1968 und die Strafreform: Als man noch darüber nachdachte, warum Strafen nichts bringen

Nr. 35 –

Die Achtundsechziger wollten die Gefängnisse abschaffen oder mindestens reformieren. Drei Menschen, die sich damals engagierten, erzählen, wie das war und was davon geblieben ist.

«Es herrscht grundsätzlich Redeverbot!»: Hofgang in einem fiktiven Gefängnis aus der Zeit vor den Reformen des Strafsystems. Illustration: Gerda Tobler

Justiz ist politisch. Das war in der 68er-Bewegung ein Allgemeinplatz. Es war auch offenkundig. Man wurde für Delikte bestraft, die es heute nicht mehr gibt. Zum Beispiel die «wilde Ehe». Die Polizei pflegte in konservativen Gegenden frühmorgens zu überprüfen, ob Unverheiratete in getrennten Betten geschlafen hatten. War das nicht der Fall, kamen sie vor Gericht. Das konnte bis zu einem Monat Gefängnis bedingt geben. Der Kanton Zürich hob das Konkubinatsverbot erst 1972 auf, das Wallis erst 1992.

Das Justizsystem war auf Ruhe und Ordnung aus. Die Gefängnisse waren hart geführt. Sie zu humanisieren, war auch ein Anliegen von liberalen Bürgerlichen. Doch die 68er-Bewegung gab der Reformbewegung Schwung und vor allem eine politische Radikalität.

Drei Menschen, die sich damals engagierten, berichten, worum es ihnen ging und was davon geblieben ist: Peter Zimmermann, der selber in der Strafanstalt Regensdorf einsass und heute Reform 91 leitet, eine «Organisation für Strafgefangene und Ausgegrenzte»; Jochi Weil, der zusammen mit dem Rechtsprofessor Eduard Naegeli die legendäre St. Galler Gruppe für Strafreform aufbaute; und die Künstlerin Gerda Tobler, die als junge Frau in einer radikalen Knastgruppe mitmachte.

Peter Zimmermann: Widerstand in den Gefängnissen

Als er 1962 das erste Mal in die Strafanstalt Regensdorf einfuhr, habe ihn ein Wärter zuerst in den Keller geführt, erzählt Peter Zimmermann. In der ersten Kammer musste er sich nackt ausziehen, in der zweiten duschen, in der dritten bekam er die braune Gefängnisuniform. «Dann hat man die Nummer gefasst. Ich war fortan Nr. 155, nicht mehr Zimmermann.»

Es wurde ihm aber keine Glatze rasiert, das Kahlrasieren war in Regensdorf wenige Monate zuvor abgeschafft worden. Pro Tag hatte er zwanzig Minuten Hofspaziergang. «Wir mussten im Kreis gehen, einer hinter dem anderen, man durfte nicht reden. Wenn man beim Reden erwischt wurde, gab es einen Rapport – das konnte einen Monat Einzelhaft und Papiersäcke kleben bedeuten.» Damals war Regensdorf noch ein panoptischer Bau, wie ihn der Soziologe Michel Foucault zu jener Zeit beschrieben hat. Jede Zellentür liess sich von der Mitte aus überblicken. Heute steht hier die neue Strafanstalt Pöschwies.

Was Zimmermann im alten Gefängnis gefiel, war die Bibliothek, die gut ausgestattet war, und dass es – im Gegensatz zu heute – einen vollamtlichen Lehrer gab. Am Kittelkragen konnte man die Häftlinge erkennen. Die normalen Gefangenen trugen einen braunen, die Zuchthäusler einen schwarzen; Zuchthaus stand für längere Strafen, der Vollzug war aber derselbe, die Unterscheidung existiert heute nicht mehr. Wer aus der Arbeitserziehungsanstalt verlegt worden war, weil er dort Probleme gemacht hatte, trug einen grünen Kragen. Die Verwahrten, die Unverbesserlichen, wie man sie nannte, die schon mehrere Strafen hinter sich hatten, waren mit blauen Kragen ausgestattet.

Zimmermann trug damals einen schwarzen. Insgesamt verbrachte er, der heute 78 Jahre alt ist, 30 Jahre in verschiedenen Strafanstalten. Wenn man ihn fragt, weshalb er im Gefängnis sass, sagt er, das alles sei längst vorbei, er wäre froh, seine Straftaten würden nicht mehr thematisiert. Es gibt ein Recht auf Vergessen, vor allem auch für Exhäftlinge.

