Genf: Das Duell ums Genfer Gefängnis

Nr. 15 –

Eigentlich wäre alles klar: Am Wochenende wird der Genfer Generalstaatsanwalt gewählt, es kandidieren der bürgerliche Olivier Jornot und der linke Pierre Bayenet. Jornot ist amtierender Generalstaatsanwalt und schuld an der skandalösen Überbelegung des Genfer Gefängnisses Champ-Dollon. Er versorgt am liebsten alles, was die Genfer BürgerInnen stört, im Gefängnis.

Der Anwalt Bayenet ist sein Gegenspieler, Kandidat der Linksaussenparteien und berühmt für die Eloquenz, mit der er Jornots Störenfriede verteidigt.

Für die SP und die Grüne Partei ist es trotzdem nicht klar. Sie unterstützen keinen der beiden Kandidaten. Die SP rechnet sich bereits Chancen aus, bei den übernächsten Generalstaatsanwaltswahlen einen SP-Mann platzieren zu können, und die Grünen haben Angst, die angeblich chancenlose Kandidatur Bayenets führe zu einem Plebiszit für Jornots Politik.

So chancenlos wäre die Kandidatur Bayenets aber gar nicht. In den letzten Wochen eskalierte in Champ-Dollon die Situation: Es kam zu Meutereien, Schlägereien, das Personal streikte, und zuletzt machte der Selbstmord eines Gefangenen Schlagzeilen.

Bayenet hat vorgerechnet, wie man das Gefängnis entlasten könnte: Wenn erstens alle Häftlinge auf freien Fuss gesetzt würden, die nur einsitzen, weil sie papierlos sind, wenn zweitens ungefährliche Kleindelinquenten zu Hausarrest mit elektronischen Fussfesseln verurteilt würden und wenn drittens Kleindealern, die wegen ihrer Sucht im Gefängnis gelandet sind, mit einer richtigen Drogenpolitik geholfen würde, könnte die Belegung von Champ-Dollon um zwei Drittel reduziert werden. Dann bräuchte es so viele Plätze, wie im Gefängnis effektiv vorhanden sind.

Fortschrittliche Organisationen und neu gegründete Unterstützungskomitees rufen nun auf, Bayenet zu wählen.

Die Chancen des chancenlosen Kandidaten stehen also nicht schlecht. Denn er hat gegen seinen Konkurrenten schon einmal gewonnen – und zwar vor Bundesgericht: Generalstaatsanwalt Jornot wollte einem Kleindealer, der bei der Verhaftung von einem Genfer Polizisten angeschossen worden war, einen Pflichtverteidiger verweigern. Dies geht nicht, sagt das Bundesgericht. Nicht einmal im Genf von Olivier Jornot.