Sans-Papiers: Doch kein Spitzelzwang für LehrerInnen

Nr. 21 –

Uff! Die 58 000 bis 105 000 Sans-Papiers in der Schweiz und ihre UnterstützerInnen können erst einmal aufatmen. Eine Anfang des Jahres lancierte Motion mit möglicherweise drastischen Folgen ist zurückgezogen worden. Im Februar hatte die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats verschiedene Gesetzesverschärfungen bezüglich Sans-Papiers vorgeschlagen: Ihnen sollte unter anderem der Zugang zu Krankenkassen und zur AHV verwehrt werden. Wer einer papierlosen Person einen Job gibt oder eine Wohnung vermietet, sollte härter bestraft werden (siehe WOZ Nr. 6/2018 ).

Für besonders viel Wirbel sorgte die Forderung, dass LehrerInnen ihre SchülerInnen verpfeifen sollten, wenn sie diese verdächtigten, keine Aufenthaltsbewilligung zu haben. Beat W. Zemp vom Lehrerverband wählte damals deutliche Worte. Im «Tages-Anzeiger» sagte er: «Lehrer sind weder Mitarbeiter des Nachrichtendienstes noch der Migrationsbehörde. Bildung bleibt Grundrecht, unabhängig von jeglichem Status.» Ein solches Gesetz würde das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrpersonen und SchülerInnen zerstören, mit der Konsequenz, dass Kinder von Sans-Papiers wohl gar nicht mehr in die Schule geschickt würden.

Es sei vor allem dieser Aspekt, der die rechte Kommissionsmehrheit zum Umdenken gebracht habe, sagt SP-Nationalrätin und SGK-Mitglied Yvonne Feri zur WOZ. Im Februar war die Motion noch von einer deutlichen Mehrheit befürwortet worden, und ihr wurden auch in den Räten gute Chancen vorausgesagt. Doch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats wies die Motion im April zurück und verlangte stattdessen in einem Postulat, der Bundesrat solle zuerst einen grundsätzlichen Bericht über die Situation der Sans-Papiers in der Schweiz vorlegen, bevor voreilige Gesetzesänderungen angestrebt würden.

Am vergangenen Freitag hat nun auch die SGK ihre Motion zurückgezogen. Die angekündigten Verschärfungen sind also erst einmal vom Tisch.