Internationale Koproduktionen: Zwischen Relevanz, Europudding und Provinzialität

Nr. 3 –

Worin liegen die Vor- und Nachteile internationaler Koproduktionen? Eine Zwischenbilanz zeigt, dass in der Schweizer Filmbranche Ernüchterung eingetreten ist und man vorsichtiger erwägt, ob sich eine Koproduktion lohnt.

An der Schweizer Spielfilmproduktion wird immer wieder gerne kritisiert, sie neige zur Provinzialität. Tatsächlich können die meisten Spielfilme aus der Schweiz im europäischen, geschweige denn im weltweiten Wettbewerb nicht mithalten.

In den letzten Jahren ist in der Kulturförderung der Schweiz allgemein und in der Filmförderung im Besonderen der Glaube an Wirtschaftsförderfaktoren gewachsen, und man misst den Wert künstlerischer Produkte gerne an ihrem in Zahlen ausgedrückten Erfolg. Als Folge wurden vonseiten der Filmbranche und von VertreterInnen wichtiger Förderinstitutionen Koproduktionen als ein mögliches und gar wirksames Mittel zur weiteren Verbreitung und zu mehr Auslandserfolg von Schweizer Filmen genannt. Man argumentierte, Koproduktionen trügen zu einer ausgreifenden, internationalen Vernetzung des Schweizer Filmschaffens bei. Bisweilen sah man darin gar die Chance, eine verstärkte inhaltliche Öffnung der Filme zu bewirken.

Gut klingende Werbeschlagworte

Zuletzt setzte Nicolas Bideau von 2005 bis 2010 als Chef der Sektion Film des Bundesamts für Kultur (BAK) explizit auf die Strahlkraft von grösseren Koproduktionsmaschinen. Manche Beschlüsse der Begutachtungsausschuss-Kommissionen machten deutlich, dass von Fördererseite aus strategischen, wirtschaftlichen, filmpolitischen und Prestigegründen Koproduktionen gefördert und gefordert werden sollten. So hat die Schweiz in den letzten zwei Jahrzehnten Koproduktionsabkommen mit Deutschland, Frankreich, Österreich, Kanada, Italien und Belgien abgeschlossen, was entsprechende Kooperationen erleichtert. Darüber hinaus sind auch multilaterale Koproduktionen möglich oder bilaterale Abkommen mit anderen Ländern als den genannten.

Doch wie sieht die vorläufige Bilanz dazu aus? Sind es wirklich die Koproduktionen, welche die konstatierten künstlerisch-inhaltlichen Schwächen der (Spiel-)Filmproduktion mildern und gar eine stärkere Resonanz hervorrufen? Worin sehen die FilmautorInnen und Produktionsfirmen die Vor- und Nachteile?

Hört man sich unter Filmschaffenden in der Schweiz um, so zeigt sich, dass diese in Bezug auf Finanzierung, Produktion und Auswertung von Koproduktionsfilmen Schlüsse für ihre Arbeit gezogen haben. In den letzten ein, zwei Jahren ist in der Schweizer Filmbranche eine spürbare Ernüchterung eingetreten. Man hat die Chancensolcher Kooperationen mit ausländischen Partnern erkannt, aber auch die Grenzen

Die gut klingenden Werbeschlagworte konnten der Wirklichkeit bisher selten standhalten, sagen RegisseurInnen und ProduzentInnen, die viele Nachteile von Koproduktionen zu nennen wissen. Die Filmbranche ist pragmatischer geworden; man prüft eingehend Vor- und Nachteile, bevor man sich jahrelang bindet. Diese Vorsicht hat aber nichts mit Desinteresse oder gar einem Réduitdenken zu tun, sondern mit Unverhältnismässigkeiten, grossen Zwängen und dem Kommerzialisierungsdruck, den Koproduktionen oft mit sich bringen.

Der häufigste Grund, warum RegisseurInnen und ProduzentInnen hierzulande eine Koproduktion anstreben, ist das Geld. Wenn die finanzielle Kraft der Förderinstitutionen in der Schweiz für Filmmarktverhältnisse insgesamt nicht ziemlich limitiert wäre, würden wohl die meisten Schweizer ProduzentInnen diesen beträchtlichen Arbeitsaufwand meiden. Für Spielfilme, deren Budget sich auf mehr als drei Millionen Franken beläuft, und bei Dokumentarfilmen, die mehr als 800 000 Franken kosten, bleibt keine andere Lösung, als Partner im Ausland zu suchen.

