Gewalt im Schulzimmer: «Was heisst ‹hauen›? ‹Hauen› oder ‹hauen›?»

Nr. 16 –

Ein Lehrer soll wiederholt SchülerInnen geschlagen und blossgestellt haben. Die Kinder wurden nie befragt, der Lehrer unterrichtet weiter. Ist die absolute Nulltoleranz bei Gewalt im Schulzimmer bloss ein Lippenbekenntnis der verantwortlichen Zürcher Gemeinde?

Eines Abends vor gut einem Jahr in einer Zürcher Gemeinde: Ein siebenjähriger Bub erzählt seiner Mutter, der Lehrer* habe ihn ins Gesicht geschlagen, weil er die Hausaufgaben nicht gemacht habe. Mitschüler bestätigen dies. Zeitnah berichtet ein anderer Schüler derselben Klasse zu Hause, der Lehrer habe ihn mit einem Buch auf den Kopf geschlagen. Und wieder eine andere Schülerin sagt, dieser Lehrer habe ihren Kopf in seine Hände genommen und ihn – so, dass es ihr Angst machte – zur Wandtafel gedreht. Zwei Monate später soll der Lehrer demselben Mädchen mit der Hand auf die Wange geschlagen haben, MitschülerInnen bestätigten auch diesen Vorfall. Ein von Eltern erstelltes Protokoll, das der WOZ vorliegt, schildert sechs aktuelle Fälle und zwölf weitere aus früheren Klassen. Mehrere Kinder erzählen unabhängig voneinander ihren Eltern gegenüber, dass sie Angst hätten, zur Schule zu gehen.

Eine heute erwachsene ehemalige Schülerin des Lehrers schildert gegenüber der WOZ, wie der Lehrer ihr körperlich und seelisch geschadet habe: «Er hat mich vor allen anderen an den Haaren gerissen, mit seiner Faust an meinen Kopf gehauen – «nur» so fest, dass man davon nichts sehen konnte. Er hat mich als dumme Ausländerin beschimpft.» Schwache Kinder wie sie seien eher betroffen gewesen, sagt die Frau.

«In einer Fantasiewelt»

Der Lehrer streitet die Vorwürfe ab, einzig dass er einem Buben das Buch auf den Kopf geschlagen habe, gab er der Schule gegenüber zu, aber das sei nur ein ganz leichter Schlag gewesen. Die Schulleiterin sagt im Juli 2012 gegenüber einer Elternvertretung, in drei von vier der eingangs geschilderten Fälle nicht informiert gewesen zu sein. Dies, obwohl Eltern in jedem dieser drei Fälle entweder die Schulpflege informiert oder das Gespräch mit dem Lehrer gesucht hatten.

Heute, ein Jahr später, ist aus Sicht der Schulleitung viel passiert: Man hat den Schulpräsidenten eingeschaltet. Der versprach, dass jeder Fall genau angeschaut werde. Dass der Lehrer einer intensiven Mitarbeiterbeurteilung unterzogen werde. Und dass ein Coach ihn begleiten würde. All dies ist geschehen. Dennoch, behaupten ElternvertreterInnen, seien bereits wieder SchülerInnen blossgestellt worden. «Ist noch jemand anderes im Schulzimmer, verhält sich der Lehrer anders, als wenn wir mit ihm alleine sind», sagen SchülerInnen. Dass der Lehrer schon in der Vergangenheit mehrfach Coachings erhalten hatte, dass die Schulleitung der Elternvertretung gegenüber trotzdem wiederholt sagte, die Kinder lebten in einer Fantasiewelt, und dass die Kinder bis heute nie professionell befragt wurden, machte die Eltern mehr und mehr ratlos. Am 4. April sind sie nun an Regierungsrätin Regine Aeppli, Chefin der kantonalen Bildungsdirektion, gelangt. Die Schulbehörde der Gemeinde ist der Meinung, alle erforderlichen Massnahmen ergriffen zu haben.