Und wann hörte Zimmermann das erste Mal von der sogenannten Knastbewegung? Er überlegt und erzählt, wie ein Gefängnisseelsorger ihn auf die Idee gebracht habe, eine Selbsthilfeorganisation für Strafgefangene zu gründen. Das war Anfang der siebziger Jahre. Mit einer tragbaren Schreibmaschine aus der Gefängnisbibliothek schrieb Zimmermann die ersten Vereinsstatuten. Die Gefängniszahnärztin war bereit, das Präsidium zu übernehmen. Zimmermann überzeugte noch einige Gefangene mitzumachen, und der Verein Team 72 war gegründet. Später spaltete sich der Verein auf. Die Aktion Strafvollzug (Astra) war der politische, radikale Zweig, das Team 72 kümmerte sich um die sozialen Probleme der Gefangenen und Exgefangenen. Das Team 72 existiert noch immer, unterstützt Häftlinge nach der Entlassung und wird vom Kanton Zürich mitgetragen. Zimmermann hat aber nichts mehr damit zu tun.

Peter Zimmermann sagt, er sei durch die Bewegung um Walter Stürm politisiert worden, der zur selben Zeit wie er in Regensdorf war. «Ein toller Typ, sehr gescheit. Er war politisch der Engagierteste.» Stürms tragische Geschichte illustriert den Niedergang der Knastbewegung. Der Sohn eines Industriellen wuchs in der Ostschweiz auf. Wikipedia nennt ihn einen «Berufskriminellen», doch in den siebziger und achtziger Jahren war er in der Öffentlichkeit «der Ausbrecherkönig» und für die Linke eine Art Robin Hood. Er beging Diebstähle und Banküberfälle, kämpfte für bessere Haftbedingungen und mit einem langen Hungerstreik gegen die Isolationshaft. Draussen demonstrierten junge Leute für seine Freilassung. 1998 kam Stürm bedingt frei – und wurde ein Jahr später wegen dringenden Verdachts auf Raub und Geiselnahme wieder verhaftet. In Untersuchungshaft nahm er sich das Leben. Das löste aber keine öffentlichen Proteste mehr aus. Das politische Klima hatte sich binnen Kürze fundamental gewandelt.

Der sogenannte Mord vom Zollikerberg brachte die Zäsur. 1993 tötete ein Häftling auf Freigang eine junge Frau. Die Rechte machte die Linke mit ihrer «Kuscheljustiz» dafür verantwortlich und besetzt seither die Strafrechtsdebatte. Sie machte die StrafrechtskritikerInnen pauschal zu moralischen MittäterInnen und brachte sie erfolgreich zum Schweigen.

Doch zurück ins Jahr 1970. In Genf hatte ein Gefangener einen Hungerstreik begonnen. Er verlangte, dass Artikel 37 des damaligen Strafgesetzbuchs umgesetzt werde. Darin stand: «Der Vollzug der Zuchthaus- und der Gefängnisstrafe soll erziehend auf den Gefangenen einwirken und ihn auf den Wiedereintritt in das bürgerliche Leben vorbereiten.» Davon war in den Gefängnissen aber nichts zu spüren. Im Berner Gefängnis Thorberg schlossen sich Häftlinge mit einer Petition der Forderung an. In Regensdorf fand das Team 72: «Da ziehen wir nach.» Sie schrieben ebenfalls eine Petition und verlangten zudem die Aufhebung des Redeverbots. In der Hausordnung stand nämlich immer noch: «Es herrscht grundsätzlich Redeverbot!»

Mit einigem Organisationstalent schaffte es das Team 72, dass 170 der 250 Gefangenen die Petition unterschrieben. Sie schmuggelten das Papier aus dem Gefängnis und liessen es PolitikerInnen und den Medien zukommen. Die Gefängnisleitung kochte und verhängte Arreste. Ein Anwalt zog das Anliegen der Häftlinge jedoch ans Bundesgericht. Und das entschied: Der Gefangene hat ein Petitionsrecht, und das Redeverbot muss aufgehoben werden. Das werde heute noch an den juristischen Fakultäten gelehrt, sagt Zimmermann nicht ohne Stolz.

Jochi Weil: Reform oder Revolution?

