Verwahrungsdebatte: Opfer werden keine SiegerInnen
Die Diskussion über Mörder und Sexualstraftäter wird gegenwärtig hoch emotional geführt. Wer bei einer harten Linie nicht mitmachen will, wird angefeindet. Aber wie soll die Gesellschaft mit gefährlichen Menschen umgehen?
Ohne Therapie wegsperren! Todesstrafe! Die Debatte läuft seit bald zwanzig Jahren. Ein schlimmes Verbrechen, in den Medien hochgekocht, genügt, und sie fängt wieder an. Am 29. Februar wurde das Urteil gegen den Mörder von Lucie Trezzini bekannt: Er bekommt die Höchststrafe – das sind in der Schweiz maximal zwanzig Jahre Gefängnis – und wird verwahrt, jedoch zur Enttäuschung vieler nicht lebenslang. Am gleichen Tag begann der «Blick» eine Serie über den mehrfachen Vergewaltiger M. W., der verdächtigt wird, im gelockerten Vollzug ein Sexualdelikt begangen zu haben.
Seither hören die Diskussionen über zu lasche Richter und zu wenig brutale Strafen nicht mehr auf. Letzte Woche reichte der SVP-Nationalrat Alfred Heer eine parlamentarische Initiative ein, die fordert, dass lebenslängliche Gefängnisstrafen bis zum Tod dauern sollen. KritikerInnen der harten Linie sind in der Defensive: «Wer mit den Rechten eines Täters argumentiert, wird sofort als sein Helfer hingestellt. Das macht müde», sagt der Zürcher Psychiater Martin Kiesewetter. Doch die Frage bleibt: Wie soll eine Gesellschaft mit gefährlichen Gewalttätern umgehen?
Liberalisierung zu weit gegangen
Über hundertmal war er im Hafturlaub. Nie geschah etwas. Dann, im Oktober 1993, tötete ein mehrfacher Vergewaltiger und Sexualmörder im Wald bei Zollikerberg eine zwanzigjährige Frau. Der Mord inspirierte die SVP zu ihren Messerstecherinseraten und gilt als Wende in den Debatten um den Strafvollzug. Ab jetzt war Härte gefragt.
«Ich war nicht überrascht über diesen Mord», sagt Peter Aebersold, emeritierter Professor für Strafrecht an der Universität Basel, der heute in Bern und Luzern lehrt. «Die Liberalisierung des Strafvollzugs war zu weit gegangen.»
Aebersold spricht von einer Phase, die kaum länger als ein Jahrzehnt dauerte: Bis Ende der siebziger Jahre waren psychisch kranke Straftäter – und immer wieder auch aufmüpfige Frauen und ungefährliche Kriminelle – in psychiatrischen Kliniken weggesperrt worden. Dann erreichten die Forderungen der 68erInnen die Institutionen. Gewalttäter kamen in «normale» Gefängnisse. «Die Urlaubsgesuche wurden nicht sorgfältig genug geprüft», kritisiert Aebersold. «Ich erinnere mich an einen Gefängnisdirektor, der stolz erzählte, an Weihnachten dürften bei ihm alle Gefangenen heim.»
Aus dem Zollikerberg-Mord seien Lehren gezogen worden, betont er. «Man erkannte: Es reicht nicht, wenn nur Insider aus dem Strafvollzug die Gefährlichkeit von Gefangenen beurteilen. Denn sie nehmen nur einen Teil wahr. Gerade Sexualdelinquenten sind im Strafvollzug oft sehr angepasst. Sie werden von den Mitgefangenen geplagt und lehnen sich darum am Personal an.»
Veränderte Therapien
Nun beurteilen aussenstehende Fachkommissionen die Gefährlichkeit von TäterInnen. Dafür wurden verschiedene neue Methoden entwickelt. In der Nordwest- und Innerschweiz stützt man sich heute auf einen Merkmalskatalog, den der forensische Psychiater Volker Dittmann erarbeitet hat. «Darin gibt es verschiedene positive und negative Dimensionen», erklärt Peter Aebersold: «In welchem Alter wird jemand delinquent? Wie verläuft die Delinquenz? Wie gewalttätig handelt er – ein Übermass an Gewalt wird sehr negativ beurteilt. Zum Beispiel wenn jemand auf ein Opfer einsticht, das bereits tot ist.» Weitere Kriterien seien Therapiemöglichkeiten, das soziale Netz oder die Ausbildung des Täters. Trotzdem gebe es keine wissenschaftliche Methode, sichere Langfristprognosen zu stellen. «In der psychiatrischen Fachwelt ist das unbestritten.» In einem Vortrag hat Aebersold den Vergleich zur Wetterprognose gezogen: «Je länger der Zeithorizont ist, desto unsicherer ist die Prognose.» Wie beim Wetter bleibe da nur eines: nach einiger Zeit eine neue Prognose zu stellen.
Auch die Therapien hätten sich verändert: «Heute wird der Täter mit seinem Delikt konfrontiert. Welche Verhaltensmuster gibt es, die zur Tat führen?» Dieser Ansatz sei relativ neu, sagt Peter Aebersold: «Früher setzte man ganz auf berufliche Förderung, damit sich die Häftlinge nach der Entlassung besser integrieren konnten. Auch das ist wichtig – es braucht beides.»