«Kein Mandat fürs Elterngespräch»

Treffen in der Gemeinde: Die Journalistin sitzt dem Schulpräsidenten, der Schulleiterin, einem Mitglied der Schulpflege, der Schuladministratorin und dem externen Krisenmanager gegenüber. Der Schulpräsident sagt: «Wir fragten unseren Rechtsanwalt und auch den Schulpsychologen und einen Fachmann für Kinderbefragung, ob wir Einzelbefragungen durchführen sollen oder nicht. Die Meinung war: nein.» Auf die Frage, weshalb, lässt der Schulpräsident den erst kürzlich beigezogenen Krisenmanager, der am wenigsten mit der ganzen Geschichte zu tun hat, antworten – es wird eine widersprüchliche Erklärung, die mit den Worten anfängt: «Im einen Fall war die Rede von einer Kopfnuss, dann von ‹Flättere› – ja was nun? Und alles war nur vom Hörensagen.»

Weshalb legt sich ein externer Experte, der die Kinderrechte vertritt, plötzlich so ins Zeug – für einen Lehrer, der angeblich Kinder schlägt und blossstellt? Weil er überzeugt ist, dass die Eltern, denen auch schon vorgeworfen wurde, sie würden demnächst die Grenze des Mobbings überschreiten, im Unrecht seien? Er sagt, sekundiert vom Schulpräsidenten: «Es fand keine Gewalt in der Form, wie sie beschrieben wurde, statt. Nach unserer Einschätzung hat der Lehrer nie ein Kind geschlagen in dem Sinn, wie man Schlagen versteht.» Später wird der Experte in einer E-Mail bestätigen, dass er nie Einsicht in die von den Eltern dokumentierten Fälle gehabt habe. Er habe in dieser Sache nicht den Auftrag gehabt, Kinderschutzfragen zu klären.

Es gibt noch einen zweiten externen Berater in dieser Sache, und seine Meinung ist von Gewicht: ein Professor von der Pädagogischen Hochschule Zürich. Er sagt von sich: «Ich bin schon seit 25 Jahren im Beratungsgeschäft. Ich bin Psychologe. Ich habe den Lehrer mehrfach besucht und intensiv gecoacht. Gut, ein Lehrer kann sich verstellen, aber ich bin sehr erfahren. Ich habe natürlich mit ihm Punkte besprochen, wo er etwas verändern kann und sollte. Ich bin in anderen Fällen auch schon zum Schluss gekommen, dass eine Lehrperson entlassen werden muss. Aber hier – ich muss Ihnen einfach sagen: Das ist ein ganz schlechtes Beispiel. Weil sich hier nicht die Ohnmacht von Eltern zeigen lässt und auch nicht Kinder, die traumatisiert werden oder derart Angst vor dem Lehrer haben müssen, dass sie nicht mehr gerne zur Schule gehen.» Mit den Eltern hat er nie gesprochen («Dafür habe ich kein Mandat»), mit den Kindern auch nicht. Und die von den Eltern erstellte Dokumentation der Fälle hat er nie gesehen.

Da drin steht zum Beispiel über eines der betroffenen Kinder: «Hat morgens oft Bauchschmerzen, abends fliessen Tränen. Erscheint verunsichert und geht nur noch sehr ungern zur Schule.» Über ein anderes: «Weint oft und sagt, sie habe Angst vor dem Lehrer.» Oder: «Erzählt der Psychologin, dass sie vom Lehrer mit dem Heft geschlagen wurde. Es ist offensichtlich, dass die Schülerin sehr verängstigt ist. Die Psychologin sieht das Problem nicht beim Kind.»

Der Schulpräsident sagt zum Papier: «Das klingt natürlich drastisch, wenn man das so liest.»

Ohrfeigen und andere Tätlichkeiten im Schulzimmer sind hierzulande seit rund dreissig Jahren verboten. Wiederholte Tätlichkeiten gegenüber einem Kind müssten nach Artikel 126 des Strafgesetzbuches («Tätlichkeiten») von Amtes wegen verfolgt werden, sie sind also ein Offizialdelikt. Die Schulleiterin der Gemeinde sagt: «Gewalt im Schulzimmer ist ein No-go.» Der Schulpräsident doppelt nach: «In unserer Gemeinde herrscht bei Gewalt im Schulzimmer absolute Nulltoleranz.» Hatte der Lehrer nicht zugegeben, einem Schüler mit einem Buch auf den Kopf gehauen zu haben? Die Schulverwaltung dazu zur WOZ: «Ja, aber was heisst ‹hauen›? ‹Hauen› oder ‹hauen›?»

