Enzyklopädie zeitgenössischer Irrtümer (29): Hooligan (an jeder Ecke)

Nr. 20 –

Der Bundesrat nennt sie ein Problem für die innere Sicherheit. Dabei gibt es in der Schweiz höchstens 150 Hooligans. Was soll die ganze Aufregung?

Wer in Mainstreammedien über Spitzenfussball oder -eishockey liest, glaubt, dass der Sport kein grösseres Problem hat als die «Hooligans». Die Berichterstattung über sie hat in den letzten Jahren gewaltig zugenommen und sich im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt.

Im Vorfeld der Fussballeuropameisterschaften 2008 und der Eishockeyweltmeisterschaften 2009, die beide in der Schweiz stattfanden, stellte das Bundesparlament einen umfangreichen Massnahmenkatalog für mehr Sicherheit zusammen. GewalttäterInnen sollten künftig mit Strafen wie einem Rayonverbot belegt werden. Dieses verbietet den Betroffenen, sich bei einzelnen Spielen in Regionen wie dem Stadion, der Innenstadt oder in Bahnhöfen aufzuhalten. «Hooligans», bei denen das nicht ausreicht, drohen Meldeauflagen, Polizeigewahrsam oder eine Ausreisesperre bei Spielen im Ausland.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) erklärte die «Hooligans» 2007 zu einem Problem der «inneren Sicherheit» und führt seither eine nationale Hooligandatenbank (Hoogan). Die Anzahl der darin verzeichneten Personen steigt stetig an. Heute sind rund 1300 Personen zwischen 15 und 49 Jahren registriert, rund ein Dutzend davon sind Frauen. Um als «Hooligan» fichiert zu werden, ist keine Verurteilung notwendig: Es reicht die «glaubwürdige» Aussage eines privaten Sicherheitsdiensts. Die Unschuldsvermutung gilt nicht. Die Einträge bleiben nach einem Vorfall drei Jahre lang gespeichert.

Wer an Fussball- oder Eishockeyspiele geht, weiss, dass dies nicht gefährlich ist. Eine Befragung des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Bern unter Fussballfans des BSC Young Boys ergab 2012, dass sich über 97 Prozent der Fans vor und nach dem Spiel, gar 99 Prozent während des Spiels sicher oder sehr sicher fühlen.

Kommt es in Stadien zu gewalttätigen Auseinandersetzungen – die jährlichen Vorfälle sind gemäss Eishockey- und Fussballverband an einer Hand abzuzählen –, sind dafür Fans verantwortlich, die spontan aus unterschiedlichen Gründen gewalttätig werden. Als «Hooligans» bezeichnet Marco Cortesi, Sprecher der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus, hingegen Männer im Alter von zwanzig bis vierzig Jahren, die sich mit Gleichgesinnten im In- und Ausland prügeln: «In der Schweiz gibt es heute 100 bis 150 aktive Hooligans», erklärt er.

Bei Treffen zwischen verschiedenen Hooligangruppierungen werden vorgängig der Ort, die Zeit und die Anzahl der Kämpfenden vereinbart. Dabei gilt ein Kodex, nach dem beispielsweise keine Waffen verwendet werden und der Gegner nicht mehr geschlagen oder getreten wird, wenn er zu Boden geht. Solche Auseinandersetzungen haben ihren Ursprung in England, wo sich organisierte Gruppen seit den siebziger Jahren vermehrt im Rahmen von Fussballspielen prügelten. Die Etymologie des «Hooligans» ist nicht vollständig geklärt. Das «Oxford English Dictionary» führt den Begriff auf eine rüpelhafte irische Familie zurück, die in einem Lied aus den 1890er Jahren vorkommt. Seit dieser Zeit wird der Begriff für gewalttätige Strassengangs verwendet.

Heute setzen die Medien den Begriff gleichermassen ein, ob sie nun über Salafisten schreiben, die in Libyen koptische Kirchen anzünden («Die Südostschweiz»), oder über Faschisten, die in Belgrad eine Gay-Pride-Parade angreifen (NZZ). Und natürlich wird das «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» nur «Hooligan-Konkordat» genannt. Es bringt weitere Verschärfungen: Beispielsweise sollen Risikospiele wie FC Zürich gegen FC Basel im Fussball oder SC Bern gegen HC Fribourg-Gottéron im Eishockey nur noch durchgeführt werden, wenn die Vereine sicherstellen, dass alle Fans im selben Zug anreisen, oder den Alkoholkonsum im ganzen Stadion verbieten – mit Ausnahme der VIP-Logen: Da erwartet man offenbar keine «Hooligans».

Die medial aufgeheizte Frage dient aber auch politischen Zwecken. Mit dem «Hooligan-Konkordat» werden Vorkehrungen gegen eine bestimmte Subkultur erprobt, die später auch auf andere Gruppierungen ausgeweitet werden könnten, etwa politische AktivistInnen.