Rechte für AusländerInnen: Ein demokratischer Minischritt

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Die Haltung der DeutschschweizerInnen gegenüber ihren ausländischen MitbürgerInnen zeigt sich jeweils deutlich, wenn es um deren politische Mitbestimmung geht: Sie wird ihnen konsequent verwehrt. Zuletzt hat der Kanton Zürich eine Initiative zum AusländerInnenstimmrecht wuchtig verworfen, drei Jahre davor blieb das Anliegen auch in den Kantonen Basel-Stadt und Luzern völlig chancenlos. Als Arbeitskräfte, die Steuern abliefern und unsere Sozialwerke mitfinanzieren, sind Ausländerinnen willkommen, als Bürger nicht. 

Etwas besser sieht die Situation in der Romandie aus. In den Kantonen Jura und Neuenburg dürfen AusländerInnen auf kantonaler und kommunaler Ebene abstimmen und wählen – sofern sie über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen und eine gewisse Zeit im Kanton verbracht haben. Auf rein kommunaler Ebene gelten zudem in den Kantonen Waadt und Fribourg Stimm- und Wahlrechte. 

Möglicherweise macht nun schon bald die Stadt Luzern einen demokratischen Minischritt auf ihre ausländische Wohnbevölkerung zu. Am 9. Februar wird dort über die Einführung des sogenannten Bevölkerungsantrags abgestimmt. Bei einer Annahme hätten neuerdings auch AusländerInnen mit C-Ausweis – das sind rund 9000 Personen – das Recht, politische Anliegen ans Stadtparlament zu formulieren oder Unterschriftenbögen zu unterschreiben. Die Gemeinde Burgdorf hat ein solches Mitwirkungsinstrument für AusländerInnen bereits 2008 eingeführt. In der Stadt Bern liegt ein entsprechender Vorschlag auf dem Tisch.

Die Chancen stehen in Luzern nicht schlecht. Die Mehrheit des Grossen Stadtrats unterstützt den Vorschlag der Grünen dank der bürgerlichen Unterstützung von CVP und GLP. Die rechten Parteien FDP und SVP lehnen hingegen sogar noch diese Minimalvariante der Mitbestimmung ab. Für sie haben «politische Rechte keinen direkten Einfluss auf eine gute Integration».