Man kennt Jochi Weil in Zürich als langjährigen Mitarbeiter von Medico International Schweiz, vormals Centrale Sanitaire Suisse (CSS). Doch vorher war er eine prägende Figur in der Strafreformbewegung. Wenn man Weil fragt, wie er dazu kam, sich mit dem Thema Gefängnis zu beschäftigen, sagt er, er sei als Jugendlicher immer mal wieder in die Rolle des Bösen gedrängt worden. Einmal war er beschuldigt worden, Geld geklaut zu haben. Er war es aber nicht – hatte aber keine faire Chance, sich zu verteidigen. Zu Unrecht beschuldigt zu werden und sich nicht wehren zu können, habe ihn sehr beschäftigt.

Weil arbeitete als Lehrer im Thurgau, als er hörte, dass es an der Hochschule St. Gallen eine Arbeitsgruppe für Strafreform gebe. Er ging an einen Vortrag und blieb hängen. Die Arbeitsgruppe war von Eduard Naegeli ins Leben gerufen worden, einem freisinnigen Liberalen, der an der Hochschule St. Gallen Jusprofessor war. Schon 1966 hatte Naegeli das Buch «Das Böse und das Strafrecht» publiziert. Er war stark geprägt von Carl Gustav Jungs Tiefenpsychologie und vertrat früh die Überzeugung, dass das Böse in jedem von uns stecke.

«Für Naegeli diente der Kriminelle der Gesellschaft als Sündenbock», sagt Weil. «Er war überzeugt, dass Strafen – im Sinne von jemandem Übel zufügen – nichts bringen. Das hat er jeweils mit der Todesstrafe in den USA exemplifiziert: Da konnte man zwar feststellen, dass die Gewaltdelinquenz nach einer Hinrichtung kurzfristig zurückging – um nachher bald wieder zuzunehmen.»

Naegeli forderte, man müsse an den Defiziten der StraftäterInnen arbeiten, schulisch wie emotional – deshalb brauche es anstelle des Strafrechts vielmehr ein Massnahmenrecht, das individuell massgeschneidert sein sollte. Der Impuls kam aus dem Jugendstrafrecht. Treibende Kraft war Marie Boehlen, eine Frauenrechtlerin und Jugendanwältin aus Bern. Sie war der Auffassung, man solle straffällig gewordene Jugendliche möglichst wenig strafen, umso mehr aber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten.

«Jedes Delikt, das jemand begeht, hat eine individuelle Ebene», sagt Jochi Weil. «Dem betroffenen Menschen wird etwas gestohlen oder Gewalt angetan. Gleichzeitig wird aber mit der Tat auch die gesellschaftliche Ordnung verletzt. Deshalb – so sagte Boehlen – braucht es die gemeinnützige Arbeitsverpflichtung, um die ‹gesellschaftliche Verletzung› zu heilen.»

Ein wichtiges Projekt der Arbeitsgruppe für Strafreform war die Täter-Opfer-Versöhnung. Naegeli wollte ein Zentrum für Rehabilitationsplanung einrichten. Richterin, Angeschuldigter und Verteidigerin sollten sich zusammen mit dem Ankläger, den Sachverständigen und der Geschädigten an einen Tisch setzen und gemeinsam einen Plan für die Rehabilitierung erarbeiten – was dann auch entwickelt und ausprobiert wurde: Weil erzählt von einem Blaufahrer, der bereits mehrmals betrunken am Steuer erwischt worden war. Er hätte ins Gefängnis gemusst. Doch stattdessen setzte man sich mit dem Bezirksrichter und dem Delinquenten zusammen und entwickelte einen entsprechenden Plan: Der Blaufahrer sollte zehn Samstage in der Notfallabteilung mithelfen, wenn Strassenverkehrsopfer eingeliefert werden, zudem sollte er in eine Therapie gehen. Der Blaufahrer willigte ein, ging zehnmal in den Notfall, verweigerte aber die Therapie. Das liess man durchgehen, weil man der Überzeugung war, dass eine Therapie nur etwas bringt, wenn der Therapierte freiwillig mitmacht.

Immer wieder komme der Vorwurf, damals sei «Kuscheljustiz» betrieben worden, sagt Weil: «Das ist einfach falsch. Naegeli sagte immer: Es gibt eine kleine Anzahl von wirklich gefährlichen Leuten. Bei denen kommt die Rechtsgüterabwägung zum Zug: individuelle Freiheit gegen gesellschaftlicher Schutz. Für Naegeli war der Schutz der Bevölkerung und der Öffentlichkeit immer vorrangig.» In dieser Frage seien sich alle massgebenden JuristInnen, die er zu jener Zeit gekannt habe, einig gewesen.

