CO2-Gesetz: Klima geht nicht gegen Wohnen

Nr. 20 –

Nein, Freude macht es wirklich nicht: für das CO2-Gesetz zu werben, das am 13. Juni an die Urne kommt. Das Gesetz schreibt das fragwürdige Kompensieren von Emissionen im Ausland weiterhin fest. Es führt zwar eine Flugticketabgabe ein – die ist aber so tief, dass sie wenig ändert. Es verpflichtet den Finanzplatz nicht zu ernsthaften Veränderungen und soll Autos bloss sparsamer machen, statt das irrationale Konzept «motorisierter Individualverkehr» endlich hinter sich zu lassen. Trotzdem: Wenigstens geht es ein bisschen vorwärts. Besser eine ungenügende Flugticketabgabe als keine, besser strengere Neuwagenvorschriften als weiter wie bisher. Und immerhin sind die neuen Heizvorschriften streng genug, dass zumindest die Gebäude deutlich klimafreundlicher werden.

Doch gerade dort, bei den Gebäuden, könnte es für die Vorlage gefährlich werden. Denn wohnen müssen alle – und das CO2-Gesetz sei asozial, sagt jene Fraktion des Klimastreiks, die das Gesetz ablehnt. Die SVP sagt dasselbe. Was ist an diesem Vorwurf dran?

Bereits heute gibt es eine CO2-Abgabe auf Heizöl und Gas (aber nicht auf Benzin und Diesel – das hat die Autolobby immer verhindert). Diese Abgabe bezahlen die MieterInnen, obwohl sie nicht entscheiden können, wie die Häuser geheizt werden. Das klingt unfair, ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe: Sie wird via Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurückverteilt. Wer auf kleinem Raum wohnt, profitiert. Auch in Zukunft fliesst dieses Geld zu zwei Dritteln zurück zu den Leuten, ein Drittel geht ans Gebäudeprogramm, das Sanierungen unterstützt. Beim Überwälzen der Sanierungskosten auf die MieterInnen müssen diese Fördergelder abgezogen werden.

Und wenigstens hier ist das neue Gesetz konsequent: Ab 2023 sind nur noch 20 Kilo CO2 pro Quadratmeter zulässig, wenn in einem Altbau die Heizung ersetzt wird. Da sollte auch den faulsten HauseigentümerInnen klar sein: Sie müssen entweder die Ölheizung loswerden, das Haus besser isolieren oder beides. Dank des CO2-Gesetzes werden Ende des Jahrzehnts viel weniger MieterInnen in zugigen, ölgeheizten Häusern wohnen als heute. Und sie werden weniger Heizkosten bezahlen. Der MieterInnenverband kommt in seinem Papier zum CO2-Gesetz denn auch zum Schluss: «Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf einen Mieterhaushalt sind gering.»

Trotzdem können sich die MieterInnen nicht zurücklehnen. Das hat weniger mit dem CO2-Gesetz als mit dem Immobilienmarkt zu tun. Gebäude sind die grösste Geldmaschine der Schweiz – und eine der letzten Anlagemöglichkeiten, die zuverlässig Profit versprechen. Für viele Firmen sind energetische Sanierungen nur ein Vorwand, um Häuser aufwendig gesamtsanieren und danach viel höhere Mieten verlangen zu können. Weil die Investitionen bei solchen Gesamtsanierungen heute nicht mehr einzeln ausgewiesen werden – wie viel kostet die neue Küche, wie viel die Heizung? –, lässt sich nur schwer rückverfolgen, ob das Überwälzen der Kosten korrekt abläuft. Ohne professionelle Unterstützung blickt eine Mieterin da nicht durch – doch sie muss sich selber wehren, weil es in den meisten Kantonen keine Mietzinskontrollen gibt.

Der MieterInnenverband fordert zu Recht, dass es bei Sanierungen, für die Fördergelder fliessen, keine Wohnungskündigungen geben darf. Und dass Sanierungen Neubauten vorzuziehen sind – ein Punkt, der im CO2-Gesetz zu kurz kommt, obwohl Energieverbrauch, CO2-Ausstoss und Abfallmengen bei Neubauten enorm sind. Noch mehr würde es bringen, wenn die Investitionssumme pro Gebäude beschränkt würde. Hier lohnt es sich weiterzukämpfen – und hier zeigt sich überdeutlich, wie verlogen die «Mieter abzocken?»-Plakate der SVP wirklich sind: Im Politalltag versucht diese Partei alles, um den MieterInnenschutz zu schwächen und der Immobilienlobby noch mehr Profite zu ermöglichen. Nur wenn es um Klimapolitik geht, hat sie plötzlich Mitleid mit den armen MieterInnen. Klimaschutz und Wohnschutz: Beide sind dringend nötig. Und beide verlieren, wenn sie gegeneinander ausgespielt werden.