Kommentar zur Antiterrorstrategie des Bundesrats: Auf Samtpfötchen
Der Ständerat will, dass sich seine Rechtskommission ebenfalls über die Antiterrorstrategie des Bundesrats beugt. Ein erfreulicher Entscheid.
Für die VerteidigerInnen der Menschenrechte hielt diese Woche gleich zu Beginn eine Überraschung parat: Am Montag beriet der Ständerat zwei Vorlagen zur Antiterrorstrategie des Bundesrats – und wies beide wider Erwarten an die Sicherheitspolitische Kommission (SiK-S) zurück. Überraschend war dabei nicht nur der Entscheid selbst: Erstaunlich war auch die Richtung, aus der der Widerstand kam.
Zuerst ging es im Rat um die Anpassung der Antiterrorgesetze. Heute finden sich strafrechtliche Bestimmungen im Umgang mit Terrorismus in einem befristeten Gesetz, neu sollen sie eine ständige Rechtsgrundlage erhalten – mit gleich mehreren Verschärfungen: So soll bereits die «Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Organisation» mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden können.
Die vage Formulierung – darauf hatten KritikerInnen der Vorlage stets hingewiesen – kann behördlicher Willkür Tür und Tor öffnen. Denn weder legt das Gesetz fest, welche Gruppierungen unter die Bestimmung fallen, noch wird näher erläutert, was mit «Unterstützung» gemeint ist.
«Es gibt Vorlagen, die kommen auf Samtpfötchen daher, sind aber richtige Raubtiere», konstatierte CVP-Ständerat Beat Rieder während der Debatte. Der Walliser kritisierte einen weiteren Aspekt: Dass die Behörden ohne Rechtshilfeverfahren Informationen und Ermittlungsergebnisse an ausländische Dienste übergeben dürfen, gehe deutlich zu weit. Rieder erwirkte, dass sich neben der ständerätlichen Sicherheits- nun auch die Rechtskommission (RK-S) mit dem Gesetzesentwurf befassen muss.
Die freisinnigen Law-and-Order-VerfechterInnen im Rat hatten sich vergeblich gegen diesen Entscheid gewehrt. Bundesrätin Karin Keller-Sutter beteuerte, die Behörden würden «zu nichts gezwungen». Und FDP-Ständerat Josef Dittli, der im Lobbyismusranking der WOZ kürzlich den dritten Rang in der Kategorie Rüstung belegte, verwies auf die «internationalen Verpflichtungen der Schweiz» und kritisierte die «zusätzliche Schlaufe», die die Vorlage nun nehme. Eine Schlaufe, die allerdings überhaupt erst nötig wurde, weil die SiK-S, deren Präsident Dittli ist, KritikerInnen kein Gehör schenken wollte.
Im Anschluss an die Debatte über die Antiterrorgesetze wurde dann auch die Vorlage über präventivpolizeiliche Massnahmen gegen sogenannte GefährderInnen an die SiK zurücküberwiesen, damit beide Geschäfte im Rat gemeinsam beraten werden können. Auch hier soll die Rechtskommission korrigierend einschreiten.
Dass die rechtlichen Aspekte stärker in den Vordergrund rücken, ist gerade bei dieser Vorlage entscheidend. Denn was Hardliner Thomas Minder als «Kuschelgesetz» bezeichnete, sieht in Wahrheit weitreichende und rechtsstaatlich teilweise fragwürdige Eingriffe vor. So stellt der geplante Hausarrest für «GefährderInnen» einen Freiheitsentzug dar – ohne dass die betroffene Person eine Straftat begangen hat. Selbst ein von Bund und Kantonen eigens in Auftrag gegebenes Gutachten wies diese Massnahme teils als unzulässig zurück: Ohne hinreichende Hinweise auf eine geplante Straftat sei sie nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
In der Debatte über die Antiterrorgesetze verwies Keller-Sutter auf den Anschlag von Halle im Oktober, als ein Rechtsextremist nach dem vergeblichen Versuch, eine Synagoge voller Betender zu stürmen, zwei Menschen erschoss. Wie die geplanten Verschärfungen vor Terror wie jenem in Halle schützen sollen, erklärte sie allerdings nicht. Der Entscheid, die Grundrechte nicht dem Sicherheitsdiskurs unterzuordnen, ist deshalb erfreulich – und weist einmal mehr auf einen grundsätzlichen Widerspruch hin: jenen zwischen Freiheit und Sicherheit.
«Wir dürfen nicht den Rechtsstaat über Bord kippen, sonst verlieren wir das, was wir verteidigen wollen», erwiderte derweil der Zürcher SP-Ständerat und Rechtsprofessor Daniel Jositsch – grundsätzlich ein Unterstützer der Präventivmassnahmen – auf Minders Kuscheljustizvorwurf. In ihren Beratungen sollte die Rechtskommission gerade seinen Satz beherzigen. Denn die Einschränkung der Freiheit allein schafft noch längst keine Sicherheit.