Weil sagt, er habe immer wieder Kontakt mit Leuten gehabt, die politisch radikaler gewesen seien als er. Sie wollten Revolution statt Reform. Die Zustände in den Gefängnissen illustrierten für sie die Missstände im Kapitalismus. Sie sahen die Häftlinge als natürliche Verbündete im Klassenkampf und wollten den Kapitalismus und die Gefängnisse abschaffen. Weil sagt, er sei immer zwischen diesen radikaleren Gruppen und Naegeli gestanden – der zwar offen, aber letztlich doch bürgerlich war.

Naegeli fürchtete sich offenbar auch vor Weils Frau Anjuska, die damals schon der Partei der Arbeit angehörte. Als sie in St. Gallen den linken Buch- und Reiseladen Kosmos eröffnen wollte, reagierte Naegeli sehr skeptisch. «Aber welches Recht hatte ich, ihr zu sagen, was sie tun soll? Das ging doch nicht. Das habe ich Naegeli dann auch gesagt», erinnert sich Weil. Die Spannungen zwischen den bürgerlich-reformerischen und linken Positionen führten am Ende auch zum Bruch zwischen Weil und Naegeli, was für Weil sehr schmerzhaft war. Noch heute sei Naegeli für ihn eine sehr wichtige Person. Weil sagt, er sei froh, dass er sich posthum mit der Familie Naegeli habe versöhnen können – gerade weil der Versöhnungsprozess in der ganzen Arbeit mit Naegeli so wichtig gewesen sei.

Jochi Weil arbeitete danach fürs Team 72, später wechselte er als Gewerbelehrer in die Arbeitserziehungsanstalt Uitikon-Waldegg. Er arbeitete viel mit InsassInnen und Entlassenen. Selbstkritisch blickt er darauf zurück: «Ich muss sagen, dass ich zum Teil zu naiv war. Ich habe mich auf das verlassen, was sie mir gesagt haben, und war nicht wirklich fordernd. Ich denke heute, dass man in einem echten Prozess der Sozialisierung viel fordernder sein muss.»

Ursprünglich war auch Weil der Meinung, es brauche keine Anstalten, ausser für Gemeingefährliche. Doch dann musste er lernen, dass es Leute gibt, die sich nicht an Vereinbarungen halten können. Das sei ein Lernprozess gewesen, aber am Ende kam die Erkenntnis: Es braucht für gewisse Leute Institutionen, in denen sie ganz alltägliche Sachen lernen, wie etwa einen Tagesablauf oder Verbindlichkeiten einzuhalten.

Er habe auch gelernt, dass es sinnvoll und wichtig sei, deliktorientiert zu arbeiten. Der Zürcher Forensiker Frank Urbaniok sei zwar umstritten, «aber meiner Einschätzung nach hat er grosse Verdienste. Man muss das Delikt ins Zentrum stellen und die Täter damit konfrontieren. Es ist wichtig, dass sie sich damit auseinandersetzen», sagt Weil. Dass man Menschen per se für immer verwahre, da jedoch sei er radikal dagegen. «Dass man Leute nicht mehr rauslässt, nur weil sich Politiker wegen ihrer Wiederwahl davor fürchten, dass es keine absolute Sicherheit gibt, das geht nicht. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit, nirgends!»

Gerda Tobler: Yoga im Gefängnis

Gerda Tobler lebt als Künstlerin und Yogalehrerin in Pfäffikon ZH, eine agile, fröhliche Frau Mitte sechzig.

Sie wuchs in St. Gallen auf, absolvierte die Handelsschule, arbeitete halbtags als Sekretärin und gehörte in den frühen siebziger Jahren einer jener Gruppierungen an, die Jochi Weil dem radikaleren Flügel zuordnet. Sie lacht, als sie das hört, und sagt, radikal sei sie vermutlich erst jetzt im Alter geworden. Sehr jung trat Tobler der Poch St. Gallen bei, die Teil der Progressiven Organisationen der Schweiz und im Zuge der 68er-StudentInnenbewegung als kommunistische Partei gegründet worden war. «Nach einem Jahr bin ich aber wieder ausgetreten, weil immer nur die Männer geredet haben», erzählt Tobler, «ausserdem habe ich kaum etwas verstanden. Der dialektische Materialismus war mir etwas gar abstrakt.»