Das Gesamtbudget von Koproduktions(spiel)filmen liegt im Schnitt bei 3,6 Millionen Franken, die durchschnittliche Finanzhilfe des BAK – bei weitem der potenteste Geldgeber – an eine Koproduktion beträgt 785 000 Franken. 2010 wurden vierzehn Projekte mit sogenannter Schweizer Regie und zehn mit ausländischer Regie gefördert.

Ohne Fernsehgelder kein Spielfilm

Mit den erwähnten bi- und trilateralen Abkommen sind die äusseren Bedingungen geschaffen, damit Koproduktionen nicht mehr Ausnahmeerscheinungen sind und viel einfacher eingefädelt werden können. Dennoch sind solche Abkommen äusserst zeitaufwendig, in der Finanzierungsphase schwierig zu planen und in der Umsetzung nicht frei von Absurditäten. Etwa dieser: Die korrekte Abwicklung einer Koproduktion ist ein riesiger administrativer Aufwand – was einen Teil der zusätzlichen Gelder wieder wegfrisst. Zwei Produktionsfirmen mit eigener Infrastruktur, Löhnen, Handlungsunkosten brauchen zudem mehr Geld als eine.

Zusätzlich zu diesem «Handicap» jeder Koproduktion existieren Auflagen, wie viel Geld vom Budget einer Koproduktion wo und in welches der drei Berufsfelder – «künstlerische» Positionen, «technische» Positionen und Postproduktion / Equipment – investiert werden muss. Ausserdem werden die Gelder später als bei nationalen Projekten ausbezahlt, weshalb viele ProduzentInnen Darlehen aufnehmen müssen; sie verlieren dadurch einen Teil des Geldes durch Zinszahlungen.

Für die Anerkennung als offizielle Koproduktion und zugleich als «Schweizer Film» gilt nach den Bestimmungen des BAK, dass in einem Film mindestens fünfzig Prozent aller drei Positionen mit schweizerischer Beteiligung produziert worden sind. Zugleich stellen aber die ausländischen Partner ihre Ansprüche. So entstehen viele Zwänge, die den freien Spielraum von Regie und Hauptproduktionshaus einengen – gerade bei künstlerisch-inhaltlichen Entscheidungen. So kann es passieren, dass ein Teil des Films teuer in einem Studio im Ausland produziert werden muss – wie bei «Der Fürsorger» (2009) von Lutz Konermann –, damit ein Teil der Gelder in das entsprechende Land zurückfliesst. Eine andere Folge kann sein, dass deutsche SchauspielerInnen die Besetzung eines Films dominieren, bei dem das inhaltlich nicht sinnvoll ist oder gar irritierend wirkt. Letzteres kann zusätzliche Synchronisierungskosten nach sich ziehen. Insbesondere weil Fernsehstationen im In- und Ausland nach Einschaltquoten funktionieren, pochen sie auf den Wiedererkennungseffekt von Darstellergesichtern. Und ohne Fernsehgelder kann heute ein Spielfilm kaum mehr realisiert werden (vgl. «Berge, Bauern und Belanglosigkeiten», Seite 18).

«Identitätsprobleme» können auch bei Dokumentarfilmprojekten auftreten. Werner «Swiss» Schweizer erfuhr das bei der Ausarbeitung seines Films «Von Werra» (2002), als sowohl von der deutschen wie der Schweizer Produktionsseite der Anspruch an ihn herangetragen wurde, er solle diesem und aber auch jenem Teilthema, das die jeweiligen Geldgeber interessierte, besondere Aufmerksamkeit und Filmminuten widmen. «Zwei Publika gleichermassen zufriedenzustellen», sagt der Filmautor und Produzent, «ist aber oft schlicht unmöglich.»

Die völlige Blockade

Hier zeigt sich das Dilemma von Koproduktionen. Je mehr Personen in einem Film nicht nur unterstützend oder beratend mitwirken, sondern auch mitbestimmen wollen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass – vor allem von der Regie – die Quadratur des Kreises erwartet wird. Entweder führt das zur völligen Blockade eines Projekts, oder man handelt eine Lösung aus. Dass der gefundene Ausweg auch der künstlerisch überzeugendste ist, dürfte eher die Ausnahme sein – wie so oft, wenn produktionelle und ökonomische Parameter die ästhetisch-inhaltlichen dominieren. Dafür gibt es den Begriff «Europudding»: eine schwabblige Masse, die nach allem und nichts zugleich schmeckt. Manche FilmautorInnen beobachten zudem, dass sie bereits bei den Formulierungen für die Eingaben Selbstzensur üben. Dass unter solchen Bedingungen profilierte Autorenspielfilme aus der Schweiz entstehen – wie sie nachweislich im europäischen und internationalen Kontext mehr Resonanz (wie zum Beispiel Thomas Imbachs Filme) finden als die vielen populär aufgemachten Mainstreamkomödien –, ist zu bezweifeln.

