Visionen: Schuld oder Unschuld mit Grenzen

Nr. 35 –

Wer würde nicht gern einmal Recht sprechen? Als Geschworener über das Schicksal eines Menschen entscheiden? Kürzlich durfte ich sogar, vom Los auserwählt, darüber diskutieren, ob Hamlet vorsätzlich getötet hat. Die Erfahrung ist denkwürdig.

Der Gerichtssaal ist ein ikonografischer Ort, durch die US-Filmindustrie vielfach verbürgt. Leicht erhöht die Richterbank. Angeklagte und KlägerInnen vis-à-vis dem Richter, gelegentlich auch auf den Längsseiten. Frontal zum Richter das Publikum. Und, zumeist im direkten Blick der Kamera: die Jury. Zwölf Menschen, aus unterschiedlichen Lebensumständen. Am Ende der Beweisaufnahme werden die Geschworenen hinausgeführt, in einen eigenen Raum, um, ganz unter sich, über Schuld oder Unschuld zu debattieren. Der klassische Film darüber ist «12 Angry Men» (1957, «Die zwölf Geschworenen»), in dem Henry Fonda die Jury von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt.

Das Geschworenengericht wurde auch politisch verwendet, etwa beim ersten «Russell-Tribunal», das in den sechziger Jahren die Kriegsverbrechen der USA in Vietnam untersuchte. In letzter Zeit hat sich Milo Rau mit juristischen «Reenactments» einen Namen gemacht, und Filmemacher Jean-Stéphane Bron bediente sich der Form in «Cleveland versus Wallstreet».

Am Zürcher Theaterspektakel stand nun Hamlet vor der Richterbank (siehe WOZ Nr. 34/13). Er war angeklagt, seinen Schwiegervater in spe vorsätzlich erstochen zu haben. Nach der Verhandlung wurden wir, die per Los bestimmten Geschworenen, auf die Wahrheit, auf Treu und Glauben eingeschworen und dann im Gänsemarsch zum Geschworenenzimmer geführt, einem engen Container, um dort zu beraten, visuell übertragen in den Theatersaal, aber ohne Ton und unter Strafandrohung, nichts von den Beratungen zu verraten.

Selbst der fiktive Ort übt eine Wirkung aus. Da muss dem Gruppendruck widerstanden werden: Das bedeutet, obwohl die ersten fünf Geschworenen Hamlet für schuldig halten, trotzdem auf unschuldig zu plädieren. Da ist die Erleichterung, als der Richter erklärt, ein Schuldspruch sei nur möglich, wenn ganz bestimmte Bedingungen erfüllt seien, worauf Hamlet freigesprochen wird, obwohl eine Mehrheit ihn, «eigentlich», für schuldig hält.

So müssen auch Volksinitiativen durch das Völkerrecht und die Menschenrechte begrenzt werden. Der Rest ist ein wirkungsmächtiger Mythos.