Aebersold hat selber zehn Jahre lang bei Gefährlichkeitsbeurteilungen mitgearbeitet. Er ist überzeugt, dass die neuen Ansätze erfolgreich sind, wenn die Empfehlungen der Fachkommissionen befolgt werden. «Beim Fall M. W. traf das nicht zu: Das Luzerner Verwaltungsgericht hatte die Entlassung trotz der negativen Stellungnahme der Fachkommission angeordnet.»
Tat und Täter trennen
Wenn Franziska Bangerter Lindt Gefangene besucht, hat sie in den meisten Fällen ein Personenschutzgerät dabei. Damit könnte sie in wenigen Sekunden Hilfe anfordern. Gebraucht hat sie es noch nie. Bangerter gehört zu den erfahrensten GefängnisseelsorgerInnen der Schweiz, heute arbeitet sie im Berner Massnahmenzentrum St. Johannsen, im Untersuchungs- und im Ausschaffungsgefängnis Basel sowie im Regionalgefängnis Burgdorf.
«Ich versuche, Tat und Täter zu trennen», sagt sie. «Ich habe einen Menschen vor mir, der in Not ist, und muss schauen, dass er die schwierige Zeit irgendwie übersteht.» Das klingt simpel – aber ist es das auch, wenn sie Mörder oder Vergewaltiger betreut? Manchmal komme sie an Grenzen, sagt Bangerter: «Einmal erzählte mir ein Insasse im Detail, was er einer Frau angetan hatte. Irgendwann musste ich sagen: Ich kann nicht mehr zuhören, mir wird schlecht. Später bedankte er sich für die ehrliche Rückmeldung.» Sie sei bescheiden geworden in den Erwartungen an den «Erfolg» ihrer Arbeit: «Es gibt Täter, die kaum zur Introspektion fähig sind. Sie haben Schlimmes getan und scheinen recht gut damit leben zu können.» Da sei es einfacher, jene zu betreuen, denen es wegen ihrer Taten schlecht gehe. Doch die Arbeit werde schwieriger: «Wir haben immer mehr Insassen, die eigentlich in forensisch-psychiatrische Kliniken gehörten. Dort hat es viel zu wenig Plätze.»
Man müsse das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ernst nehmen, sagt die Seelssorgerin. «Aber dem Täter sollte trotzdem innerhalb des Strafvollzugs mit Respekt begegnet werden.» Der Ruf nach absoluter Sicherheit mache die Arbeit in den Gefängnissen gefährlicher: «Wenn ein Insasse weiss, dass er nie mehr rauskommt, kann er unberechenbar werden. Es könnte beispielsweise zu Geiselnahmen kommen.»
Die Wut auf den Mörder von Lucie Trezzini sei auch unter den Insassen gross, erzählt sie: «Nach solchen Taten wird der Vollzug restriktiver, Urlaube werden zurückhaltender gewährt … Das trifft alle, obwohl sie mit dem Fall nichts zu tun haben.»
Früher entlassen ist besser
Martin Kiesewetter war bis 2009 Leiter des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Auch er sagt: «Wir reden uns immer wieder über einzelne Fälle die Köpfe heiss, aber die Auswirkungen gelten nachher für alle.» Zum Beispiel für die rund 200 Verwahrten, die in der Schweiz leben. Jedes Jahr werden es mehr – nicht weil mehr Verwahrungen angeordnet werden, sondern weil sich kaum noch jemand traut, einen Verwahrten zu entlassen. Die Verwahrungsinitiative habe den PsychiaterInnen eine Verantwortung aufgebürdet, die nicht zu tragen sei, sagt Kiesewetter.
«Der Versuch, aus Opfern Sieger zu machen, kann nur scheitern.» Es könne nicht das Ziel eines Urteils sein, die Opfer zufriedenzustellen – «das ginge gar nicht, und unser Schuldstrafrecht ist auch nicht darauf angelegt. Die Justiz muss frei sein von Vergeltungsfantasien, wie sie nach so erschütternden Taten geäussert werden.» Aber das sei fast nicht vermittelbar: «Emotionalität ist immer stärker als Rationalität.»
Wie lässt sich das Rückfallrisiko vermindern? Durch sorgfältig begleitete frühzeitige Entlassung, sagt Kiesewetter. «Das bedingt enormen Goodwill, Struktur und Planung. Man kann es kombinieren mit sinnvollen Weisungen – sofern deren Einhaltung kontrolliert werden kann –, um zu vermeiden, dass der Täter in bestimmte Situationen kommt.» Untersuchungen zeigten, dass dies wirksam sei – aber die Sorgfalt sei entscheidend.
«Wenn ich einen Häftling bis zum letzten Tag hinter Gitter behalte, kann ich nachher nichts mehr anordnen», so Martin Kiesewetter. «Wenn dann ein Rückfall passiert, macht mich niemand verantwortlich. Aber real habe ich das Rückfallrisiko erhöht. Der rationale Vorwurf wäre: Warum hast du den so spät entlassen?»