Ausländergesetz: Wie man Gefängnisse überfüllt

Nr. 14 –

Neulich stand etwas Lustiges in der Zeitung: BrasilianerInnen, die in der Schweiz straffällig werden, sollen ihre Haft künftig in Brasilien absitzen. Erheiternd war das deshalb, weil die Massnahme in einen Zusammenhang mit den überfüllten Gefängnissen in der Schweiz gestellt wurde.

Denn: 2013 stammten von 9584 eingewiesenen TäterInnen ganze 53 aus Brasilien. Wenn diese Massnahme also zur Senkung der Belegungsrate dienen soll, dann ist sie kein Tropfen, sie ist schon Dampf, bevor sie auf dem heissen Stein landet.

Die Sache ist allerdings nicht nur witzig. Die Schweizer Gefängnisse sind überfüllt, in der berüchtigten Haftanstalt Champ-Dollon im Kanton Genf zum Beispiel sassen 2013 im Schnitt 809 Personen im Gefängnis – bei 376 Plätzen. Auch deshalb klärt der Bund derzeit ab, ob man – nach norwegischem Vorbild – Häftlinge unabhängig von ihrer Nationalität künftig auch in anderen Staaten ins Gefängnis schicken könnte.

Man könnte auch andernorts ansetzen. Nämlich bei den Straftaten, für die Menschen zahlreich ins Gefängnis wandern.

2013 wurden rund 1200 Personen in ein Gefängnis eingewiesen, weil sie gegen das Ausländergesetz verstossen hatten. Wohlgemerkt: Es handelt sich hier nicht um Mörder, Vergewaltiger und andere Schwerverbrecher, sondern um simple Vergehen gegen das Ausländergesetz – Verstösse gegen die Aufenthaltsbewilligung, Einreise ohne gültige Papiere und Ähnliches. 93,9 Prozent der Verurteilungen zogen entsprechend unbedingte Haftstrafen unter sechs Monaten nach sich.

Das Bundesamt für Statistik schlüsselt die exakten Straftaten nicht detailliert auf, dafür aber die Entwicklung der Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz in den letzten Jahrzehnten. Wurden 1984 noch 527 Personen verurteilt, so hat sich diese Zahl in zwanzig Jahren um den Faktor dreizehn vervielfacht: 2013 waren es insgesamt 6724 Verurteilungen.

So lassen sich Gefängnisse natürlich leicht füllen.