Später zog sie mit StudentInnen in eine Wohngemeinschaft, die in Eduard Naegelis Arbeitsgruppe aktiv waren. Sie wollten konkret etwas bewegen und beschäftigten sich mit einem Mädchenheim in Walzenhausen. «Die Dramatik, die dahintersteckte, hatte ich damals gar nicht erfasst.» Vage kann sich Tobler erinnern, wie sie die Mädchen in Walzenhausen besuchten und wie diese berichteten, dass sie sich Zigaretten auf dem Arm ausdrückten und mit Rasierklingen schnitten. «Ich wusste, es ist nicht gerecht, was mit den Mädchen passiert, aber einordnen konnte ich es nicht.» Die StudentInnen verfassten einen Bericht, Tobler tippte ihn ab, kann aber nicht mehr sagen, was drin stand. Doch der Bericht zeigte Wirkung: Das Mädchenheim wurde aufgelöst.

Nach einem Jahr ging die Wohngemeinschaft auseinander, Tobler begann, sich in Frauengruppen zu engagieren, liess sich zur Lehrerin umschulen und wurde Künstlerin. In den achtziger Jahren las sie Michel Foucaults «Überwachen und Strafen. Die Geburt der Gefängnisse». «Ein schreckliches, aber sehr wichtiges Buch», sagt sie. Foucault beschreibt darin, wie sich das Strafen in den Jahrhunderten verändert hat. Grob zusammengefasst: Früher konnten die Mächtigen nicht direkt auf ihre Untertanen zugreifen; sie individuell zu überwachen, war unmöglich. Wenn die Machthaber aber einen Gesetzesbrecher erwischten, wurde die Strafe öffentlich und grausam zelebriert. Die Bestrafung war vor allem eine öffentliche Machtinszenierung fürs Volk. Mit der Zeit wurden die Instrumente der Herrschaft subtiler, die grausamen Körperstrafen verschwanden und wichen Disziplinierungsinstitutionen wie Gefängnis, Schule und Psychiatrie.

«Das Gefängnis reproduziert Delinquenten, die schliesslich sowohl im ökonomischen wie im politischen Bereich nützlich sind», schrieb Foucault. Die Bürgerlichen hätten den Wert der Delinquenz erkannt. Denn: Ohne DelinquentInnen keine Polizei und keine Überwachung.

«Damals habe ich wahrgenommen, dass die Gesellschaft als Gesamtes ein Gefängnis ist, weil wir uns auch selber disziplinieren, wie Foucault das schön beschreibt», sagt Tobler. Praktisch hatte sie jedoch während Jahren nichts mit Gefangenen zu tun. Doch dann kam eine Reise nach Indien, weil sich Tobler, die schon länger Yoga praktizierte, zur Yogalehrerin ausbilden lassen wollte. Dort begegnete sie Kiran Bedi. Die ehemalige Polizeioffizierin hatte während dreier Jahre eines der schlimmsten indischen Gefängnisse mit 9000 Häftlingen geleitet.

Kiran Bedi liess die InsassInnen meditieren und Gärten anlegen. Sie krempelte das System um und verwandelte das Gefängnis in einen Ashram. Das habe so gut funktioniert, dass Bedi nach nur drei Jahren abgesetzt worden sei, «weil das Gefängnis nicht mehr abschreckend wirkte», erzählt Tobler.

Gerda Tobler kehrte in die Schweiz zurück, wollte hier etwas Ähnliches probieren. Zwei Jahre lang musste sie kämpfen, bis sie endlich Yogakurse in der Pöschwies anbieten durfte. Nach sieben Jahren, als sie begriff, dass Yoga nur als Freizeitkurs wie jeder andere galt, hörte sie wieder auf. Sie habe die Gefängnisstrukturen aufwirbeln wollen, sagt sie – und hoffte, die Lebenshaltung, die im Yoga steckt, in den Gefängnisalltag hineintragen zu können. Doch das gelang nicht. Die Gefängnisleitung verstand nicht, was sie wollte. Gefängnispsychiater Frank Urbaniok war das Ganze wohl zu esoterisch und unwissenschaftlich. Was irgendwie verständlich sei, sagt Tobler, aber auch sehr schade.

