Für eine Rückeroberung der Demokratie durch ihre Bürger» am Erscheinungstag dieser WOZ in den Handel geht. Ausserdem schränkten die Sanktionsdrohungen die Wahlfreiheit der ganzen Bundesversammlung ein. Sie kann zwar wählen, wen sie will, aber ist der Gewählte der SVP nicht genehm, ist er bei Wahlannahme kein SVP-Bundesrat mehr – eine Zauberformel nach dem Diktat der Blocher-Partei.

In einem offenen Brief wenden sich die beiden Autoren an den Nationalratspräsidenten und den Vizepräsidenten (vgl. «Offener Brief: Sehr geehrte Herren Nationalratspräsident und Vizepräsident» im Anschluss an diesen Text). Der künftige Nationalratspräsident Hansjörg Walter (SVP) solle für die korrekte Durchführung der Bundesratswahl sorgen. Sigg und Parma fordern die Parlamentsspitze auf, vor den Parlamentswahlen vom 23. Oktober, «spätestens aber unmittelbar vor Beginn der Bundesratswahlen am 14. Dezember, öffentlich auf die Verfassungswidrigkeit hinzuweisen» und die Weisungen «ausser Kraft zu setzen».

Pikant: Hansjörg Walter wäre im Dezember 2008 gegen den offiziellen SVP-Kandidaten Ueli Maurer in den Bundesrat gewählt worden, hätte er für sich selber gestimmt. Was er nicht tat, weil er sonst von der Partei ausgeschlossen worden wäre.

Ob der Nationalratspräsident im Dezember der Forderung der beiden Autoren nachkommt, ist unklar. Möglich wäre allerdings auch, dass ParlamentarierInnen unmittelbar vor dem Wahlgang auf diese mögliche Verfassungswidrigkeit und die Ungültigkeit der Wahl aufmerksam machen.

Juristisch umstritten

Ob das Parteistatut in Kombination mit dem Fraktionsreglement gegen das Instruktionsverbot in der Verfassung verstösst, ist umstritten. Der St. Galler Jurist und Professor Bernhard Ehrenzeller hat die Bundesverfassung kommentiert. Seiner Ansicht nach steht in diesem Zusammenhang weniger der erwähnte Artikel 161 im Zentrum: «Dort heisst es klar, ein Parlamentarier muss frei abstimmen können. Diese Freiheit wird durch das Statut nicht eingeschränkt. Die Annahme einer Wahl ist eine andere Angelegenheit.» Ehrenzeller verweist auf den Artikel 144 der Bundesverfassung. «Ein Bundesrat ist in erster Linie dem Gesamtwohl des Landes verpflichtet, nicht dem einer Partei.»

BDP-Fraktionschef Hans Grunder verurteilt die Vorgehensweise der SVP: «Wahlbehörde ist allein die Bundesversammlung.» Ueli Leuenberger, Präsident der Grünen, hält die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit für prüfenswert. «Typischer SVP-Stil: Die Partei missachtet systematisch Institutionen. Kürzlich hat sich bei mir auch eine SVP-Vertreterin über den parteiinternen Zwang und über die Überwachung beklagt.»

SP-Fraktionschefin Ursula Wyss sagt: «Die Zwangsjacke, die die SVP ihren Fraktionsmitgliedern übergestülpt hat, ist tatsächlich eine sehr unschöne Sache und widerspricht dem demokratischen Geist und den Gepflogenheiten des Parlaments.» Sie halte es allerdings nicht für «sehr zielführend, das auf der juristischen Ebene anzugehen». Die anderen Parteien müssten politisch einen Konsens finden, dass sie sich nicht in dieser Art erpressen lassen.

Die FDP sieht die Angelegenheit als SVP-Interna: «Allein massgebend sind die Bundesverfassung sowie das Parlamentsgesetz und nicht das Fraktionsreglement oder die Parteistatuten der SVP», sagt Fraktionspräsidentin Gabi Huber. «Wenn die SVP intern im erwähnten Sinn sanktioniert, ist das ihre Angelegenheit. SVP-Mitglieder, die eine solche Regelung akzeptieren, sind selbst schuld.»


Offener Brief : Sehr geehrte Herren Nationalratspräsident und Vizepräsident

Unsere Bundesverfassung enthält für die Mitglieder des Parlaments ein Instruktionsverbot. Artikel 161 Absatz 1 lautet: «Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.» Wir möchten Sie im Hinblick auf die Parlamentswahlen vom 23. Oktober und die Bundesratswahlen vom 14. Dezember bitten, dieser Vorschrift wieder Nachachtung zu verschaffen.

Die SVP hat ihre Statuten bekanntlich nach der Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher geändert. Nimmt ein Parteimitglied die Wahl in den Bundesrat an, ohne von der Fraktion dafür vorgeschlagen zu sein, erlischt die SVP-Mitgliedschaft fortan «automatisch». Sie kann nur mit Zweidrittelmehrheit von Fraktion und Zentralvorstand wiederhergestellt werden (Artikel 9 der Parteistatuten). Die Fraktion aber bedroht jedes Mitglied, welches «den Interessen der SVP Schweiz oder Fraktion in grober Weise» zuwiderhandelt, mit dem Ausschluss (Artikel 8 des Fraktionsreglements). Die Weisungen der Partei an ihre Mitglieder verletzen die Bundesverfassung in flagranter Weise. Sie beschneiden die Rechte und Pflichten der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Die Sanktionsdrohungen der SVP an ihre Mitglieder schränken darüber hinaus die Wahlfreiheit der ganzen Bundesversammlung ein. Sie belasten deshalb auch schon die bevorstehenden Parlamentswahlen.

Der künftige Nationalratspräsident wird die Gesamterneuerungswahlen in den Bundesrat zu leiten und für ihre korrekte Durchführung zu sorgen haben. Wir bitten Sie, vor den Parlamentswahlen vom 23. Oktober, spätestens aber unmittelbar vor Beginn der Bundesratswahlen am 14. Dezember, öffentlich auf die Verfassungswidrigkeit der Weisungen an die SVP-Fraktionsmitglieder hinzuweisen und sie damit ausser Kraft zu setzen.

Mit freundlichen Grüssen

Autoren des Buches «Die käufliche Schweiz. Für die Rückeroberung der Demokratie durch ihre Bürger», Verlag Nagel & Kimche, Zürich 2011.