Der Lehrer erhielt von der WOZ die Gelegenheit, sich zu äussern. Am Telefon sagte er, die Schulbehörden hätten ihn angewiesen, nicht mit der Presse zu reden.

«Unverzüglich entschuldigen»

Der Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer hat eigene Standesregeln. Sie verbieten neben jeder Art von körperlicher Gewalt und Diskriminierung auch Handlungen, die die Menschenwürde verletzen, wie das Blossstellen. Der ehemalige Primarlehrer Peter Hofmann von der Fachstelle Schulrecht erklärte vor wenigen Jahren in der Zeitschrift des Verbandes, wie ein Lehrer am besten vorgeht, wenn ihm «doch einmal die Hand ausrutscht»: «Unverzügliche und aufrichtige Entschuldigung beim Kind sowie umgehende Benachrichtigung der Eltern und der Schulleitung über den Vorfall. Mit einem solchen Handeln kann ein Strafverfahren abgewendet werden (…). Unterrichtet eine Lehrperson wiederholt unter Mithilfe von Kopfnüssen und Ohrfeigen oder begeht gar vorsätzliche Körperverletzung, so wird der Täter von Amtes wegen verfolgt. Schulleitungen und Schulbehörden wären in diesem Falle verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden zu orientieren.»

Vom Kanton wurden die Eltern schlecht beraten, als sie sich erkundigten, wie sie vorzugehen hätten. Sie wandten sich vor über einem halben Jahr an Enrico Violi, den kantonalen Beauftragten «Gewalt im schulischen Umfeld». Seine Koordinaten sind auf der Webseite «Stopp Gewalt» der Bildungsdirektion zu finden. Chefin Regine Aeppli empfängt die interessierten LeserInnen dort mit den Worten: «Eltern und Schule setzen alles daran, dass unsere Kinder in einem Umfeld heranwachsen, wo sie vor Gewalt geschützt sind. Sollte es dennoch zu Gewalttätigkeiten kommen, ist es wichtig, rasch und entschieden zu handeln.» Im nächsten Abschnitt wird klar, weshalb Enrico Violi für die Mütter die falsche Ansprechperson war, Aeppli schreibt: «Auf der Webseite ‹Stopp Gewalt› finden Sie nützliche Hinweise und Informationen, um Gewalt unter Kindern und Jugendlichen vorzubeugen.» Unter «Gewalt im schulischen Umfeld» versteht man heute also in erster Linie Gewalt unter Kindern und Jugendlichen.

Enrico Violi, dem die verschiedenen Fälle vorlagen, informierte die Eltern, die sich an ihn gewandt hatten, dass eine Anzeige innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall zu erfolgen hätte. Doch so klar ist das gar nicht. Wiederholte Tätlichkeiten an einem Kind werden wie oben bereits erwähnt zu Offizialdelikten. Es gibt dann, so Corinne Bouvard von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, «keine Beschränkung der Meldefrist auf drei Monate». Bei seelischer Gewalt ist die Lage komplizierter. Immerhin, die Standesregel der LehrerInnen besagt: Kein Blossstellen vor der Klasse!

Gewalt von Lehrpersonen gegen SchülerInnen bleibe ein heikles Thema, sagen sowohl Enrico Violi als auch die Stiftung Kinderschutz. Laut Martin Wendelspiess, Leiter des Volksschulamts des Kantons Zürich, gibt es nur noch selten Fälle von LehrerInnengewalt. Aber wo es sie gibt, müsse gehandelt werden. Aufgrund des Elternschreibens prüft das Volksschulamt nun, ob es ein Administrativverfahren einleiten will.

* Alle Namen der Redaktion bekannt

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