Nur pro forma in die Kinos

Erfolg im Inland heisst noch lange nicht Festival- und Kinoerfolg im Ausland; die Realität sieht eher so aus, dass sich diese Erfolge gegenseitig ausschliessen. Eine seltene Ausnahme war «Giulias Verschwinden» (2009) von Christoph Schaub. Dieser Film war allerdings keine Koproduktion. Was nämlich die Auswertung anbelangt, so zeigt die Erfahrung, dass eine Koproduktion keine unabdingbare Voraussetzung für eine gute Distribution und den Erfolg eines Schweizer Films im Ausland ist. Das bewies auch Fredi M. Murers «Vitus» (2006), der allein in Deutschland und Österreich über eine Viertelmillion Eintritte generierte, an 31 Festivals über den ganzen Globus verstreut gezeigt und für den Oscar ins Rennen geschickt wurde. Umgekehrt garantiert eine Koproduktion zwar die Auswertung im jeweiligen Land des Koproduktionspartners, weil das zu den Grundabmachungen eines solchen Vertrages gehört, doch es kann auch vorkommen, dass der Koproduktionspartner diese Pflicht eher pro forma erfüllt, um Geld zu sparen.

Aber lohnen sich Koproduktionen nicht wenigstens für eine stärkere internationale Vernetzung des Schweizer Films? Das würde niemand in Abrede stellen – und doch sagen viele Filmschaffende, dass sie meistens bereits seit Jahren bestehende Kontakte für ihre Koproduktionen genutzt haben, da sie lieber nicht mit völlig Unbekannten zusammenarbeiten. Schliesslich geht es um viel Geld, und so eine langjährige, diffizile Kooperation braucht Vertrauen. Oftmals sind es daher persönliche Vernetzungen, die zu einer Koproduktion führen – dabei sind die Koproduktionen weder als Mittel noch als Zweck ausschlaggebend.

Etwas anders sieht es bei Filmen mit ausländischer Regie aus. Einige Produktionsfirmen, wie etwa Vegafilm, T & C Film oder Akka Films, haben in diesem Bereich durch ihre Arbeit professionelle Netzwerke aufgebaut. Im Vergleich zu Koproduktionsfilmen mit Schweizer Regie ist das einfacher verdientes Geld. Dass Firmen in der Schweiz aber nur noch auf diese Weise koproduzieren, wäre keine Hilfe für den Schweizer Film und dessen Identität, weshalb denn auch Regulierungen gemacht werden. In den Zusatzbestimmungen zu den Filmförderkonzepten (2012–2015) heisst es dazu: «Für die Förderung von Filmen mit ausländischer Regie wird von der Produktion ein Verhältnis Filme mit CH-Regie zu Filmen mit ausländischer Regie von eins zu eins verlangt.»

Ausserdem wurde in den Filmförderkonzepten der Satz gestrichen, der dazu verpflichtete, einen bestimmten Umfang des BAK-Budgets – bisher waren es über sieben Millionen Franken – für Koproduktionen einzusetzen. Hier hat sich die etwas abgeflaute Begeisterung der Schweizer Filmschaffenden und insbesondere der RegisseurInnen für Koproduktionen manifestiert. Doch das ist nicht als Symptom eines generellen Rückzugs zu deuten, sondern die Folge eines Abwägens aller Faktoren. Man soll nicht «um jeden Preis» koproduzieren müssen, wenn es nicht sinnvoll ist und ein Filmprojekt letztlich sogar in seiner Originalität geschwächt wird.

Kein Allheilmittel

Betrachtet man die Zahlen, so ist zwar die Anzahl der Eingaben für Koproduktionen 2010 um rund zwanzig Prozent zurückgegangen, dass dieser Trend anhält, ist aber eher unwahrscheinlich. Die Abnahme dürfte Ausdruck dafür sein, dass sich die Entwicklung ein wenig einpendelt. Was das auf lange Frist gesehen bedeutet, ist offen. Verglichen mit der Situation vor zehn, fünfzehn Jahren, hat sich die Schweizer Filmlandschaft aber stark für das Ausland geöffnet. Die Sprünge über die Grenze sind selbstverständlich geworden.

Doch deutlich erkennbar ist auch, dass Koproduktionen kein «Allheilmittel» gegen die beklagte Provinzialität von Schweizer Spielfilmen sein können – manchmal befördern sie die Irrelevanz eines Films sogar noch.

An den Filmtagen findet eine Podiumsdiskussion zum Thema «Koproduktionen» statt in: Solothurn, Kino im Uferbau, Di, 24. Januar, 13.30 Uhr.