Kanton Luzern: Prämienverbilligung: Geld zurück!

Nr. 39 –

Im Kanton Luzern erhalten viele Krankenversicherte für den Rest des Jahres keine Prämienverbilligungen mehr, sie müssen sogar bereits erhaltene Beiträge zurückzahlen. Schuld am Debakel hat der Kantonsrat.

Kurzerhand die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen massiv nach unten verschoben: Guido Graf, Gesundheitsdirektor des Kantons Luzern. Foto: www.guidograf.ch

Petra und Kurt Moser* sind empört. «Wir können es nicht fassen, was uns da mitgeteilt wird.» Auf dem Tisch in der Luzerner Mietwohnung liegt eine Verfügung der Ausgleichskasse von Mitte September: Die Familie mit zwei Schulkindern verliert ihren Anspruch auf Prämienverbilligungen. Aber das ist noch nicht alles: Sie muss sogar die Prämienverbilligungen, die sie im laufenden Jahr erhalten hat, an die Krankenkasse zurückzahlen. Das sind rund 800 Franken. Wenig Geld auf den ersten Blick, doch für Mosers ist es viel.

Verantwortlich dafür ist der Kantonsrat. Weil er bei den Prämienverbilligungen fünfzehn Millionen Franken spart, verschiebt Gesundheitsdirektor Guido Graf (CVP) die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen massiv nach unten: Statt Jahreseinkommen bis 75 000 Franken wie bisher erhalten nur noch solche bis 54 000 Franken Prämienverbilligungen. Das massgebliche Einkommen der Familie Moser liegt mit 60 000 Franken über der Limite für einen Anspruch.

Provisorische Auszahlung

Hintergrund der Sparübung ist die miese Finanzlage des Kantons (siehe WOZ Nr. 38/2017 ). Entspannung hätte im letzten Mai eine Steuererhöhung bringen sollen, doch die LuzernerInnen lehnten sie an der Urne ab. Deshalb hatte der Kanton monatelang kein rechtsgültiges Budget, und die Prämienverbilligungen für Haushalte mit bescheidenen Einkommen wurden nur provisorisch ausbezahlt. Erst am 12. September wurde das Budget verabschiedet, mit den erwähnten Kürzungen, die SVP, FDP und CVP zu verantworten haben.

Weil die neuen Einkommensgrenzen für den ganzen Jahresanspruch 2017 gelten, müssen nun Tausende Versicherte die provisorisch erhaltenen Prämienverbilligungen zurückzahlen: Es geht dabei um 5000 Paarhaushalte mit Kindern oder jungen Erwachsenen sowie 850 Alleinerziehende. Nicht betroffen sind Ergänzungsleistungs- und SozialhilfebezügerInnen, sie erhalten die Prämienverbilligung weiterhin.

Zurückzahlen müssen Mittelschichthaushalte wie Petra und Kurt Moser. «Wir sind nicht arm, aber finanziell wird es bei uns schnell eng. Wir achten penibel darauf, dass wir unsere Rechnungen zahlen können», sagt Petra Moser, aber für grosse Sprünge reiche es nicht. «Die Sommerferien verbrachten wir in einer familieneigenen Alphütte, weil eine Auslandsreise für uns nicht drin lag», sagt Kurt Moser. Die Familie hat weder Erspartes noch Vermögen.

Perfider Entscheid

«Der Entscheid des Kantonsrats ist widersprüchlich», sagt die grüne Kantonsrätin Christina Reusser. «Anfang Jahr hat man die Anspruchsberechtigung bejaht, und jetzt sagt der Kanton plötzlich, die Betroffenen hätten das Geld nicht nötig, obschon sich ihr Einkommen nicht verändert hat.» Und David Roth, Kantonsrat und Präsident der SP des Kantons Luzern, erklärt: «Es ist perfid, dass Leute aus der Mittelschicht, die sich schon jetzt einschränken müssen, noch mehr belastet werden.»

Noch ist nicht bei allen Krankenkassen klar, wie sie auf die Rückforderungen reagieren werden. «Es ist ein riesiges Durcheinander, das uns viel Extraarbeit bringt», sagt Christina Wettstein, Mediensprecherin der Krankenkasse CSS. Bekannt ist hingegen, dass die Krankenkasse Concordia von den Versicherten kein Geld zurückverlangen wird. Astrid Brändlin, Leiterin Unternehmenskommunikation, sagt: «Wir werden die Prämienverbilligung nicht zurückfordern. Wir finden es skandalös, dass man von Leuten, die nun wahrlich nicht auf Rosen gebettet sind, Geld zurückfordert.» Die Concordia hat am Dienstag mitgeteilt, dass sie für 2200 Familien die Rückzahlung übernimmt und dafür rund zwei Millionen Franken aus einer hauseigenen Stiftung bereitstellt. Andere Kassen werden jedoch das Geld zurückfordern.

Doch das ist noch nicht alles. Nicht nur für die vergangenen Monate, sondern auch für die Zeit bis Ende Jahr werden die Prämienverbilligungen neu berechnet. Das heisst: 25 000 Haushalte werden erst Anfang Oktober erfahren, ob sie für den Oktober, November und Dezember überhaupt noch Prämienverbilligungen erhalten werden. Klar ist, dass die Versicherten die volle Prämie zahlen müssen, bis Klarheit herrscht. Die Krankenkassen kommen den Versicherten mit Ratenzahlungen, Zahlungsaufschüben und Mahnstopps entgegen.

Rechtsverweigerung des Kantons

Für die Betroffenen hat die SP des Kantons Luzern schon Anfang September eine Art Sammelklage lanciert und die Internetseite «Prämienklau» eingerichtet, die juristische Unterstützung bietet. Über 500 Personen nutzen das Angebot. «Wir haben viele Rückmeldungen von Leuten erhalten, die verzweifelt sind und sich auch sehr ohnmächtig fühlen», sagt David Roth. Für den auf Sozialversicherungsrecht spezialisierten Luzerner Anwalt Bruno Häfliger, der die Sammelklage für die SP betreut, widerspricht das Vorgehen des Kantons dem Krankenversicherungsgesetz. «Es geht hier um eine Rechtsverweigerung und eine Rechtsverzögerung durch den Kanton. Die Versicherten müssen ausbaden, dass der Kanton kein Geld hat.» Der Kanton hingegen ist überzeugt, dass sein Vorgehen rechtskonform sei.

Ist die finanzielle Notsituation des Kantons wichtiger als die Notsituation von Leuten, die zu wenig Geld für die Bezahlung der Krankenkassenprämien haben? Mit dieser Frage werden sich wohl demnächst die Gerichte beschäftigen müssen.

* Namen geändert.