Neuwahlen in öSTERREICH: Jetzt erst recht die FPÖ-Winkeladvokaten schlagen!

Nr. 27 –

Nicht genug, dass die Präsidentschaftswahl in Österreich im Mai schon in einem Herzschlagfinish entschieden wurde und der Kandidat der Grünen nur 30 000 Stimmen vor dem der rechtsradikalen FPÖ lag. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl auch noch annulliert, am 2. Oktober wird sie wiederholt. Aufhebungsgrund waren Verstösse gegen die Wahlordnung in einigen Bezirken. Zwar gab es keine Hinweise auf Manipulationen, aber Österreichs Verfassungsgericht legt traditionell hohe Massstäbe an. Schon Verstösse gegen die Wahlordnung reichen, wenn sie theoretisch Auswirkungen auf das Ergebnis haben könnten. Und was «könnten» genau heisst, ist eine ziemliche Auslegungsfrage.

Für die FPÖ ist die Ausgangslage diesmal jedoch nicht besonders gut. Denn erstens hat Alexander Van der Bellen, der grüne Kandidat, die erste Wahl gewonnen und muss jetzt keine emotionale Aufholjagd hinlegen. Zweitens ist er fast so etwas wie der Amtsinhaber. Drittens ist zumindest gut möglich, dass die WählerInnen der FPÖ die Schuld daran geben, dass sie einen weiteren Wahlkampf über sich ergehen lassen müssen. Die FPÖ hat die Wahl angefochten. Sie wird es also schwer haben, das Image der schlechten Verliererin loszuwerden, die sich mit Winkeladvokatentricks eine zweite Chance erschlichen hat. Viertens und langfristig noch bedeutender: Die FPÖ hat mit ihrer Wahlanfechtung versucht, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen des Landes zu untergraben. Ihr jetziger Erfolg kann sich deshalb als Pyrrhussieg erweisen: Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass in Österreich Wahlen nicht manipuliert werden und dass man ein Wahlergebnis sogar dann aufheben kann, wenn nur juristische Formfehler im Auszählungsprozess vorliegen. Damit ist die Strategie der FPÖ, sich als Opfer von WahlfälscherInnen darzustellen, wohl für längere Zeit gescheitert. Vor allem die Wahlbewegung aus der Zivilgesellschaft wird mit einer «Jetzt erst recht»-Kampagne für Van der Bellen Werbung machen – mit dem Ziel, ein klareres Ergebnis als beim letzten Mal einzufahren.

Mittlerweile wird auch die Kritik am Verfassungsgericht lauter: Die Institution habe aus geringfügigen Gründen, die man auch mit einer Rüge hätte erledigen können, dem Unterlegenen eine zweite Chance eingeräumt, heisst es – etwas, was in einer Demokratie so nicht vorgesehen ist.