Die Geschichte: Permanente Demontageversuche

Nr. 33 –

Seit der Gründung vor siebzig Jahren bekämpfen freisinnige ExponentInnen eine starke AHV und damit die sozialpolitische Konkordanz. Sie blieben bei der Bevölkerung chancenlos. Der persönliche Mitarbeiter von Ruth Dreifuss erinnert sich.

Der Freisinn bekämpft in der aktuellen Abstimmungskampagne die Rentenreform so fundamental, weil sie die AHV verbessert und stärkt. Die «staatstragende Partei» pflegte die sozialpolitische Konkordanz nur in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Vorerst umsichtige AHV-Geburtshelferin, wandte sie sich schnell wieder der Politik fürs Geschäft mit privater Vorsorge zu. Gemäss Bundesverfassung existenzsichernde AHV-Renten waren für den Freisinn nie ein Thema.

Das erste AHV-Gesetz ist unter der Federführung des freisinnigen Bundesrats Walther Stampfli erarbeitet worden. Anfang 1944 hatte er es als Bundespräsident in seiner Neujahrsbotschaft angekündigt. Das Ende des Weltkriegs schien nah und die Niederlage Nazideutschlands bereits klar. Die SP hatte kurz zuvor bei den Wahlen elf zusätzliche Mandate gewonnen und war mit 56 (von damals 194) Sitzen zur klar stärksten Fraktion aufgestiegen. Ernst Nobs schaffte die Wahl zum ersten SP-Bundesrat.

Seit dem Landesstreik von 1918 war die AHV die zentrale Forderung des Gewerkschaftsbunds und der SP. Ihr Druck verstärkte sich, ebenso die Angst der Bürgerlichen vor Nachkriegsunruhen. Und nicht zuletzt hatte sich der «New Deal» in den USA als erfolgreiches sozialdemokratisches Programm gegen die Wirtschaftskrise bewährt. Es war somit freisinnige Einsicht, mit der Linken zusammen eine staatliche Altersvorsorge zu schaffen. Dennoch ergriffen Arbeitgeber, Föderalisten und rechtsliberale Wirtschaftskreise das Referendum gegen das Gesetz – wie heute behaupteten sie, die AHV sei langfristig unbezahlbar.

Gegen existenzsichernde Renten

Doch die Altersnot war zu sichtbar und die Zeit reif: Bei einer Stimmbeteiligung von 79,66 Prozent entschieden sich 80 Prozent der stimmberechtigten Schweizer Männer am 6. Juli 1947 überwältigend klar für die AHV. Sechs Monate später erhielten alle über 65-Jährigen die ersten Renten zwischen 40 und 125 Franken monatlich. Mit den folgenden acht Revisionen stiegen sie stetig an, ohne dass Referenden dagegen ergriffen worden wären. Doch die Privatversicherungen sorgten mit den bürgerlichen Parteien gleichzeitig dafür, dass existenzsichernde Renten chancenlos blieben. Das stärkte die Rolle der Lebensversicherungen und der betrieblichen Vorsorge über Pensionskassen im System – und damit die Anlageprofite des Finanzkapitals. Als Teil der 6. AHV-Revision gibt es seit 1966 immerhin die Ergänzungsleistungen (EL), die heute ein Lieblingsziel rechtsbürgerlicher Abbaupolitik sind.

Offen freisinnige AHV-Ablehnung zeigte das Referendum gegen die 9. AHV-Revision. Ergriffen hat es der Gewerbeverband beziehungsweise sein legendärer Direktor, der freisinnige Nationalrat Otto Fischer. Er war ein rechtsnationaler, demagogischer Wegbereiter des Neoliberalismus. AHV-Renten sollten knapp und unsicher bleiben. Es galt, die neu im Gesetz vorgesehene Indexierung der AHV-Renten zu verhindern. Ein von der Linken grundsätzlich für die AHV geführter Abstimmungskampf bestätigte am 26. Februar 1978 mit 65 Prozent Ja-Stimmen, wie solide die AHV in der Bevölkerung verankert ist. Damit hatte sie sich für automatisch an die Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) angepasste AHV-Renten ausgesprochen. Dass das Geld nicht für höhere Renten und mehr RentnerInnen reiche, entpuppte sich als leere Behauptung: Seit 1975 blieben die Lohnbeiträge gleich hoch.

Trotz der deutlichen Volksmehrheit 1978 blieb der Mischindex ein Hauptgegenstand freisinniger AHV-Phobie. Um ihn anzugreifen, wird seit den neunziger Jahren ein AHV-Finanzloch in Milliardenhöhe herbeigeredet – immer wieder kampagnenmässig unterstützt von der gezielt aus bürgerlich geführten Departementen gefütterten Boulevard- und Sonntagspresse.

