Bundesanwaltschaft: Land der Bereicherung

Nr. 11 –

Er log, handelte illoyal und verletzte Amtspflichten. Zudem behinderte er die Untersuchung gegen ihn in «grobfahrlässiger Weise». Das sind die heftigen Erkenntnisse aus dem letzte Woche veröffentlichten Disziplinarverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber.

Doch was bringts? Die Schweiz will diesen Bundesanwalt. Lauber ist erst am 25. September 2019 von der Vereinigten Bundesversammlung wiedergewählt worden – auch mit Stimmen aus der sozialdemokratischen Fraktion. Obwohl zu diesem Zeitpunkt viele Vorwürfe gegen Lauber längst erhärtet waren.

Dabei hat Laubers Fehlverhalten konkrete Auswirkungen: Wegen informeller Treffen der Bundesanwaltschaft mit Fifa-Präsident Gianni Infantino droht der Prozess gegen mehrere Sportfunktionäre zu scheitern. Der Anklage kann Befangenheit vorgeworfen werden, die Betrugsdelikte würden verjähren.

Aber offenbar wollen viele EntscheidungsträgerInnen in diesem Land keine wirksame Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Das belegt auch die Tatsache, dass der Nationalrat vergangene Woche eine harmlose Verschärfung des Geldwäschereigesetzes bodigte oder dass der Schutz von WhistleblowerInnen nicht vom Fleck kommt.

Es gab bislang auch keinen Aufschrei darüber, dass im grössten Betrugsskandal des letzten Jahrzehnts die Schweiz eine zentrale Rolle spielte. Sechs Milliarden US-Dollar aus dem malaysischen Staatsfonds 1MDB flossen unter Verletzung Schweizer Rechts über Schweizer Konten. Geld, das zur Bereicherung und Bestechung verwendet wurde oder dessen Herkunft verschleiert werden sollte. Obwohl die Bundesanwaltschaft früh gewarnt wurde, glänzte sie bislang vor allem mit Verschleppungen.

Vielleicht verdienen hierzulande einfach viel zu viele einflussreiche Leute an der internationalen Wirtschaftskriminalität mit. Da ist man froh um einen Lauber.