Krankenkassen: Die Argumente auf den Tisch!
Der Abstimmungskampf zur Initiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» ist ideologisch vernebelt.
Wieder einmal durfte Claude Longchamp eine staatstragende Prognose verbreiten: Am 24. Juni gab der Politologe bekannt, dass nur noch 49 Prozent der Befragten «für eine öffentliche Krankenkasse» stimmen würden (gegenüber zwei Dritteln vor einem Jahr). Und er fügte hinzu, dass es nicht überraschend wäre, wenn dieser Trend bis zur Abstimmung am 28. September weitergehen würde.
Längst sind Longchamps Prognosen institutionalisiert – als Störfaktor im Meinungsbildungsprozess. Umso bedenklicher, dass sich die Diskussion über Sinn oder Unsinn einer öffentlichen Krankenkasse bislang zumeist in der Frage erschöpft, welches System mehr kosten würde.
Verfeinerter Risikoausgleich …
Bundes-, National- und Ständerat lehnen die Vorlage ab. Kapitaler Widerstand kommt zudem vom Forum Gesundheit Schweiz mit ParlamentarierInnen und InteressenvertreterInnen aus der Wirtschaft, die, statt von «öffentlicher Krankenkasse» zu sprechen, lieber den unfreiheitlicher klingenden Begriff «Einheitskasse» verbreiten.
Bundesrat Alain Berset begründet seine Ablehnung damit, dass das Sparpotenzial einer öffentlichen Krankenkasse gering wäre: Schon heute gäben die Kassen 95 von 100 Franken für die Behandlungskosten aus. Als konfliktträchtig erachtet der Gesundheitsminister zudem die Zusammensetzung des Leitungsgremiums einer öffentlichen Krankenkasse, das aus VertreterInnen des Bundes, der Kantone, der Versicherten und der Leistungserbringer bestünde.
Berset selbst will das System mit einem verfeinerten Risikoausgleich verbessern – damit soll der Anreiz für Kassen, Krankheitsanfällige (sogenannte schlechte Risiken) zu diskriminieren, verkleinert werden. Gesetzlich verankern möchte er auch die klare Trennung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherungen sowie eine erweiterte Kompetenz der Aufsichtsbehörden. Unterstützung erhält er dabei seit kurzem von der bürgerlich dominierten Gesundheitskommission des Nationalrats, nachdem dieser die bundesrätliche Vorlage noch zurückgewiesen hatte. Die Kehrtwende ist wohl taktisch: Ob die bürgerlichen Kommissionsmitglieder dem Bundesrat auch nach der Abstimmung folgen werden, ist fraglich, zumal dieser im Aufsichtsgesetz auch vorsieht, dass das Bundesamt für Gesundheit Transaktionen zwischen Kassen und anderen Unternehmen überprüfen sowie Provisionen limitieren darf.
… oder öffentliche Kasse
Beide Seiten haben Gutachten in Auftrag gegeben, mit denen sie ihre Absichten «wissenschaftlich» begründen wollen: Derweil die BefürworterInnen behaupten, durch den Wegfall von Werbung, Marketing und Provisionen liessen sich die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung um fünf bis zehn Prozent reduzieren, meinen die GegnerInnen, die Verwaltungskosten würden nur gerade fünf Prozent der Grundversicherungsprämien ausmachen. Und während die GegnerInnen monieren, ohne Wettbewerb würde der Anreiz entfallen, möglichst effiziente Dienstleistungen anzubieten, erklären die BefürworterInnen, der Wettbewerb im heutigen System verführe die Kassen dazu, möglichst junge Gesunde zu gewinnen – und teure Kranke loszuwerden.
Statt sich in Spekulationen zu verlieren, sollte die Linke mehr Klarheit darüber schaffen, warum es eine öffentliche Kasse braucht. Weshalb braucht es, damit finanziell schwache und chronisch kranke Menschen nicht benachteiligt werden, eine öffentliche Kasse – und warum genügen dafür nicht ein verfeinerter Risikoausgleich und eine erweiterte Aufsicht? Wie steht es um die Mitbestimmung von finanziell Schwachen und chronisch Kranken? Und was würde eine öffentliche Kasse daran ändern, dass immer mehr Kantone diskriminierende schwarze Listen mit säumigen PrämienzahlerInnen führen?
Ob mit oder ohne öffentliche Krankenkasse: Zu klären ist, welche Rahmenbedingungen es zwingend braucht, damit die Krankenversicherung sozial gerechter und volkswirtschaftlich plausibler gestaltet werden kann.