Ruth Dreifuss musste als für die AHV verantwortliche Bundesrätin während ihrer ganzen Amtszeit von April 1993 bis Dezember 2002 einen Dauerkampf für den Mischindex und gegen andere Abbauanträge mit freisinnigem Absender führen. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen hat die Sparpolitik des Bundes in der Wirtschaftskrise der neunziger Jahre der AHV zwischen 1993 und 2002 2,5 Milliarden Franken abgezwackt.

Villigers Abbaukaskaden

Der persönliche Einsatz von Ruth Dreifuss trug im Sommer 1995 massgeblich dazu bei, dass trotz höherem Frauenrentenalter über sechzig Prozent der stimmenden Männer und Frauen der 10. AHV-Revision zustimmten. Dies brachte ihr aber nicht die nötige Ruhe in der AHV-Sparpolitik. Im Gegenteil: Nur ein paar Wochen nach diesem sozialpolitischen Erfolg wechselte der freisinnige Bundesrat Kaspar Villiger ins Finanzdepartement. Im Rahmen von Sparprogrammen und von Vorarbeiten zur 11. AHV-Revision stellte er immer neue, teils ultimative AHV-Sparanträge: Mal wollte er den Lohnfaktor im Mischindex streichen, dann wieder den Bundesbeitrag auf dem Stand von 1996 einfrieren.

Spätestens nach der Ablehnung aller Volksinitiativen, die das AHV-Alter der Frauen der 10. Revision korrigieren wollten, zog der Bundesrat auch sein Versprechen für ein «flexibles Rentenalter» zurück, das ihm Ruth Dreifuss abgerungen hatte, und nahm gemäss Villigers Antrag die für eine soziale Abfederung nötigen 500 Millionen Franken aus dem Gesetzesentwurf. Selbst der gescheiterte freisinnige Antrag zur aktuellen Reform, das AHV-Alter abhängig von der Beitragsentwicklung sukzessive auf 67 zu erhöhen, gehörte schon 1999 zum Arsenal der schier endlosen Abbaukaskade des Finanzministers. Sie wurde übrigens immer wieder mit freisinniger Begleitmusik untermalt, unter anderem als Parteipräsident und Nationalrat Franz Steinegger Ende November 1999 im «Blick» Ruth Dreifuss mit der Abwahl drohte, sollte sie ihren «Ausbau der AHV» nicht beenden. Einen AHV-Ausbau hat Ruth Dreifuss übrigens damals nie beantragt. Sie hat aber die errungenen AHV-Fortschritte gegen unzählige Abbauattacken erfolgreich verteidigt.

Ideologische Sturheit

Die Beispiele zeigen, dass führende freisinnige ExponentInnen – ausgenommen die Jahre 1944 bis 1947 – innerhalb und ausserhalb des Bundesrats die sozialpolitische Konkordanz nie akzeptiert haben. Nach Ruth Dreifuss kamen ab 2003 freisinnige Bundesräte ins zuständige Departement: Die dann von Pascal Couchepin und Didier Burkhalter geprägten Abbaureformen sind kläglich gescheitert, weil diese die Bedingungen der hiesigen Konsensdemokratie missachtet oder unterschätzt hatten. Mit der gleichen ideologischen Sturheit führen nun FDP, SVP, Economiesuisse und Arbeitgeber ihre Abstimmungskampagne gegen den Rentenkompromiss des Parlaments. Dies nur deshalb, weil die Reform die solidarische und solid staatliche AHV stärkt, die keine privaten Anlageprofite abwirft. Die historische Erfahrung lehrt, dass die gegen die AHV gerichtete Fundamentalopposition bisher immer gescheitert ist und die StimmbürgerInnen mehrheitlich für sichere AHV-Renten stimmen. Der 24. September entscheidet über die Zukunft des sozialpolitischen Teils der Konkordanz.

PS: Es gibt freisinnige Ausnahmeerscheinungen. Allen voran Christine Egerszegi. Sie begann bundespolitisch als Hardlinerin gegen die Mutterschaftsversicherung («Keine weitere Sozialversicherung!») und mauserte sich mit fundiertem Dossierwissen bald zu einer lösungsorientierten sozialpolitischen Brückenbauerin. Zuletzt auch bei der Rentenreform 2020.

Der Historiker Rolf Zimmermann war von 1993 bis 2001 persönlicher Mitarbeiter von SP-Bundesrätin Ruth Dreifuss.