Digitale Identität: Das Recht auf deine Daten
Steht die Schweiz vor einem digitalen Quantensprung? Lobbyiert wird hinter den Kulissen schon lange, namentlich für die Poleposition im Kampf um Personendaten. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich staatliche und private Akteure in den letzten Wochen in Stellung gebracht. Im Fokus: die elektronische ID. Sie soll das sichere und effiziente Abwickeln von Onlinegeschäften aller Art ermöglichen – vom Kleiderkauf über das Eröffnen eines Bankkontos bis zum künftigen E-Voting, dem elektronischen Abstimmen.
Ende Februar hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der die Rahmenbedingungen «für die Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und deren Anbietern» schaffen will. Im Klartext: Der Staat überlässt es der Privatwirtschaft, elektronische IDs zu erstellen. Das wirft die zentrale Frage auf: Wer soll die Hoheit und damit die Kontrolle über Daten besitzen, die zur eindeutigen digitalen Identifizierung einer Person dienen?
Die Vernehmlassung läuft noch bis Ende Mai. Diese Woche sind aber Post und SBB bereits vorgeprescht und haben eine elektronische ID lanciert, die «SwissID». Ab Herbst 2017 werden sämtliche PostkundInnen, ab 2018 alle BesitzerInnen der Bahnkarte «SwissPass» zur SwissID «migriert» – also zwangsverpflichtet. Die beiden Unternehmen erschliessen sich damit rund die Hälfte der Schweizer Bevölkerung. Und wollen sich so die Vormachtstellung als digitale ID-Provider sichern. Denn Swisscom, CS und UBS haben angekündigt, ebenfalls eine gemeinsame elektronische ID zu lancieren.
Auch wenn die SwissID gratis sein soll und die Vorstellung, für alle Onlinegeschäfte nur noch ein einziges Login zu brauchen, verlockend ist: Das Buhlen um KundInnendaten weckt Misstrauen. Da hilft auch die Beteuerung von Post und SBB nicht, sie operierten datenschutzkonform. Gewinn wollen sie mit Gebühren erwirtschaften, die Firmen und Behörden für Geschäftsabwicklungen mit der SwissID bezahlen. Bloss: Der Bund will sich seine Dienste, also das Authentifizieren einer Person und das Anerkennen der privaten ID-Provider, von ebendiesen Providern finanzieren lassen.
Die zentrale Frage bleibt: Ist das Ausstellen einer digitalen ID nicht eine unveräusserliche Aufgabe des Staates? «Jeder Bürger resp. Einwohner der Schweiz hat Anrecht auf eine einzige staatlich beglaubigte elektronische Identität. Diese will er weder bei einem Grosshändler noch an einem Bankschalter erwerben, sondern auf dem Passbüro resp. über einen E-Government-Service», so die Swiss Data Alliance, ein erst vor kurzem gegründeter Verein, dem diverse Organisationen aus dem Informations- und Kommunikationsbereich angehören.
Privatim, der Dachverband der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, bleibt ambivalent: Der Gesetzesentwurf wolle viel zu viele Personendaten bis hin zur AHV-Nummer auf Vorrat sammeln und miteinander verknüpfen. «Es darf nicht sein, dass die elektronische ID überall und immer verlangt wird», sagt der Zürcher Datenschützer Bruno Baeriswyl. «Wird in der digitalen Welt eine einzige staatliche E-ID eingeführt, ist das Potenzial einer umfassenden Überwachung riesig.» Wir könnten unsere Grundfreiheiten in der digitalen Welt nur wahrnehmen, konstatiert Baeriswyl, wenn wir wie in der physischen Welt mit verschiedenen Identitäten respektive Ausweisen unterwegs sein dürften.
Die Swiss Data Alliance formuliert einen Gegenvorschlag zum Gesetzesentwurf: eine elektronische ID, die vom Bund ausgegeben und verwaltet wird und sich auf den Kernbereich beschränkt, in dem ein amtlicher Ausweis auch in der physischen Welt nötig ist – also etwa für den Verkehr mit Behörden und gerade nicht für den Onlineeinkauf. Dazu brauche es kein neues Gesetz, sondern lediglich eine Schnittstelle, die auf bereits bestehende Personenregister zugreifen und die Identität einer Person authentifizieren könne.
Immer mehr Menschen finden sich damit ab, keine Kontrolle über die Verwendung ihrer digitalen Daten zu haben. Doch gerade die Einführung der elektronischen ID bietet noch einmal die Chance, digitale Selbstbestimmung einzufordern und darauf zu pochen, frei entscheiden zu dürfen, ob, in welchem Umfang und zu welchem Zweck wir unsere persönlichen Daten zur Verfügung stellen.