«Ich habe Urbaniok als leidenschaftlich wahrgenommen. Er wollte etwas bewegen, hatte aber ein anderes Verständnis – ganz deliktorientiert. Yoga ist ressourcenorientiert.» Natürlich sei es ganz wichtig, dass man sich mit dem Delikt auseinandersetze, aber es brauche beides: «Das Gefängnis hat doch etwas total Unmenschliches. Wenn man die Gefängnisse schon nicht abschaffen will, sollten die Häftlinge mindestens die Zeit nutzen können, mehr zu sich zu finden, um zu lernen, wieder an sich zu glauben.»

Und heute?

Peter Zimmermann ist der Einzige von den dreien, der sich immer noch mit dem Gefängnisalltag beschäftigt. Er sagt: «Leute wie Eduard Naegeli, Jochi Weil und die vielen anderen Juristen und Psychiater, die sich damals in der Strafreform engagiert haben, gibt es heute nicht mehr. Wir vermissen solche Leute sehr! Die heutigen Jusstudenten wissen nichts mehr von der damaligen Debatte.» Am schlimmsten findet Zimmermann, dass die Forensik heute so viel Macht habe. Die PsychiaterInnen bestimmten, ob jemand rauskommt oder für immer weggesperrt bleibe.

Im «Schwarzen Peter», der Publikation von Reform 91, kann man nachlesen, was die Häftlinge aktuell umtreibt. Streik im Thorberg, ein Verwahrter, der mit Exit aus dem Leben scheiden möchte, weil er keine Perspektive mehr sieht. Und ein Appell «Sozialisierung! Nicht Prisonierung!». Es wird gefordert, dass endlich Artikel 75 des Strafgesetzbuches umgesetzt wird: «Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen (…).»

In der Realität sei im Strafvollzug nichts davon zu spüren, es werde nur auf Sicherheit fokussiert, wird kritisiert. Es klingt wie anno 1970, als der Genfer Gefangene in den Hungerstreik trat und sein Recht auf Resozialisierung einforderte.

Offensichtlich ist die Zeit reif für eine Strafreformbewegung 2.0.

Nachtrag vom 3. Oktober 2019 : Zimmermann vor Gericht

Reform 91 versteht sich als Selbsthilfeorganisation von Strafgefangenen und hat sich immer wieder für die Rechte von Häftlingen eingesetzt. Im Frühling vor einem Jahr lancierte der Verein zum Beispiel eine Petition gegen Isolationshaft. Prägende Figur von Reform 91 ist seit Jahren Peter Zimmermann, der selber dreissig Jahre – vor allem wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen – in verschiedenen Strafanstalten verbracht hatte.

Seit mehreren Monaten hat man nun aber nichts mehr von Reform 91 und Zimmermann gehört. Auf Nachfrage teilte seine Lebenspartnerin mit, er leide unter Herzproblemen und habe sich den Oberschenkel gebrochen. Das mag stimmen. Der Hauptgrund war jedoch, dass Zimmermann seit Ende 2018 in Haft sitzt. Ein heute 18-jähriger Mann beschuldigte Zimmermann, er habe ihm vor drei Jahren Alkohol verabreicht und ihn sexuell missbraucht. Nun hat vergangene Woche in Frauenfeld der Prozess stattgefunden. Laut der Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtete der junge Mann, wenn er Streit mit den Eltern gehabt habe, sei er zu Zimmermann gegangen. Es habe zwei Treffen gegeben, nachdem er jeweils zuvor aus dem Internat abgehauen sei. Sie hätten jeweils geredet, und dann habe Zimmermann ihn gefragt, ob er ihn massieren könne. Er sei von Zimmermann gedrängt worden, habe Angst gehabt und nicht gewusst, wie er mit der Situation umgehen solle. Gewalt sei aber keine im Spiel gewesen.

Der heute 79-jährige Zimmermann bestritt vor Gericht die Anschuldigungen. Das Gericht glaubte aber dem jungen Mann und verurteilte Zimmermann zu dreissig Monaten Haft und einer ambulanten Therapie. Weiter verhängte es ein zehnjähriges Verbot für Tätigkeiten, bei denen er regelmässig mit Minderjährigen Kontakt hat. Das Gericht folgte damit in fast allen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die Frage ist, wie es nun mit dem Verein Reform 91 weitergeht. Der Berner Jurist Walo C. Ilg, der mit Zimmermann im Vorstand des Vereins sitzt, sagte gegenüber der WOZ, es sei eine schwierige Situation. «Wir werden den Verein konzeptionell und personell neu aufstellen müssen.»

Susan Boos

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