Basel-Stadt: Das Recht auf eine Wohnung

Nr. 17 –

Noch immer gibt es in der Schweiz kein verbindliches Grundrecht auf Wohnen. Die «Sozialrechte», die die Schweiz mit dem internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte vor fünfzig Jahren ratifiziert hat, finden sich in der Bundesverfassung lediglich als «Sozialziele».

Dass diese bei weitem nicht genügen, um allen BewohnerInnen eine bezahlbare Wohnung zu gewährleisten, zeigt sich vor allem in grösseren Städten – und zunehmend auch in kleineren. Für ärmere (und immer mehr auch weniger arme) Menschen, darunter viele Alleinerziehende und AusländerInnen, wird es immer schwieriger, eine zahlbare Wohnung zu finden.

In Basel-Stadt wird diese Woche darum die kantonale Initiative «Recht auf Wohnen» lanciert. Initiiert wurde sie durch das Netzwerk Wohnungsnot, einen Zusammenschluss von Selbsthilfeorganisationen und Institutionen aus der Armutsbekämpfung.

Gemäss Initiativtext soll das Recht auf bezahlbare Wohnungen in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden. Der Kanton wäre damit verpflichtet, alle dazu notwendigen Massnahmen zu treffen – «damit Personen, die in Basel-Stadt wohnhaft und angemeldet sind, sich einen ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum beschaffen können, dessen Mietzins oder Kosten ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigen».

Wie notwendig eine solche Verfassungsänderung ist, zeigt sich allein darin, dass derzeit rund 400 Personen ohne festen Wohnsitz eine Meldeadresse beim Verein für Gassenarbeit «Schwarzer Peter» haben – so viele wie noch nie. Die Verfassungsänderung soll spätestens zwei Jahre nach ihrer Annahme durch die Stimmberechtigten umgesetzt werden.

Derweil hat auch der Stadtbasler Mieterinnen- und Mieterverband drei Initiativen vorbereitet – unter anderem eine «Wohnschutzinitiative», um MieterInnen grundsätzlich vor Massenkündigungen und generellen Mietzinserhöhungen zu schützen.

www.recht-auf-wohnen.ch