CO2-Gesetz: Besser als befürchtet ist nicht genug

Nr. 40 –

Das CO2-Gesetz ist unter Dach und Fach. Bringt es, was dringend nötig ist: eine Infrastruktur, die ohne fossile Treib- und Brennstoffe auskommt? In einem Bereich stimmt die Richtung: bei den Gebäuden. Ab 2023 gelten CO2-Grenzwerte, wenn in einem Haus die Heizung ersetzt wird. Sie werden schrittweise verschärft. Häuser müssen sehr gut isoliert oder erneuerbar beheizt werden – oder beides. Es ist kein Wunder, dass das Gesetz gerade hier relativ weit geht: Technisch ist im Heizungsbereich viel möglich. Und vor allem: Vom Geld aus dem Gebäudeprogramm, das weitergeführt wird, profitieren Hauseigentümer, nicht Mieterinnen. Und nicht selten wird eine energetische Sanierung auch gleich genutzt, um Wohnungen «aufzuwerten» und die Mieten in die Höhe zu treiben.

In anderen Bereichen ist man weit weg vom Ziel eines fossilfreien Alltags. Die Flugticketabgabe wird kaum jemanden vom Fliegen abhalten. Dabei ist gerade beim Flugverkehr keine technische Lösung in Sicht – umso radikaler sollten die Einschnitte sein. Und strengere Neuwagenziele sind zwar zu begrüssen, aber auch sie führen nicht zu netto null CO2, solange die Technologie die alte bleibt. Bei den Emissionen aus dem Autoverkehr setzt das Parlament weiterhin auf das fragwürdige Kompensieren. Vermehrt soll auch im Inland kompensiert werden, obwohl unklar ist, wie das gehen soll.

Drei Viertel der gesamten CO2-Reduktion bis 2030 sollen im Inland, ein Viertel im Ausland stattfinden. Immerhin gibt es nun überhaupt ein Inlandziel, doch der Denkfehler bleibt: Man kann nicht auf Kosten des Auslands klimaneutral werden, wenn die ganze Welt klimaneutral werden muss. Und die Unmengen Treibhausgase, für die die Schweiz mit ihrem Finanzplatz und anderen wirtschaftlichen Aktivitäten in der Welt verantwortlich ist, sind in der hiesigen Bilanz gar nicht mitgerechnet – ebenso wenig wie internationale Flüge.

Das neue CO2-Gesetz ist besser als befürchtet. Das von der SVP angedrohte Referendum zu unterstützen, wäre kontraproduktiv. Trotzdem hat die Klimabewegung recht: Das Gesetz genügt nicht.