Tamedia: Kein Schutz für Personalvertreter

Nr. 13 –

2009 kam es bei der Tamedia zu einer Massenentlassung: Rund hundert JournalistInnen wurde gekündigt, darunter dem Präsidenten der Personalkommission, Daniel Suter. Er klagte darauf wegen missbräuchlicher Kündigung. Im Revisionsurteil, das diese Woche verkündet wurde, schlägt sich das Bundesgericht auf die Seite des Konzerns. Der Berufsverband Impressum und die Mediengewerkschaft Syndicom schreiben in einer Mitteilung, der Entscheid heble den Kündigungsschutz von AngestelltenvertreterInnen völlig aus: «Das verunmöglicht die Arbeit von Personalkommissionen, die ohne Druck ihr heikles Amt wahrnehmen sollten.» Suter selbst spricht von «richterlichem Zynismus», wenn man als Entlassener über Arbeitsplätze und einen Sozialplan verhandeln solle. «Allerdings», betont Suter auch, «haut das Urteil in eine alte Kerbe.»

Die politische Diskussion ist bereits einen Schritt weiter. Nachdem die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) die Schweiz mehrfach gerügt hat, will der Bundesrat den Kündigungsschutz verbessern: Angestellten, die sich in einer Betriebskommission engagieren, darf nicht mehr aus wirtschaftlichen, nur noch aus persönlichen Gründen gekündigt werden.

In ihrem Plädoyer verwendete die Tamedia-Anwältin übrigens Passagen aus einem Interview, das Daniel Suter der WOZ gegeben hatte. Sie sollten belegen, dass er trotz Kündigung eine berufliche Perspektive hatte. «Ich würde heute noch alles gleich sagen», meint Suter rückblickend. Der Gang an die Öffentlichkeit und die Proteste gegen die Entlassungen hätten sich gelohnt: Statt 3 Millionen Franken stellte der Verwaltungsrat der Tamedia schätzungsweise 6,5 Millionen, also mehr als das Doppelte, zur Finanzierung von Frühpensionierungen bereit.